Elternzeit bei geplantem Kaiserschnitt... achtung laaaanger Text (rotwerd)

Hallo Ihr lieben,

folgende Situation:

Ich werde mein Baby per geplanten KS entbinden.

ET ist der 18.01.2016

Kaiserschnitt wird voraussichtlich am 05.01.2016...

dies versuchen wir aber so spät wie möglich rauszögern damit unser Kleiner mehr Zeit bekommt. Je Nach Zustand von mir :)

Ich habe ab dem 04. Dezember Mutterschutz

Mein Mann wird 2 Jahre EZ beantragen, da ich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehe. Er hat nur noch bis 31.Januar Vertrag. Das heißt in Anschluss direkt EZ.

So... jetzt meine Frage .... wie beantrage ich jetzt die Elternzeit bei seinem Arbeitgeber....

ich hätte den Arbeitgeber jetzt dann informiert .... dann den Antrag auf Elternzeit offiziell gestellt. Die Bestätigung dann dem Arbeitgeber mitgeteilt.

Mein Mann würde dann ab dem ersten Tag zuhause bleiben.

Sehr geehrter .....

im Anschluss an die Geburt meines Kindes möchte ich für einen Zeitraum von 20 Monaten Elternzeit anmelden.
Der vom Arzt ermittelte voraussichtliche Entbindungstermin ist der 18.01.2016, eine Abweichung ist möglich.

Anhand dieses Schreibens möchte ich Sie vorab informieren und bitte Sie, mir diese Anmeldung entsprechend zu bestätigen.

Freundliche Grüße

20 Monate weil 2 Monate MuShu und 2 Monate würde ich am Ende nehmen ( Rollentausch ) :)

Bitte seid so lieb und sagt mir mal Eure Meinung je nach Erfahrung... ich bin mir so unsicher und habe angst etwas falsch zu machen

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Hallo, kenne mich nicht so aus , aber wenn sein Vertrag zum 31.12 ausläuft, sollte er sich nicht Arbeitslos melden und bei Arbeitsamt Antrag auf Elternzeit einreichen? Liebe Grüße.

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Sorry hab falsch gelesen, er hat ja bis Januar Vertrag. Ich weiß nur das man Elternzeit nach der Geburt einreicht, innerhalb einer Woche.

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vertrag läuft 31.01. aus... nach dem ET

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Du musst auch beim Arbeitsamt das beantragen. Durch die Eltetnzeit verlängert sich nicht der Arbeitsvertrag.

Siehe hier:

http://www.elternzeit.de/befristeter-arbeitsvertrag-elternzeit.php

LG

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Es ging ja nicht um die Vertrags Verlängerung.

Er hat ja die 12 Monate vor beginn der Elternzeit gearbeitet. EZ beginnt vor auslaufen des Vertrages. Somit muss er wenn er wieder einsteigt zum Arbeitsamt oder.

Mir geht es nur um den Zeitraum wann anmelden...! Und Wie wenn er ab dem ersten tag zuhause bleibt.

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Dein Mann muss bei seinem Arbeitgeber für Januar den Elternzeit beantragen und gleichzeitig sich direkt beim Arbeitsamt melden! Und dort ebenfalls seine Elternzeit beantragen!

Er muss sich jetzt schon beim Amt melden sonst gibts ärger und er eine Sperre wenn er nach den 20 Monaten nicht direkt eine Arbeitsstelle hat!

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Wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es um das schreiben deines Mannes an seinen Arbeitgeber. Dein Mann ist dort sowieso nur noch bis zum 31.01. beschäftigt.

Dann würde ich in etwa formulieren, dass er Elternzeit ab der Geburt des Kindes, voraussichtlich xx nimmt. Fertig aus. Da der Vertrag dann sowieso kurze Zeit später endet. Dieses schreiben muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim AG sein. Dann muss dein Mann sich arbeitslos melden und denen mitteilen, dass er bis zum 20. Lebensmonat Elternzeit nehmen möchte. Was sich mir nicht erschließt sind deine 2 Monate im Anschluss? Da du kein Elterngeld bekommen wirst. Es sei denn ich habe nun einen gedankenfehler.

