Elternzeitantrag resturlaub... hilfe

Hallo mein et ist der 09.03.2016 und auf meiner ss Bescheinigung steht dass ich noch bis zum 27.01.2016 arbeiten muss. Habe noch nicht mit meinem chef über das thema Elternzeit direkt gesprochen. Das einzige ist dass er beim arbeiten ein paar mal neben mir stand und gemeint hat er wolle mich am liebsten nach dem muschu wieder. Das setzt mich ganz schön unter druck da ich eigentlich ein mensch bin der anderen alles recht machen will. Trotzdem habe ich jetzt beschlossen, dass ich ein jahr komplett zuhause bleibe und dann gerne in Teilzeit wieder anfangen möchte.

Schon alleine mit dem stillen ist das besser und da es mein erstes kind ist wuerde mich der spagat zwischen beruf und kind nur fertig machen grade mit schlaflosen nächten und weil alles neu ist. Nach einem jahr wird es denke ich schwer genug mein baby rauszurücken. Jetzt meine fragen. In welcher form muss ich Elternzeit beim chef beantragen? Und von wann bis wann genau bei einem jahr? Kann er ablehnen weil es ihm zu lang ist? Hab ich hinterher anspruch auf Teilzeitarbeit? (Mom 42std) für dieses jahr habe ich noch 9 tage Urlaub über und ich bekomme bestimmt ja noch ein paar anteilig für das neue jahr (?)ausserdem mindestens noch eine woche überst. verschiebt sich dadurch der muschu eintrit wenn ich vorher schon urlaub nehme?

Danke im vorraus.

Dotty mit krümel 23+5

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Deinen Urlaub solltest du evtl. noch nehmen, von diesem Jahr, denn nur wenn du ihn aus betrieblichen Gründen nicht nehme kannst, bleibt er so wie der vom nächsten Jahr (5/12 des Jahresurlaubes) bis zum Ende der Elternzeit bzw. ein Jahr danach erhalten.

Anmelden musst du die Elternzeit bis eine Woche nach der Geburt (wie der Name schon sagt, anamelden, der Ag wird nicht befragt) und wenn du nicht mehr als 30h/Woche arbeiten willst, solltest du Teilzeit in Elternzeit anmelden und zwei Jahre Elternzeit (wieviele Mitarbeiter habt ihr?).

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Man hat Anspruch auf insgesamt drei Jahre. Ich werde es so machen dass ich die drei Jahre beantrage und dann davon ein Jahr komplett zuhause bleibe und dann in Teilzeit wieder arbeite. Wenn du die drei Jahre nimmst hast du etwas mehr Zeit. Wenn du nur die zwei nimmst bist du verpflichtet , nach gesetz , danach deinem Chef in vollem Umfang zur Verfügung zu stehen wie vor der Geburt. Und ich persönlich find das auch schon etwas viel wenn das Kind zwei ist wieder Vollzeit zu gehen ... Wenn es finanziell nicht anders geht und man den Spagat hinbekommt kann man es machen. Mir wäre es zu stressig ...

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"Wenn du nur die zwei nimmst bist du verpflichtet , nach gesetz , danach deinem Chef in vollem Umfang zur Verfügung zu stehen wie vor der Geburt."
Nein, eben nicht, denn bei 2 Jahren kannst du dann bis 7 Wochen vor dem Ende das 3. Jahr noch nehmen, wenn du willst.

Außerdem kannst du immer nach dem TzBfG Teilzeit beantragen!

Und ob es dann zu stressig ist oder ob man finanziell Vollzeit arbeiten muss usw. entscheidet man eben besser nicht jetzt schon für in zwei Jahren ;)

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DAs ist ganz schön frech, was du machst. Was war denn an den Antworten nicht brauchbar?
Sie haben dir evtl. nicht gepasst, haben dir aber alle Fragen beantwortet.