Formulierung EZ vorzeitig beenden, neuen Mutterschutz,im Anschluss neue ez

Hallo,

Zur Zeit bin ich noch im zweiten Jahr ez mit meiner ersten Tochter. Sie wird im Mai zwei.
Am 8.3. habe ich et mit meinem zweiten mäuschen,der Mutterschutz beginnt ja bei 34+0,das wäre der 26.01.

Wie formuliere ich das am besten? Mein AG und ich sind nicht im guten auseinander/ich in die ez.
Habe vorhin allerdings telefonisch schon Bescheid gegeben,er will alles halt so schnell wir möglich schriftlich. Habe ich mir gedacht und ist ja ok. Das erste mal,dass wir seit meinem Bv ein Wort gewechselt haben und dass er mal gefragt hat,was mein Kind macht..Glaube er weiß nichtmal,dass sie ein Mädchen ist..Aber egal,das ist ein anderes Thema und ich habe aufgehört mich drüber aufzuregen :-)

Dachte an sowas..

"Sehr geehrte Herr xy,

hiermit beende ich meine elternzeit vorzeitig zum 25.1.2016 um den Mutterschutz ab 26.1.2016 wahrzunehmen. Der errechnete Geburtstermin unseres zweiten Kindes ist der 8.03.2016 und ich werde meine zweijährige elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz nehmen.

Bitte lassen Sie mir eine Bestätigung über ihre Kenntnisnahme zukommen.

Die bestätigung über den Beginn der Mutterschutzfrist erhalten Sie,sobald ich diese von meinem Frauenarzt bekommen habe. Eine Bestätigung über die Schwangerschaft reiche ich nach dem nächsten arzttermin nach.

Mit freundlichen grüßen "

Geht das so?
Elternzeit übertragen vom ersten Kind macht denke ich keinen Sinn,denn ich werde da eh nicht weiter arbeiten...Wenn ich sie doch übertragen wollte,müsste ich das direkt mit reinschreiben?(also das dritte Jahr vom ersten Kind?)

Bin ich mal gespannt,ob die wissen,dass sie mein Mutterschutzgeld aufstocken müssen. Glaube nämlich eher nicht,dass sie das wissen. Das wird noch was werden :-(

Lg

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Hallo!

Genau ein ähnliches Schreiben habe ich bereits letzte Woche losgeschickt!

Vielleicht kann ich dir ein wenig helfen...

Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes

Hiermit beende ich meine Elternzeit vorzeitig, aufgrund der Inanspruchnahme des Mutterschutzes ab dem....
Somit lebt nach Paragraph 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG, mein altes Arbeitsverhältnis auf.

Demnach ist der AG zur Zahlung des AG- Zuschusses verpflichtet ( Paragraph 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG )

Desweiteren habe ich noch mit rein geschrieben, dass ich dann 3 Jahre Elternzeit für Kind nr2 nehme. Und die neu entstehenden Urlaubstage an die neu beantragte Elternzeit koppel.

Habe mir halt einiges aus dem Internet zusammen gesucht und dann zusammen gefasst!

Viel Erfolg

Bin gespannt auf das Gesicht meines Chefs und seiner Frau, da wir auch nicht besonders im Guten auseinander gegangen sind!

LG Anna mit Max und Brüderchen im Bauch 28/5 ssw! ;-)

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Hey,

vielen Dank für deine Antwort. Das hat mir weitergeholfen.

Im Internet wollte ich auch nochmal schauen.

Lg

2

Bin ich dankbar für dein poste! Mir geht es nämlich so wie dir!!!!????

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Sorry hab noch was vergessen :-)

Das habe ich vorne weg dran gehangen...

Seit dem ………. befinde ich mich in Elternzeit für mein am ……… geborenes Kind (Name des Kindes). Die Dauer der Elternzeit war bis zum ………. geplant. Nun erwarte ich erneut ein Kind. Der errechnete
Geburtstermin ist der .......

Grüße...

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Huhu :-) ich hab es genauso geschrieben wie Anna-Max formuliert hat :-)
Mein ET ist auch der 8.3 und meine Elternzeit geht bis offiziell 5.3.2016 (2 Jahre EZ).

Wann schickst du das deinem AG? Ich wollte es spätestens nächste Woche hinschicken :-)

Jetzt nachdem ich mit dem zweiten schwanger bin ich das Verhältnis auch nicht mehr so optimal von deren Seite aus :-)

Ganz liebe Grüsse, Sunny.2014

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Hehe,gleicher et :-)
Ja,nächste Woche werde ich es auch losschicken. Wenn es nach mir ginge auch später...Aber irgendwie wollte ich es jetzt aus dem Rücken haben. Ist ja doch nervig sich damit zu befassen...

Lg

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Ich würde weder jetzt die Elternzeit dabei erwähnen, noch ihm ohne Aufforderung eine Bestätigung der Schwangerschaft geben, warum lässt du dir die Bescheinigung für den Mutterschutz nicht jetzt vom Fa geben?
Dann kannst du sie gleich mit abgeben, aber auch darauf hat der Ag keinen Anspruch, will er etwas schriftliches vom Arzt, muss er dies bezahlen.

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Ja,er wird es nicht bezahlen. War letztes mal genauso. Aber du hast recht,ich brauche keine Bescheinigung über die Schwangerschaft abgeben..mache ich dann auch nicht. Aber die muschu Bescheinigung bekomme ich bei meinem Fa erst kurz vor Beginn der Frist.

Ez erwähne ich jetzt direkt mit,da er dann Bescheid weiß und ich weiß,dass es später keinen Stress gibt. Ich weiß ja eh,dass ich zwei Jahre mache...reiche dann nach Geburt nur noch die Daten ein. Weiß nur noch nicht,wie das mit der restlichen ez von meiner Tochter ist. Die zwei Monate verfallen dann?

Lg

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Ja.
Hast du nachgefragt, ob es die Bescheinigung nicht evtl. diesmal früher gibt. Ist nämlich eigentlich seit 2014 so!

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