Hallo
ich habe jetzt mal eine Frage bin etwas verwirrt wir möchten zu zweit Elterngeld beantragen
Also für insgesamt 14 Monate
Ich weiß das das Mutterschaftsgeld abgezogen wird und es letztendlich doch nur 12 Monate sind der errechnete Termin ist im 16.12.15
Ich werde ca. Am 1.7 wieder arbeiten gehen die rechtlichen Monate bleibt mein mann Zuhause
Ich muss beim Antrag vom elterngeld die letzten 12 Lohnabrechnungen
Vorm Mutterschaftsgeld abgeben Bzw vor der Geburt
Wie sieht des bei meinem Mann aus muss er dann auch die gleichen abgeben
Oder muss er vom 1.6.15 - 30.6.16 abgeben
Hab überall gesucht und dazu leider nix gefunden
Vielleicht könnt ihr mir da helfen
Vielen Dank schon mal
Elterngeld Lohnabrechnung
Hi,
erstmal müsst ihr zwei separate Anträge stellen! Du beantragst das Elterngeld für die Zeit nach Ablauf des Mutterschutzes bis zum 30.06. nächsten Jahres und dein Mann vom 01.07. nächsten Jahres bis das Jahr voll ist. Für beide Seiten sind die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt relevant, also sowohl du als auch dein Partner müssen Lohnabrechnungen abgeben. Wichtig (weis ich von ner Freundin) achte darauf, dass wenn ihr Sonderzahlungen erhalten habt, wie Weihnachtsgeld, Prämien etc. das ihr für die Monate von eurem AG euch Lohnabrechnungen zusätzlich ausstellen lasst wo diese Kosten nicht aufgeführt werden. Meine Freundin bekommt in ihrem Job jeden Monat anteilige Prämien ausgeschüttet zu ihrem Lohn... jetzt muss sie all ihre Lohnabrechnungen erneut ausstellen lassen OHNE Prämienzahlungen, weil die Elterngeldstelle zu doof oder faul ist diesen Betrag einfach abzuziehen.
Du musst sozusagen die letzten 12 Monate vor der Geburt abgeben und er muss die letzten 12 Monate vorm 01.07.2016 abgeben... weil er ja erst ab da Elterngeld beantragt!
Du kannst dich bezüglich Elterngeld aber auch von ProFamilia und co beraten lassen. Die helfen auch bei Bürokratiehürden, nicht ausschließlich wenn irgendwo in Familien Mord und Totschlag herrscht... deren Spektrum ist sehr vielschichtig!
LG Küken mit Kuba 21+3
Sie muss Elterngeld ab Geburt beantragen. Ihre Mutterschutzmonate sind schon ihre ersten Elterngeldmonate und sie muss Lohnabrechnungen vor dem Mutterschutz , er 12 vor der Geburt abgeben!!
Bei ihr klar... aber wenn er das Elterngeld erst für später beantragt... gilt dann nicht die 12. Monate vor Antragbeginn?! Denn noch arbeitet er ja dann bis 30.06. und hat ja erst ab dem 01.07. einen Verdienstausfall und DEN soll ja das Elterngeld auffangen, einen anderen Sinn verfolgt das ja nicht.
Dein Mann muss seine 12 Lohnabrechnungen vor der Geburt abgeben und du 12 vorm Mutterschutz.
Zudem sind deine Monate mit Mutterschutz schon deine ersten Elterngeldmonate, also bitte ab Geburt beantragen.
"Wie sieht des bei meinem Mann aus muss er dann auch die gleichen abgeben"
Dein Mann muss die Abrechnungen von Dezember 2014 bis November 2015 abgeben, wenn das Kind im Dezember kommt. Er hat ja keinen Mutterschutz!
Immer 12 Monate vor der Geburt-