Frist Antrag Elternzeit! Hilfe!

Verfalle grade in Panik!!! Wollte eigentlich schon mal meine Elternzeit beantragen, weil ich Angst habe, dass ich es nach der Geburt nicht rechtzeitig auf die Reihe krieg und die Frist verpasse. Nun hab ich im Internet gelesen, dass die Frist von 7 Wochen auf den ET bezogen ist. Das wäre bei mir in 3 Wochen und somit wäre ich schon zu spät!!! Aaaaah! Ich dachte die Frist von 7 Wochen bezieht sich auf das Ende des Mutterschutzes, sprich 1 Woche nach ET! Was denn nun? Und ich dachte ich hätte es verstanden! Erreiche leider niemanden mehr, der mir das beantworten könnte! :-(

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Wenn dein Kind kein Frühchen ist, musst du die Elternzeit innerhalb einer Woche nach der Geburt anmelden. Damit hältst du die 7 Wochen vor Beginn (=Ende MuSchu) ein. Bei einem Frühchen geht der MuSchu länger und damit dürftest du mehr Zeit haben.

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Ein Frühchen wird es jetzt nicht mehr. ;-)

Gut, so hab ich es auch verstanden! Hab nur dann im Internet gelesen, dass die Elternzeit quasi mit der Geburt beginnt, der Mutterschutz also ausgeklammert wird (so wie es ja auch mit dem Elterngeld ist). Wenn der ET 1.12. ist, ist mein erster Arbeitstag der 1.12.17 (ich bleibe 2 Jahre zuhause)?!

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Die Elternzeit beginnt bei dir nach dem Mutterschutz. Nur zur Berechnung der Länge der Elternzeit wird der Mutterschutz nach der Geburt wieder mit eingerechnet.

Siehe BEEG http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
"Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes wird für die Elternzeit der Mutter auf die Begrenzung nach den Sätzen 1 und 2 angerechnet. "

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Was ist bei dir in drei Wochen? Dein ET?
schick doch deinem AG einfach schnell nen Zweizeiler, dass du Elternzeit von ... bis .... beantragst. Ich wüsste nicht, was passieren soll, weil du es noch nicht gemacht hast?!

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Ja der ET ist in 3 Wochen. Wie gesagt, ist mir grad unklar auf was sich die 7-Wochen-Frist bezieht: Geburt des Kindes (weil da die Elternzeit beginnt) oder Ende des Mutterschutzes (weil DANN die Elternzeit beginnt)?

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Ich denke, es ist so, wie es dir oben beantwortet wurde. Dementsprechend dürfte alles gut sein.

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Frist: Innerhalb einer Woche nach Geburt / 7 Wochen vor Ende Mutterschutz

Beginn Elternzeit: Ab Geburt, da der Mutterschutz diesbezüglich angerechnet wird (wie beim Elterngeld)

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Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, noch ab Geburt. Deshalb gibt es ja die von dir richtige genannte Frist.

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Ehm... ich hab mich auch mal mit der Frist beschäftigt, da steht überall 7 Woche vor Antritt der Elternzeit. Da man 8 Wochen nach der Geburt aber in der Zwangspause ist, müsste dies bedeuten bis eine Woche nach der Geburt, bzw. bei Frühchen 7 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzzeit. Persönlich will ich die Elternzeit im Januar beantragen, da hab ich zwar noch zwei bis 1,5 Monate bis zum ET, aber das ist mir egal. Lieber zu früh als zu spät.

Wo hast du das gelesen, mit dem Bezug auf den ET?! Egal wo ich das bislang gelesen hab, hieß es 7 Wochen bevor man ansonsten wieder Arbeiten gehen muss, also 8 Wochen nach der Geburt. Einen Bezug auf den Geburtstermin konnte ich nirgendwo entdecken.

Letzlich soll das aber gar nicht soooo kompliziert sein. Laut meinem AG, einfach nur einen normalen Brief an die Personalabteilung das ich von dann bis dann Elternzeit beantrage und ab dem Datum XYZ wieder da bin. Dann bekäm ich von der Personalabteilung ein Bestätigungsschreiben über den Erhalt und das sie sich freuen, mich ab dem Tag XYZ wieder begrüßen zu dürfen und fertig. Falls die Personalabteilung dann noch was ausgefüllt haben wollte, würden diese mir separat noch was zum ausfüllen mitschicken.

