Juhu *-* endlich schwanger...

War heute beim FA und bin Anfang 5ssw <3
Nun meine Frage, ich habe vor 1 1/2 Wochen die Kündigung von meiner Arbeit bekommen. Laut dem Mutterschutzgesetz ist diese aber unwirksam, wenn ich meinen Arbeitgeber 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung über eine SS informiere. Jetzt bin ich hin und hergerissen, ob ich es ihm sagen soll oder nicht. Es ist ja noch sehr früh?!

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Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Also wenn du vor 1 1/2 Wochen die Kündigung bekommen hast, bleibt dir ja nicht mehr viel Zeit und du brauchst glaube ich auch eine Beschreibung vom Arzt dann. Du hast ja nichts zu verlieren und würde deinen (ehemaligen) Arbeitgeber umgehend informieren.

Liebe Grüße

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*Bescheinigung meinte ich natürlich

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Ganz richtig....nix wie hin zum Arbeitgeber. Ist vielleicht ein doofes Gefühl aber so ziemlich die einzige Möglichkeit nicht langzeit-arbeitslos zu werden und dann nur minimales Elterngeld zu bekommen.

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Herzlichen Glückwunsch!

Da brauchst du kein schlechtes Gewissen zu haben , teile es deinem AG mit ! Meinst du der hat Mitleid mit dir gehabt , also hol dir die rechte die dir zustehen ! Viel Erfolg ! Da ist ein schlechtes Gewissen fehl am Platz !

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Hey herzlichen Glückwunsch. ...sind gleich weit :) ich bin 4+2 also auch 5. Ssw.....konnte ser arzt bei dir im ultraschall was sehen oder nur anhand der blutUntersuchung? ?

Lg jenny

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Danke erstmal ihr lieben :) ich werde später zur Arbeit fahren und es ihm mitteilen (schriftlich).

Man konnte bei mit eine FH von 4mm sehen und Blut wurde auch angenommen.