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Nein, du hast keinen Gedankenfehler, aber wo schreibt sie denn, dass sie die 2 Monate im Anschluss nimmt. Sie schreibt doch nur, dass sie noch 2 Monate nimmt, oder ?

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Ich kann mit dem Handy nicht zitieren. Der Absatz nach den freundliche Grüße. Da steht nach den 20 Monaten nimmt sie zwei. Oder ließt du da etwas anderes raus?

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Dein Mann muss spätestens 7 Wochen vor Antritt die Elternzeit beim AG ANMELDEN.

Elternzeit hat er nur bis Vertragsende, also meldet er so an.

Arbeitslos kann er sich nicht melden, da er ja zu Hause bleibt und nicht arbeiten gehen möchte. Dein Mann ist dann auch nicht in Elternzeit sondern einfach zu hause.

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Dein Mann hat sich hoffentlich schon 3 Monate vor Vertragsende (also zum 31.10. bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet. Dies wollen nämlich viele Bearbeiter trotzdem haben, auch wenn er sich dann drei Monate vor dem Ende der Kindererziehungszeit (Elternzeit endet am 31.1. mit dem Auslaufen des Vertrages!) dort noch einmal melden muss.

Er muss die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem VET (also 18.1.) anmelden und tut dies für ab der Geburt (damit beginnt sie automatisch am Tag der Geburt, egal ob früher oder später ;)

Somit ist eure Anmeldung natürlich ziemlich falsch:

Sie muss richtig lauten:

"Sehr geehrter .....

ab der Geburt meines Kindes (VET 18.10.2015) möchte ich bis zum Vertragsende Elternzeit anmelden.

Bitte bestätigen Sie mir diese Anmeldung schriftlich. Freundliche Grüße"

Wie lange er dann Elterngeld bezieht, schreibt er in den Elterngeldantrag, das hat den AG nicht zu interessieren.
Bei der Agentur für Arbeit muss er auch nichts melden, kann aber natürlich den Hinweis geben, dass er Kindererziehungszeit nimmt, wenn er seine Unterlagen zurück schickt.

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Hey Ihr lieben,

Vielen Dank EUch #winke

mein Mann hat sich Ordnungsgemäß beim Arbeitsamt angemeldet. Er hat aber nicht gesagt dass er Elternzeit nimmt. Diese Entscheidung haben wir jetzt erst getroffen.

Wir werden folgendermaßen mal vorgehen:

Morgen gleich beim Arbeitsamt nochmals anrufen und diese Informieren.

Dann werden wir unser Schreiben an den Arbeitgeber abgeben, da der Arbeitgeber den Vertrag zu 99 % eigentlich verlängern wird, jedoch denke ich das er vorher wissen sollte das Mein Mann EZ nimmt. Evtl kann mein Mann dann später dort wieder anfangen :) kommt dann eben auf, wenn das Gespräch mit seinem Chef statt gefunden hat. Den Antrag auf EZ werden wir nach Erhalt der Bescheinigung in der 34. Woche stellen, und alle Daten die noch fehlen entsprechend nachreichen.

Ich werde mich melden, wenn ich mehr weiß bzw. Mehr Infos habe...

Vielen lieben Dank

Cham

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"Morgen gleich beim Arbeitsamt nochmals anrufen und diese Informieren."
Würde ich nicht machen, musst du nicht und ist auch riskant, falls sie ihn dann streichen.

Ich würde mit dem AG das mit der Elternzeit besprechen, denn dann sollte es ihm doch egal sein, ob der Vertrag noch läuft auf dem Papier oder nicht.

Warum bekommst du die Bescheinigung erst in der 34. SSW, ist dein Arzt noch nicht auf dem neusten Stand? Lass sie dir gleich geben. Wobei die Elternzeit trotzdem nicht vorher angemeldet werden sollte.

Andere Frage, nimmst du eigentlich die vier Tage des 2. LM auch noch Elternzeit oder gehst du da arbeiten und verschenkst die Tage Elterngeld?

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