Hallo
Irgendwie komme ich mit der Beantwortung meiner Frage nicht weiter.
Ich wurde offiziell in der 12 SSW ins Beschäftigungsverbot geschickt da mein Impfstatus nicht ausreichend ist.
Ich habe aber noch 25 Tage Resturlaub für 2015 soll diese vor dem Mutterschutz nehmen bis dahin habe ich vom Arbeitgeber das BV.
Irgendwie verstehe ich aber nicht warum ich Urlaub nehmen muss da ich auf jedenfall nicht in meinem Bereich Arbeiten darf.
Urlaub ist doch da um sich von der Arbeit zu erholen und wo keine Arbeit brauch ich ja auch keine Erholung. Würde den Urlaub gerne erst 2017 zur Eingewöhnung des Kindes nutzen.
Dauerkranken wird der Urlaub auch im Anschluss gewährleistet.
Danke
BV und Resturlaub
Das frag ich mich auch wie das läuft. Habe auch noch 15 Resturlaubstage.
Bei mir ist es so, dass der Urlaub 'eingefroren' wurde und dann wieder gilt (als Rest) sobald ich wieder da bin. Ich bin seit der 7. Woche im BV und habe für dieses Jahr noch gar keinen Urlaub genommen gehabt. Also 30 Tage extra, die ich dann nehme, wenn ich wieder arbeiten gehe. Die personaltante meinte, das verhält sich, wie wenn man krank gemeldet ist im Urlaub, da verfällt er ja auch nicht, sondern du bekommst ihn wieder.
Lg
Cupcake
Et -1
Bei mir ist es halt so das ich vom Arbeitgeber bis tag x das BV habe dann den U nehmen soll und dann in den Mutterschutz gehe.
Finde es echt Sch. 25 Tage zu verschenken da ich nicht in meinem Bereich Arbeiten darf.
"Bei mir ist es so, dass der Urlaub 'eingefroren' wurde und dann wieder gilt (als Rest) sobald ich wieder da bin"
Rein rechtlich nur korrekt, wenn du keine Teilzeit in Elternzeit machst. Ansonsten bleibt der Urlaub bis nach der Elternzeit bestehen.
Huhu...
Also ich hatte auch ein BV seit der 9 SSW und hatte 25 Tage Resturlaub, ich konnte sie mir nach der Elternzeit ranhängen bzw auszahlen lassen. Warum solltest du im BV Urlaub nehmen müssen? Das ist ja unlogisch da du ja nicht arbeiten darfst.
Hier ein Link.
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/beschaeftigungsverbot.htm
LG Marie
Also, ich bin jetzt nicht der absolute Experte. Wenn du ein BV hast, hast du ein allgemeines BV oder nur für deinen Bereich? Falls letzteres (was bei dem fehlenden Impfstatus durchaus der Fall sein könnte) der Fall ist, darf dich dein AG natürlich an "ungefährlichen" Stellen einsetzen, also meinetwegen zur Büroarbeit. Nun, da er dich evtl. nicht im Büro brauchen kann, bittet er dich halt, deine Resturlaubstage damit zu verbraten. Mei, irgendwie klar, nicht ganz rechtens. Andererseits, mir wärs peinlich, ab der 12. SSW wegen Impfstatus (den man gut auch vorher überprüfen lassen kann) nicht mehr zu arbeiten - macht ja dem AG auch Scherereien - und da würd ich schon nach einer Kompromisslösung suchen. Also, ich würd durchaus drauf eingehen, dass mich mein AG quasi offiziell zu Bürotätigkeiten heranzieht und ich aber da daheim bin und meine Urlaubstage "verbrate". Ich mache aber auch meine Arbeit gerne und möchte nach einer evtl. SS wieder dort arbeiten und es muss für beide Seiten passen.
Natürlich kannst du es aber auch "drauf ankommen" lassen, also dich vom AG ins Büro versetzen lassen und auf stur stellen. Dann musst du die Tage im Büro absitzen und dein AG ist sauer auf dich. Daheimbleiben könntest du nur bei einer Krankschreibung - was ich aber arschlochmäßig finde.
Nun, was das Aufheben des Resturlaubs betrifft: 1. bezweifle ich, dass du noch 25 Tage Resturlaub hast. Du weiß schon, dass du nur für die Monate Urlaub bekommst, wo du auch tatsächlich in der Arbeit bist? Also für Nov/Dez schon mal sicher nicht, falls du jetzt daheim bleibst. Kommst du da immer noch auf 25 Tage? 2. Du hast KEINERLEI Anspruch drauf, den Urlaub ins neue Jahr mit rüber zu nehmen, nicht mal, wenn du nicht in EZ gehst, geschweige denn über die EZ hinaus. Das wäre alles auf Kulanzbasis. Aber dass dein AG nicht so kulant ist, wenn du ab der 12. SSW nichts mehr tust, das wirst du hoffentlich begreifen. Ich würds mir nicht einfordern trauen.
