Genehmigter Urlaub im Mutterschutz

Hallo nochmal,

Ich habe gestern bereits einen Post verfasst bzgl. Urlaub im Beschäftigungsverbot.

Nun habe ich folgende Frage und zwar habe ich vorhin nachgeschaut und festgestellt, dass ich während der Mutterschutzes ( also vor ET 29.12.15) auch Urlaub geplant und genehmigt hatte. Verfällt der auch?

Lg. Jani mit Krümel

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Guten Morgen,
bin mir nicht sicher, ob ich Deine Frage richtig verstanden habe. Aber Urlaub während des Mutterschutzes gibt es eigentlich nicht. D.h. diese Urlaubstage stehen Dir entweder noch vor dem Mutterschutz zu oder Du nimmst sie bis nach dem Mutterschutz bzw. Elternzeit mit oder Du fragst Deinen Arbeitgeber, ob er Dir die Tage auszahlt.

LG

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Hallo,

dein Urlaub verfällt nicht. Bei wir das genauso. Beginn Mutterschutz am 1.12. und über die Feiertage hatte ich genehmigten Urlaub. Ich habe den einfach vorher genommen, musste natürlich schauen wo es noch möglich war.

Generell gilt, dass du bis zum Ende deines Mutterschutzes Anspruch auf Urlaub hast. In deinem Fall kannst du den Urlaubsanspruch, der im nächsten Jahr steht noch nicht nehmen. Der steht dir dann zu, wenn du zurück aus der Elternzeit kommst. Das gilt auch, falls du aus dringenden betrieblichen Gründen deinen Urlaub für dieses Jahr nicht mehr nehmen kannst oder krankgeschrieben bist bis zum Muschu.

Bei uns ist das so, dass ich den Urlaub direkt an den Anschluss an meine Elternzeit nehmen muss.

Noch eine schöne Kugelzeit

darling3110 mit Nico an der Hand#verliebt

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Wieso MUSST du deinen Urlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen? Das kann der AG nicht verlangen und ich würde es auch nicht machen, zumindest nicht allen Resturlaub!

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Das wird bei uns aber so gehandhabt. Wir reden hier auch nur von drei, vier Tagen. Ich hab schon versucht mit meiner Chefin zu verhandeln, dass ich zumindest einen Tag später nehme, weil mein Mann eine Woche nachdem ich wieder arbeiten gehen, Geburtstag hat.

Urlaub ist bei uns eh so ein Thema. Ein schönes Ping Pong zwischen AG und Betriebsrat.......Ich freu mich schon wieder sehr mich mit meinen Kollegen um den Urlaub zu streiten. :-[

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Hallo jani-k88,

das Thema Urlaub im BV bzw. Mutterschutz beschäftigt mich auch aktuell.

Gerade gestern habe ich so eine offizielle Mutterschutz Broschüre von meiner Krankenkasse gesendet bekommen. Darin steht der Satz: "...Hat die Arbeitnehmerin ihren Urlaub vor Beginn des Beschäftigungsverbotes nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder übernächsten Urlaubsjahr beanspruchen".

Daraus schließe ich, alle Urlaubstage die noch nicht genommen wurden, egal ob jetzt schon genhemigt oder nicht bleiben bestehen und können an die Elternzeit angehängt werden.

Viele Grüße

mariposa-rosa

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Leider sieht es so aus, dass Urlaub der bereits vom AG genehmigt wurde und ins BV fällt verfällt, nur beim Mutterschutz bin ich mir nicht sicher, habe schon gegooglt, ohne Erfolg.

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Nein, im Mutterschutz gilt der genehmigte Urlaub nicht als genommen. Alles was also da noch an Urlaub ist, bleibt dann.