Ausklammerung Mutterschutz für Elterngeld

Hallo ihr Lieben,

ich bin jetzt in der 36. Woche und dachte mir, dass ich den Antrag auf Elterngeld ja schon mal ausfüllen kann. Zu den Eckdaten: mein EET ist der 16.11. und ich bin seit 5.10. im Mutterschutz. Seit Januar habe ich in einer Festanstellung gearbeitet und vorher studiert.

Für die Elterngeldberechnung zählen die 12 Monate vor der Geburt (November 2014 - Oktober 2015). Da ich aber jetzt Mutterschaftsgeld bekomme, wird der Oktober 2015 ja ausgeklammert. Das heißt, ich muss für die Berechnung mein Einkommen von Oktober 2014-September 2015 angeben. Nun habe ich in dem Zeitraum ja aber 3 Monate studiert, dh kein Einkommen gehabt.

Nun habe ich gehört, dass ich auf die Ausklammerung des Mutterschutzes verzichten kann. Damit wären nur 2 Monate mit 0 € Einkommen. Was wird dann aber für den Oktober 2015 angerechnet?

Das Mutterschaftsgeld mit Arbeitgeberzuschuss?
Nur der Arbeitgeberzuschuss?
Nur die 5 Tage, die ich gearbeitet habe?

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Lg Jule

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Soweit ich das noch von meiner Freundin aus dem letzten Jahr weiß, werden dir die gesamten 6 Wochen Mutterschutz ( Mutterschaftsgeld & Arbeitgeberzuschuss) angerechnet.

Bin mir da aber nicht ganz sicher!

Lg Angel

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Laut Info der Elterngeldstelle wird nur das Gehalt angerechnet, also bei dir die fünf Tage, an denen du noch gearbeitet hast.
Das Mutterschaftsgeld gilt als Ersatzleistung und nicht als Einkommen und wird daher nicht angerechnet.

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Nur die 5 Tage, die du gearbeitet hast. Muttesschtsgeld wird nicht berücksichtigt, da wie bereits erwähnt, kein Gehalt sondern eine Lohnersatzleistung ist.

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Danke für die Antworten.

Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ist dann sicher auch kein Lohn sondern so eine Ersatzleistung, oder?
Werden die 5 Tage dann einfach Lohn/30 Tage × 5 Tage gerechnet oder wird es taggenau berechnet, weil ich ja nur am 1. und 2. arbeiten war, der 3. war Feiertag und der 4. Sonntag...
LG

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Mmh das weiß wohl keiner... LG