Recht AG Beschäftigungsverbot

Hallo, ihr Lieben! #winke

Ich hoffe, mir kann einer eine Antwort auf meine Frage geben:

So wie es aussieht, bekomme ich ein BV, da ich in der Krippe arbeite. Nun kann mich der AG (öffentlicher Träger) ja in eine andere Einrichtung stecken... Bekommt er dann auch eine Ersatzkraft für die Krippe? Oder bekommt er das nur, wenn ich ganz zu Hause bleibe?
Dann würde er sich ja ganz schön ins eigene Fleisch schneiden, wenn ich arbeiten müsste. In der Krippe würde jemand fehlen, in einer anderen Einrichtung wäre ich für fast nichts zu gebrauchen... #kratz

Viele Grüße!

1

Ich bin auch von Krippe paar Stunden in Kindergarten gesetzt worden

2

Was für eine andere Einrichtung? Alles unter Schulkinder ist tabu falls du das BV wegen fehlendem Cytomegalie-Schutz bekommst. Ich habe auch in einer Krippe gearbeitet und zum Glück wurde ich nicht woanders hingeschickt, allerdings gäbe es bei uns auch nur Kiga und das geht ja nicht. Deine Krippe bekommt dann natürlich eine Ersatzkraft.

39.ssw

21

Laut gesetzt ist bei fehlendem cmv Schutz nur kein arbeiten mit Kindern unter 3 erlaubt.
Ab 3 schon

29

Hmmm also ich darf wie gesagt auch nicht im Kiga arbeiten, darf die Einrichtung eigentlich noch nicht mal betreten wenn Kinder anwesend sind. ;-)

weiteren Kommentar laden
3

Bei mir war es ähnlich. Mein Kollege und ich wurden einfach quasi ausgetauscht. Am Ende gabs aber doch ein BV vom Arzt. Aber unabhängig von der Arbeit.

4

Hi,

wenn er das wirtschaftlich so will... kann er das ja so handhaben. Aber wenn er dich in eine andere Einrichtung steckt, dann sollte das auch sinn machen und nicht das du nur dort hingeschickt wirst für die bloße Anwesenheit weil durch dich dann Überbesetzung herrscht.

Wenn du deine bestehende Gruppe nicht mehr betreuen kannst und er z.B. das vor der Krankenkasse oder wem auch immer damit begründen kann, dass es keine andere Position gibt, wo man dich alternativ hinstecken kann, weil alle anderen Posten bereits besetzt sind, dann greift ein BV.

War bei meiner Freundin so. Die ist Zahnarzthelferin... aber in der Assistenz. EINZIGE Möglichkeit dort weiter arbeiten zu können, wäre an der Rezeption gewesen. Dort saß aber bereits eine Zahnmedizinische Verwaltungsangestellt, die auch als solche eingestellt wurde und sich geweigert hat in die Assistenz zu gehen, denn immerhin habe sie sich ja nicht als Assistenz sondern Verwaltungsfachkraft beworben und wurde als solche eingestellt. Somit war meine Freundin im BV und an ihrer Stelle wurde eine Elternzeitvertretung eingestellt.

Das einzige was Sinn machen würde, dazu bräuchtest aber in der anderen Einrichtung auch eine Kollegin die da mitmacht, wäre ein Tausch! Sprich du gehst in deren Einrichtung und betreust die Kinder die du schwanger betreuen darfst und sie geht in deine Einrichtung und betreut derweil DEINE Kinder die du nicht betreuen darfst.

Der AG soll zwar einen Arbeitsplatz schaffen der Schwangerschaftstauglich ist, aber er ist nicht genötigt deshalb unwirtschaftlich zu handeln.

LG Küken mit Kuba 22+3

14

"Der AG soll zwar einen Arbeitsplatz schaffen der Schwangerschaftstauglich ist, aber er ist nicht genötigt deshalb unwirtschaftlich zu handeln."

Wirtschaftlichkeit ist überhaupt kein Kriterium - wenn er sie anderweitig beschäftigen kann, darf er kein BV aussprechen.

Gruß,

W

15

Aber das hat zu bedeuten, dass er einen Arbeitsplatz schafft... keinen Aufenthaltsort. Wenn er nur einen Arbeitsplatz anbieten kann und dieser Posten ist bereits besetzt, hätte es keinerlei Sinn! Wie gesagt war ja bei meiner Freundin auch so als Zahnarzthelferin... deswegen musste ihre Chefin nicht zwei Helferinnen an die Rezeption setzen wo eine eh nur doof am rumschauen wäre weil was sollen zwei an einer Rezeption machen außer quatschen?????

Sonst könnte man ja allgemein sagen... "ja nimm dir halt n Stuhl und setz dich da ins Eck!" um dann jeden Tag zur Arbeit zu gehen um sich auf einen Stuhl im Eck zu setzen und nix machen zu können - das kommt ja aufs selbe!

LG Küken mit Kuba 22+3

weitere Kommentare laden
5

Warum wärst du zu fast nichts zu gebrauchen?

Ich verstehe immer das Problem nicht so ganz.

