Welches Geld bei schneller Schwangerschaftsfolge

Hallo ihr lieben Kugelbäuche:)
Eigentlich gehöre ich ja garnicht mehr hier her da mein Tochter am 28.8 zur Welt gekommen ist aber vllt kann mir jemand helfen!
Ich hatte bei meiner Tochter ein Bv von anfang an jetzt bekomm ich ja ab ende Oktober Eltergeld und ich frage mich gerade was ich bekommen würde wenn ich in naher zukunft ( bis dezember) wieder schwanger werden würde Elterngeld und dann wenn baby käme nur die 300 euro oder wieder Lohn vom Bv und wieder volles Eltergeld???

Lg Elchen

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Wenn du im Dezember schwanger würdest, käm dein Kind voraussichtlich im September nächsten Jahres. Da dein erstes Kind zum Ende August kam, sind das relativ genau 12 Monate und du bekommst das exakt gleiche Elterngeld wie fürs 1. Kind. Denn für die Berechnung gelten die 12 Monate vor der Entbindung. Da du in der Zeit Elternzeit + Elterngeld hast. Wenn du jetzt später schwanger würdest gilt das nur anteilig, da du ab nächsten September nicht einen Cent mehr an Elterngeld bekommst und die Monate danach so gerechnet werden, als wärst du arbeitslos und je Monat auf der Basis Stufe. Sprich bekommst du jetzt im Monat 1000 Euro Kindergeld, das bis nächstes Jahr September und du würdest erst im März schwanger werden, dann kommt das Kind ja November/Dezember rum. Sprich drei Monate später. Dann würden 9 Monate so berechnet werden als würdest du 1000 Euro bekommen und 3 Monate als würdest du den Basissatz von 300 Euro bekommen sprich > (1000x9)+(300x3) = 9900 : 12 = 825 Euro fürs 2. Kind. Als vereinfachte Rechnung. Da das erste Kind aber dennoch sehr klein ist, würdst du einen Geschwisterbonus bekommen, da weis ich gerade nur nicht wie viel das ist und natürlich das Kindergeld x 2.

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Danke, aber was ist wenn ich die Elternzeit unterbreche? Bekomm ich dann das Gehalt vom Bv meiner Tochter?

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Du meinst das Mutterschaftsgeld?! Ich glaube ja, wissen tue ich es allerdings nicht!

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ALso:

Das Elterngeld errechnet sich aus den 12 Monaten vor dem Mutterschutz, wenn darin Monate an Elterngeldbezug liegen, werden diese ersetzt mit Monaten von vor deinem ersten Mutterschutz. Und du bekämst natürlich den Geschwisterbonus.

ElternZEIT vorzeitig kündigen hast du nur das Recht zu Beginn des Mutterschutzes, nicht aber

lg, verena