LG Küken mit Kuba 21+2

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Ich hab ja auch immer gedacht dass es so ist. Hat mich nur verwirrt, dass ich eben über Google was anderes gefunden hatte. :-/

Hab so ein Schreiben auch schon fertig, werd es morgen dann mal zu meiner Chefin schicken. Ansonsten muss sie es weiterleiten, falls ich bei ihr falsch bin. Hab nämlich drei verschiedene Ansprechpartner: meine direkte Chefin, die Gemeinde und die Samtgemeinde....

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Ah öffentlicher Dienst!

Ja ich hab nur meine Chefs oder die Personalabteilung. Aber mittlerweile gib ich alles direkt für die Perso ab, außer es ist etwas was mit meinem Chef vorher abgeklärt werden muss. Mündlich weiß mein Chef schon, dass ich 2 Jahre nehmen will, weil er mich mal in der Arbeit besucht hat. Klingt jetzt komisch, aber ich arbeite extern für Kunden, daher seh ich meine Pappenheimer aus der Zentrale nur wenn ich sie rein zitiere zu mir (bzw. zu meinem Kunden) oder wenn die spontan sich denken "boar ich bin gerade ums Eck, schauen wir doch mal bei der Frau ... vorbei!"

Aber das was ich bis dato gelesen habe, also von offiziellen Seiten die sich mit diesen Rechtswirrwar und Behördengängen außeindersetzen - nicht Foren... da steht überall 7 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes. Und der beträgt ja mindestens 8 Wochen, wenn das Kind früher kommt, beispielsweise ein oder zwei Wochen, werden diese ein oder zwei Wochen oder mehr (bei Frühchen) ja hinten dran gehangen. Sprich kommt der Zwerg zwei Wochen vor ET, gilt er zwar nicht als Frühchen, aber er kam einfach früher, daher werden die Zwei Wochen hinten dran gehangen und man hat nach der Geburt nicht 8, sondern 10 Wochen Mutterschutz. ;-)

Aber dennoch, hast schon recht, alles was vor der Geburt zu erledigen geht, mach davor... du wirst nach der Geburt froh sein um jeden Bürokratiewisch den du nicht mehr bearbeiten musst. Den Antrag fürs Elterngeld will ich z.B. weitestgehend im Voraus ausfüllen und nur noch das was auf die Geburtsdaten bezogen ist nachtragen, sobald der Zwerg da ist.

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Hi,

also es gibt ZWEI 7 Wochen Regelungen. Einmal 7 Wochen vor dem errechneten ET der KK einen Bescheid wann genau der ET ist zu schicken, damit du das MUTTERSCHUTZgeld von der KK bekommst und die Differenz musst du bei deinem AG beantragen.

UND

dann gibt es noch die 7 Wochen vor ENDE DES MUTTERSCHUTZES Regelung, sprich eine Woche nach der Geburt. Denn bis dahin musst du deinem AG schriftlich erklären wie lange du in Elternzeit bleibst.

Jedoch hat beides nichts mit dem Elterngeldantrag zu tun. Denn diesen kannst a. sowieso erst abschicken wenn du die Geburtsurkunde hast, sprich nach der Geburt und b. kannst du den theoretisch machen wann du willst. Nur umso eher du ihn abschickst, umso eher bekommst du auch das Elterngeld.

Ich habe auch schon alles startklar zum Abschicken und muss nur noch auf die Geburtsurkunden warten damit ich alles abschicken kann. Sprich Elterngeldantrag, Kindergeldantrag und Erklärung für AG wie lange ich in Elternzeit bleibe.

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Apropos

Wie lange kann man Elternzeit nehmen?

Würde gerne 18Monate

Muss mir mein Arbeitgeber das bewilligen?

Gruessle

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Du hast Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit und da hat der AG nicht mitzureden. Deshalb ist es kein Antrag sondern eine Anmeldung.:-)