Was machen den Eltern wenn sie ein Kleinkind haben was in die Krippe geht und schwanger sind. Die sagen dich auch nicht... ich kann nichts mehr machen. Bei anderen Kindern ist es doch nichts anderes.

Meine beiden Tagesmütter haben beide bis zur Geburt gearbeitet. Die eine hat sogar noch ihre Schicht zu Ende gemacht und ist dann entbinden gefahren.

Da sind nur Wickelkinder zwischen 5 Monaten und 3 Jahren.

Ich finde hier wird zu schnell aufs BV gepocht. Weil arbeiten kann man auch schwanger.

Wie gesagt Mütter mit Geschwisterkindern haben eine ähnliche Belastung.

Bei uns in der Kita war jetzt auch eine Erzieherin schwanger, sie hat bis zum Mutterschutz gearbeitet. Warum auch nicht.

6

Das ist ja nicht die Entscheidung der Erzieherin, sondern eine recht neue Vorgabe an den AG! Der muss so handeln, auch wenn es keinen Sinn macht!

7

Finde ich persönlich echt übertrieben. Klar wenn es die MuschuRichtlinien so vorsehen. Aber ich finde es unnötig und extrem übertrieben.

weitere Kommentare laden
11

Huhu :)

Mein AG wollte es anfangs so machen, dass ich mit einem Kollegen tauschen soll.
Ich fand die Idee damals nicht so schön. Weil ich genau weiß, dass keiner aus anderen Bereichen gerne zu uns in die Pflege (Fördergruppe einer Werkstatt) geht. Und ich mich vom "Gefühl" schuldig dafür gefühlt hätte.

Mein Betriebsarzt hat aber von sich aus sofort gesagt, dass er davon abrät. Zum einen eben, weil es ein hin und her wäre, zum anderen weil sie ja eine adäquate Vertretung für mich bekommen sollten... und er sagte es wäre für alle am besten und fairsten... Vorallem für meine Kollegen, da sie zeitnah und eben dauerhaft jemanden bekommen für mich...

Aber vermutlich sieht das eben jeder AG anders...

12

Ob der AG dadurch Vor- oder Nachteile hat, ist nicht relevant.
Sofern es eine andere Einsatzmöglichkeit für Dich gibt, muß er Dich beschäftigen, ein BV kommt nur in Frage, wenn eine mutterschutzgemäße Beschäftigung nicht möglich ist.
In Deinem Fall kommt evtl. ein Tausch in Frage?

LG

16

Ein Tausch ist raus, da ich nicht gegen Mumps immun bin und das ein komplettes BV mit Kindern nach sich zieht. Es gäbe natürlich trotzdem noch Möglichkeiten in der Verwaltung. Mein AG hat leider große Schwierigkeiten, sich mit dem Mutterschutzgesetz zu befassen. Meine Kita-Cheffin und ich mussten es ihm erstmal ausführlich erläutern. Nun möchten wir ihm die Vor- und Nachteile eines BV nahelegen, aber die Sache mit der Ersatzkraft bei anderweitigem Einsatz meinerseits ist nicht herauszufinden.

Schade, dass hier einige immer nur übers BV meckern, anstatt sich mit der oben genannten Frage zu beschäftigen. Danke trotzdem, für ein paar hilfreiche Antworten!

17

Ja... hier gibt es schon oft interessante Meinungen dazu.

Ich persönlich finde, dass es manchmal tatsächlich einfach so ausgestellt wird... das habe ich zumindest im Freundes- und Bekanntenkreis schon erlebt. Und auch manchmal hier wundert es mich, wer wie schnell eins bekommt. Aber vielleicht kenne ich mich auch nicht gut genug an den jeweiligen Arbeitsplätzen aus...

Es gibt aber Bereiche, die meines Ermessens nach geschützt werden müssen...

Ich hätte zum Beispiel sehr gerne in meiner Gruppe weiter gearbeitet. Aber, mal abgesehen von den aggressiven Ausbrüchen meiner Klienten, wen hätte ich bei Dauer Personalmangel rufen sollen, der meine Pflege erledigt und meine Klienten hebt. In der Arbeitswelt unterscheidet sich nun mal Theorie und Praxis.
Wie will man denn einem Kiga Kind nicht die Nase putzen, soll aber dann ggf.nicht mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen?! Geschweige denn sich anniesen zu lassen?!

Ich schweife aus...

Wenn ich das bei dir so lese, heißt es du könntest nur in die Verwaltung. Und das jemand aus der Verwaltung mit dir tauschen müsste?

Alles andere kommt niht in Frage, richtig?
Aber könntest du die Verwaltungsaufgaben erledigen?
Und würde die Person aus der Verwaltung deine Aufgaben erledigen können? Es sind zwei vollkommen verschiedene Aufgabenrebiete. Also, denke ich, dass es nicht in Frage kommt...

weitere Kommentare laden
22

Ich denke das sind Fragen die der AG mit sicher selber bzw. der Trägerschaft klären wird. Wenn du keine leitende Funktion hast, wozu musst du das wissen?