Elternzeit wegen den 7 wochenfrist

Hallo liebe mitschwangeren, ich habe eine frage bzgl. Der 7 wochenfrist zum elternzeitantrag.

Mein et ist am 25.10.15 ( errechnet) aber babyberechnung wäre am 02.11.15. bei der krankenkasse / arbeitgeber habe ich den 25.10.15 eingereicht. Nun zur meiner frage: wenn mein bauchprinz nun doch später als den 02.11.15 kommt. Dann habe ich ja schon 1 woche plus 1 tag von meinem mutterschutz aufgebraucht. D.h. Ende mutterschutzfrist wäre dann der 20.12.15. (berechnung 25.10.15) wie es aber immer heist man hat 1 woche nach geburt zeit den elternantrag einzureichen bei seinem ag. Habe ich ja dann schon 2 wochen plus minus von meinem mutterschutzzeit aufgebraucht. Sodass ich dann keine 7 wochen mehr habe. Ich hoffe ihr versteht mich. Also ich weis das mein elternzeitantrag ab dem 21.12.15 beginnt und ich möchte gerne 1 jahr elternzeit nehmen. Aber ich weis ja nun noch nicht genau wann der 1 geburtstag von meinem kleinem ist. Leider kann ich keine pauschal tag nehmen. Ich hoffe vielleicht kann mir jemand helfen oder hat ggf das selbe problem.

Lg

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Hab bei meinem AG einfach ein Schreiben aufgesetzt, dass ich "ab Geburt 2 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen werde"
Darum kann man ja nunmal schlecht eintragen. Er hat das so akzeptiert und wird eben sobald die Twins da sind dementsprechend angepasst :)

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"Hab bei meinem AG einfach ein Schreiben aufgesetzt, dass ich "ab Geburt 2 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen werde""
Das ist aber schon mal falsch, denn du solltest die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz in Anspruch nehmen bis zum 2. Geburtstag, nimmst du sie ab Geburt in Anspruch entfällt der Anspruch auf den AG-ZUschuss zum Mutterschaftsgeld!

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Juckt meinen Chef nicht, der bezahlt trotzdem ;-)

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Ich verstehe deine Frage irgendwie nicht #kratz

Die Elternzeit kann erst NACH der Geburt des Kindes beantragt werden weil du ja das genaue Geburtsdatum brauchst. Die Elternzeit beginnt nach den 8 Wochen Muschu! Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn beantragt werden, das bedeutet das du nach der Geburt genau 1 Woche Zeit hast den Antrag deinem AG zu schicken.

LG #winke

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PS: Die 8 Wochen Muschu beginnen natürlich erst wenn das Baby geboren ist, und nicht an deinem errechneten ET. Glaube das hast du nicht ganz verstanden :-)
LG

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Wenn dein Kind zur Welt kommt, steht doch der Geburtstag in der Geburtsurkunde, die du dem Antrag beifügen musst. Von dem Geburtstag an hast du 8 Wochen Mutterschutz! Wie viel vorher weggegangen ist, interessiert nicht. Du bekommst unabhängig davon nach der Geburt volle 8 Wochen!!!

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"wenn mein bauchprinz nun doch später als den 02.11.15 kommt. Dann habe ich ja schon 1 woche plus 1 tag von meinem mutterschutz aufgebraucht. "
NEin, die 8 Wochen nach der Geburt gibt es mindestens ab dem tatsächlichen Geburtstermin, kommt also dein Kind 1 Woche und einen Tag später, dann hast du 15 Wochen und 2 Tage Mutterschutz insgesamt!

Du hast also nach der Geburt mindestens eine Woche Zeit die Elternzeit anzumelden!
Du weißt eben aktuell noch nicht, ab wann deine Elternzeit beginnt (und wann sie endet erst Recht nicht ;) )

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Ich habe meinem ag jetzt schon bescheid gegeben 30 ssw. Ich habe einfach einen formlosen antrag geschrieben, dass ich hab geburt bis zum 12 lebensmonat die pflege meines kindes in form von elternzeit nehmen werde. Die geburtsurkunde wird nachgereich. Der voraussichtliche et ist 01.01.2016.
Mehr nicht

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Das ist aber trotzdem falsch, weil die Elternzeit bei der Mutter frühestens nach dem Mutterschutz beginnt!

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Klar, die wird der elternzeit angerechnet...väter können lm 1 und 2 angeben. Auf dem ezantrag habe ich bei den ersten zwei monaten muschu hingeschrieben...

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Ich bin mir nicht sicher, ob ich Deine Frage richtig verstehe, versuche aber trotzdem mal zu antworten.

Du hast nach der Geburt des Kindes eine Woche Zeit, Deine Elternzeit zu beantragen, vorausgesetzt Du willst diese direkt im Anschluss nehmen, wie die meisten. Das liegt daran, dass Du diese 7 Wochen vor Beginn beantragen musst. Da die ersten 8 Wochen immer Mutterschutz sind, kommt man auf diese Frist von einer Woche. Der errechnete Geburtstermin ist völlig unerheblich, es zählt nur der tatsächliche. Ich habe meinem Arbeitgeber vorher mündlich mitgeteilt, was ich plane, so dass meine Vertretung entsprechend eingestellt werden konnte, Aber den finalen Antrag stelle ich dann nach der Geburt.

Die Elternzeit beantragst Du auch ab Geburt (falls Du diese direkt im Anschluss an den Mutterschutz nehmen möchtest) d.h. wenn Du ein Jahr nimmst, wäre der 1. Geburtstag Deines Kindes auch gleichzeitig wieder Dein erster Arbeitstag. Die ersten 8 Wochen, in denen Du Dich in Mutterschutz befindest, werden also automatisch auf die Elternzeit angerechnet, die kommen nicht on top.