An die Elterngeld Plus Profis!

Hallo ihr Lieben ich bräuchte mal eure Hilfe bei den Ämtern können Sie mir leider nicht helfen.
Konkrete Aussage unserer Stadt:" Wir können Ihnen das auch nicht in einem persönlichen Termin berechnen wir berechnen das erst nach Einreichung der Anträge!" Ahhh ja und wer kann mir dann meine Fragen vorweg erklären??? Also folgendes. Ich bin mal so frei und breite hier meine persönlichen Einkommensverhältnisse aus, weil ich so langsam auf dem Schlauch stehe.
Ich hatte 12 Monate vor der Geburt ein monatliches Nettoeinkommen von 2350€ bei Steuerklasse 3. Mein Mann war Student.
So nun bekomme ich 2 Monate Basiselterngeld/bzw Mutterschaftsgeld.
Soweit logisch.
Die anderen 20 Monate möchte ich Elterngeld Plus beziehen. Macht dann circa 752€ monatlich laut Rechner. Auch logisch.
Was für mich nicht logisch ist, ist das der Zuverdienst nix an der monatlichen Auszahlungsrate verringert.
Ich möchte ab Lebensmonat 3, also 1 Elterngeld Plus Monat 450€ zuverdienen. Angeblich ändert sich hierbei nix an dem 752€ Auszahlungsbetrag. Sprich es soll bei 752€ + dann 450€ Einkommen bleiben.
Ab dem 15 Lebensmonat möchte ich circa 1150€ netto bei Steuerklasse 5 dazuverdienen.
Das müsste doch Auswirkung auf die 752€ haben???
Laut Rechner vom Ministerium aber nicht! Ich habe alles zig Mal von den Eingaben kontrolliert und verstehe es nicht. Jedes Mal ändert sich der Betrag nicht.

Kann mir da Jemand weiterhelfen?

Ich würde ja gerne wissen, ob sich das Dazuverdienen rentiert oder nicht. Weil Kitagebühren fallen ja dann auch an.

Vielen lieben Dank!

Natalie

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Doch genau das ist das gute an Elterngeld plus. Ein Elterngeldmonat ergibt 2 Elterngeld + Monate. Dafür nur die Hälfte des EG. Dann darf man aber damit zu verdienen (glaub bis 30std, dass weiß ich nicht mehr) hab von der Diakonie eine super Broschüre bekommen ( also eine offizielle, kannst also auch mal bei der Elterngeldstelle nachfragen.) Da steht alles ganz genau erläutert . Mit Beispielen.

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Ganz hast du das aber scheinbar noch nicht verstanden, denn bei vielen ändert sich bei der Anrechnung natürlich noch etwas. Nur bei ihr ist die Differenz so hoch, dass die 50% Kappungsgrenze fürs ElterngeldPlus eben immer niedriger bleiben als 65% der Einkommensdifferenz.

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Erstmal:
HAst du beim Netto schon die 83,33 Werbungskosten abgezogen?
Denn ich komme auf weniger Elterngeld generell bei dir.

Beim 450 Euro-Job wird ja durch die maximal 50% vom Basiselterngeld gekappt, daher wirkt sich der bei dir wirklich nicht aus.

Wie dein Einkommen ab dem 15. LM ist, ist eh offen, denn das wird auch weiterhin mit Steuerklasse 3 berechnet, ein Wechsel nach der Geburt hat keine Auswirkung auf die Berechnung, leider.

Auch die Differenz ab dem 15. LM ist noch so groß, dass dein Elterngeld durch die 50% Kappungsgrenze gekappt wird, also hat das wirklich keine Auswirkung auf die Höhe, solange du "nur" 1150 Euro Einkommen hast (wobei ich von mehr ausgehe, da ja Steuerklasse 3 zur Berechnung genommen wird!

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Danke für die ausführliche Antwort! Das hilft mir schon mal. Also ich sollte beim Rechner mein monatliches Bruttoeinkommen angeben. Das liegt bei circa 3308€. Ich habe auch eher mit 700€ gerechnet. Dabei ist das der bfsm rechner. Komisch

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Doch das ist korrekt so und auch ein Vorteil von dem neuen ElterngeldPlus für Eltern die Teilzeit innerhalb des gesamten Elterngeldbezugzeitraumes arbeiten möchten. Genau diese Konstellation soll damit auch zusätzlich unterstützt werden. Wenn man sich die Berechnung der Anrechnung des Zuverdienstes bei ElterngeldPlus mal anschaut und mit verschiedenen Zahlen durchrechnet sieht man das solange der Zuverdienst ca unter 50% des Einkommens des Bemessungszeitraums beträgt es zu keiner Senkung des ElterngeldPlus-Betrages kommt. Durch dein hohes Einkommen wirkt sich die Anrechnung daher nicht aus.

Beachte aber die Hinweise von susannea dass dein anrechenbares Einkommen im Teilzeitfall im 2. Jahr für das Elterngeld, welches dann ja trotzdem vom Brutto berechnet wird weiterhin mit Steuerklasse 3 berechnet wird da dies die überwiegende Steuerklasse in deinem Bemessungszeitraum war. Dadurch wird eventuell dein Zuverdienst aus Sicht der Elterngeldstelle höher sein als deine reale Auszahlung mit Steuerklasse 5 und es könnte zu einer Anrechnung führen.
Hier die Erläuterung und eine Beispielrechnung zur Berechnung des ElterngeldPlus mit Zuverdienst. Am besten die Rechnung mal konkret mit deinen Zahlen identisch durchführen: http://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html

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Oh ich danke Euch für diese konkreten Aussagen.Ihr helft mir wirklich sehr!!!

Euch sollte man bei der Stadt sofort einstellen. ;-) Das kann echt nicht sein, dass sie bei der Stadt so wenig Ahnung haben.

Mein Mann hatte auch nochmals angerufen und sie konnten ihm auch überhaupt nicht weiterhelfen. Danke für den Link! Ganz liebe Grüße und alles Gute Euch!