Hallo ihr Lieben,
ich find leider im Netz nix.
Unser Sonnenschein wurde am 10.7.2015 geboren, wir wollen Elterngeld bis zum 2. Geburtstag beantragen (wurde schon beantragt für 14 Monate, wir werden nun noch 2 Monate mein Elterngeld unterbrechen und dann den Rest halbieren, sodass wir auf die 24 Monate kommen). Wir wollen erst die Höhe des Elterngeldes abwarten, ob wir uns die Halbierung überhaupt leisten können (hatte mehrere Einkommen plus Ausklammerungsmonate).
Was ist, wenn Baby Nummer 2 während des 2. Jahres Elterngeld (Plus) Bezugs geboren wird? Also angenommen am 10.10.2016? (das ist auch das Ende des Anspruchszeitraumes für Baby 1)
Ich hätte da ja noch knapp 10 Monate Elterngeld Plus von Baby Nr. 1 - wird mir das Elterngeld von Baby 1 dann gestrichen? Wird's an das Elterngeld von Baby 2 als "Einkommen" dazugerechnet und verringert sich dadurch das Elterngeld für Baby 2?
(Wie die Berechnung des Elterngeldes für Baby 2 erfolgt, ist mir klar, es geht wirklich rein um das Elterngeld für Baby Nr. 1, das wir auf 2 Jahre aufgeteilt beziehen wollen, wenn während dem Bezugszeitraum Baby Nr. 2 geboren werden würde)
Sollte das Elterngeld für Baby 1 komplett wegfallen, wenn Baby 2 geboren wird, dann wäre es doch sinnvoll, ab Kenntnis der Schwangerschaft den Antrag erneut abzuändern und statt Elterngeld Plus das normale Elterngeld für Baby Nr. 1 zu beantragen, da wir sonst ja im wahrsten Sinne des Wortes knapp das halbe Elterngeld verschenken würden...
(Ich hoffe ihr versteht was ich meine... Wir überlegen halt, ob wir ein 2. Baby wollen und wollen, wenn möglich, das natürlich finanziell "timen" - ich studiere im Fernstudium und könnte dann quasi ohne Unterbrechung weiter studieren, bzw. hätte zwischen Baby 1 und 2 kein bis nur kaum Einkommen, wonach sich das Elterngeld drastisch reduzieren würde...)
Danke für eure Hilfe!
lg liz
während Elterngeld (Plus) - Bezug wieder schwanger - Elterngeld-Höhe?
Huhu....ich weiss jetzt nicht ob ich es richtig verstanden habe..hihi...aber ich selbst bin in der Situation das in in dem ersten Bezugsjahres von Elterngeld schwanger geworden bin. Meine kleine ist Anfang September 1Jahr alt geworden und meine kleine Bauchbewohnerin soll Ende Januar bekommen. Ich habe das Elterngeld nur auf 1 Jahr genommen. Ich bekomme das gleiche Elterngeld bei Kind nr. 2 wie bei meiner kleinen. Ich kenne leider diesen genauen Zeitraum nicht, in dem ein Baby geboren werden muss, damit man das gleiche Elterngeld erhällt. Wenn du 2 Jahre Elterngeld beziehen möchtest und dann ''erst'' ein weiteres Baby bekommst, hat das aber keine Auswirkungen auf das Elterngeld, welches du für Baby nr. 1 bekommst. Für das 2te erhällst du 300 Euro + Geschwisterbonus (ich glaube 75euro) zusätzlich zu dem 2ten bezugsjahr von Baby nr. 1. Lg und ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Hui, herzlichen Glückwunsch!
Ja, das hast du richtig verstanden
Also bleibt mir quasi das Elterngeld von Baby Nr. 1 unangetastet im 2. Jahr, das 2. Baby bekommt nur Mindestelterngeld (je nachdem wann es tatsächlich geboren werden würde, aber im "niedrigsten Fall" nur die 300 euro) und dann der Geschwisterbonus trotzdem. (Mit dem Geschwisterbonus hätten wir dann eh wieder knapp 400 Euro Elterngeld, so wie aktuell ja auch wenn wir's halbieren für Baby1)
Danke!
nein, ihr habt das neue Elterngeld und hier sind alle Elterngeldmonate auch Bezugsmonate. Und Bezugsmonate werden ausgeklammert und mit Monaten von vor dem 1. Mutterschutz ersetzt, also bekommt ihr sogar mehr, durch den Geschwisterbonus.
Schwierige Frage nach der neuen Gesetzlage... frag da mal die Elterngeldstelle...
aber da du den Antrag jederzeit ändern kannst sollte das unproblematisch sein ...
Ansonsten lt Gesetz würde ich sehen das das Elterngeld für das ältere Kind angerechnet wird und dein Elterngeld dadurch mindert lt. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__3.html Absatz (1) 4. und da http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html Absatz (3) explizit auf die Voraussetzung von §§2-3 verweist...