Ich finde, es ist halt schon Fingerspitzengefühl nötig und es muss definitiv für BEIDE Seiten passen. Dein AG hat durch deine SS erstmal nur Probleme. Klar, es ist dein gutes Recht ss zu werden und die Mutterschutzrichtlinien müssen eingehalten werden. Aber im Sinne einer guten Zusammenarbeit danach sollte man halt aufeinander zugehen. Das ist meine Meinung dazu.
Zur Klarstellung: Krankschreibung finde ich nicht per se arschlochmäßig, logisch. Nur, sich krankschreiben zu lassen, weil der AG nicht wie gewünscht aufs BV reagiert, DAS find ich blöd. Eine Frau, die ernsthafte Probleme in der SS hat (liegen muss, etc.), MUSS sich natürlich krankschreiben lassen.
Ach so, und nochwas: Der Urlaub verfällt nicht, du darfst ihn dir jederzeit auszahlen lassen. Aber ins neue Jahr mitnehmen, darauf hat man nie Anspruch.
Dein AG bittet dich lediglich deinen Resturlaub abzubauen, nicht darum zu arbeiten.
Ich versteh dein Problem da ehrlich gesagt nicht. Möchtest du denn danach nicht wieder dort arbeiten?
Weil man im BV grundsätzlich keinen Urlaub nehmen kann. Ihr würde so ja doppeltes Gehalt zustehen (Lohnfortzahlung wg BV und dann noch Lohnfortzahlung wg Urlaub). Das geht nun mal nicht. Anders wäre es, wenn das BV nicht unmittelbar vor dem MuSchu enden würde.
Nein, das geht so natürlich nicht.
Setz dich am besten mit der Aufsichtsbehörde in Verbindung.
Also ich musste den Urlaub im BV nehmen, den ich vorher schon eingereicht hatte. Der wurde mir also leider abgezogen, was ich schon doof fand! Jetzt hab ich auch noch weiteren Resturlaub und mir wurde gesagt, den könne ich nehmen wenn ich wieder komme. Bin mir da aber auch nicht so sicher, da er doch irgendwann verfällt?! Muss da auch nochmal nachfragen.
"Bin mir da aber auch nicht so sicher, da er doch irgendwann verfällt?! Muss da auch nochmal nachfragen. "
Nein, tut er nicht, erst am 31.12. des Jahres, was auf das Elternzeitende folgt.
"Ich habe aber noch 25 Tage Resturlaub für 2015 soll diese vor dem Mutterschutz nehmen bis dahin habe ich vom Arbeitgeber das BV. Irgendwie verstehe ich aber nicht warum ich Urlaub nehmen muss da ich auf jedenfall nicht in meinem Bereich Arbeiten darf."
Musst du nicht, brauchst du auch nicht. Stelle deine Arbeitskraft zur Verfügung und dein AG soll dir einen Arbeitsplatz laut MuSchG in der Zeit bieten, tut er dies nicht, muss er dich ins BV schicken und nicht, du musst Urlaub nehmen.
Am besten informierst du die Aufsichtsbehörde darüber, dann erklärt die das dem AG noch mal ordentlich ;)
Dein Urlaub verfällt auch nicht, sondern ist bis zum Jahresende nach dem Elternzeitende noch gültig.
"am besten informierst du die Aufsichtsbehörde..." - stimmt, kann man sicher so machen. Dann wird man aber bei diesem AG keine netten Tage mehr haben. Man darf nicht vergessen, dass die Gefahr einer SS für einen AG durchaus ein Hinderungsgrund ist, junge Frauen einzustellen - was ich durchaus nachvollziehen kann. Welche Vorteile hat der AG? Ich finde, man sollte sich nicht zu sehr auf seinen "Rechten" ausruhen. Die Rechte für SS im deutschen Arbeitsrecht sind m.E. äußerst übertrieben und überzogen. Man hat da wirklich alle Vorteile. Ich finde es eine Sache des Anstandes, dass man sich irgendwo in der Mitte trifft. Man kann sicher drüber reden, aber einfach so drauf bestehen, ab der 12. SSW in "Urlaub" zu gehen, nur weil man sich nicht impfen hat lassen UND dann auch noch auf jeden einzelnen Urlaubstag zu schauen, das ist unmöglich!
"Man kann sicher drüber reden, aber einfach so drauf bestehen, ab der 12. SSW in "Urlaub" zu gehen, nur weil man sich nicht impfen hat lassen UND dann auch noch auf jeden einzelnen Urlaubstag zu schauen, das ist unmöglich! "
Man merkt, dass du keine Ahnung davon hast, wo schreibt sie denn, dass sie nicht geimpft ist?!?
Finde solche unsinnigen Behauptungen schon ganz schön unverschämt.
Und sie geht nicht in Urlaub, sondern der AG kann ihr keine Arbeit arbeiten und hat dann auch keine Kosten für sie, also für ihn ist es sogar besser, wenn sie im BV bleibt, weil er da keine Kosten hat, im Urlaub muss er sie bezahlen!