Bv kann das eine chefin austeilen?

Huhu

Also ich brauch mal euren rat
Ich bin jetzt in der 9. ssw un friseurin

Mein frauenarzt hat am anfang mich krank geschriebn weils komplikationen gab un ich jeden tag kommen musste. Hatte mit meiner jetzigen ss eine fehlgeburt un erst 2 wochen später hat sich eine zweite befruchtete eizelle sich novh eingenistet.

Er sagte auch ich soll von der chemie farbe un dauerwelle wegbleibn bzw es abgebn.

Ich svhaff ganz normal nur langsamer un setzt mich halt auch viel hin.

Das alles hat meiner chefin schon in kaos erschlagen jmd neues zu suchen. Se ist total gestesst usw.

Damn hatte ich ein autounfall un auto lief nicht mehr un kommte nicht arbeiten gehn ist sie total ausgetickt ich muss kommen das sei ein urlaubstag usw. Jedenfall bin ich dann nachdem ich ein auto aufgetrieben hatte arbeiten gegangen. Un stand noch unter schock un sollte dann im laden putzen.

Eine woche später also heute sagte sie mir im gespräch ich soll mir ab januar ein berufsverbot holen lassen.

Weil sie sich den kopf zerbricht wies weiter geht und ich ja so vorsichtig sei un sie mie weis was ein gelber zettel kommen würde bzw wie lang ich uüberhaupt no schaff.. Un so sei se auf de sicheren seite.
Kann sie das so einfach?!
Wenn ja wie siehts mim gehalt aus? Bekomm ich mein vollen gehalt?!

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1. heißt das Beschäftigungsverbot ;-)
2. solange nicht dein Leben oder das deines Kindes gefährdet ist, stellen die meisten Ärzte kein BV aus. Das muss dann deine Chefin machen.
Sie sollte eine Gefährdungsbeurteilung machen und dir ein BV geben, wenn sie dich nicht weiter beschäftigen kann/will.
Du würdest dein volles Gehalt weiter bekommen und deine Chefin bekommt das Geld für dich von der Krankenkasse wieder.

In dem Fall ist deine Chefin diejenige, die dir ein BV geben muss.

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Tasertuhr kapud?

Aber wie dem auch sei - für ein BV muß es gute Gründe geben, entweder gesundheitlicher Natur, dass Deine Schwangerschaft gefährdet wäre oder dass Dein Arbeitsplatz nicht mutterschutzkonform ist und Dir keine anderen Aufgaben zugewiesen werden können.
Je nachdem, was bei Dir vorliegt, wäre der Arzt oder Dein AG zuständig, das BESCHÄFTIGUNGSverbot auszusprechen.

Dass man einen Tag Urlaub abgezogen bekommt, wenn man wegen eines kaputten Autos nicht zur Arbeit kommt, finde ich völlig normal und nachvollziehbar.

Meiner Meinung nach solltest Du in Ruhe mit Deiner Chefin sprechen, Ihr solltet einen offiziellen Gefährdungsbogen ausfüllen und damit ermitteln, inwieweit Du noch einsetzbar bist. Dass Du von Dir aus, beliebige Tätigkeiten ablehnst, geht genau so wenig, wie Deine Chefin ein BV verlangen kann, um bequemer planen zu können.

Gruß,

W

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Ihr solltet einen offiziellen Gefährdungsbogen ausfüllen und damit ermitteln, inwieweit Du noch einsetzbar bist.

Das sind Arbeitgeberpflichten:
- Gefährdungsbeurteilung, daraus folgend, Maßnahmen
- Meldung der Schwangerschaft an die Aufsichtsbehörde

Im Klartext bedeutet das, dass deine Chefin nachschaut, ob die Färbemittel und Dauerwellen für Umgang mit Schwangeren zugelassen/unbedenklich sind. Wenn nicht, dann müssen diese Tätigkeiten unterlassen werden. Dann darfst du weiterhin Haare schneiden, waschen und fönen, und dabei einen Hocker als Unterstützung benutzen. Auch darfst du zwischendurch Pausen machen.

Was deine Chefin stresst, ist, dass sie feste Kundentermine abgemacht hat und du wegen Krankheit häufiger ausfällst, sie dann Ersatz braucht oder die Kunden abbestellen muss, was geschäftsschädigend wäre.

Deswegen möchte sie dich im BV haben. Rechtlich ist es nicht so einfach. Sie könnte dich zumindest stundenweise noch mit Haare schneiden beschäftigen, und ein Teil-BV mit den Chemikalien begründen.

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Naja, als Friseurin finde ich es allgemein angebracht ein BV zu erteilen. Warum weil ich 1. keinen Friseurladen kenne, der mit Ökomittelchen färbt und Dauerwellen macht, falls das überhaupt möglich ist und 2. selbst wenn sie nicht den direkten Kontakt dazu hat, denn sie strenggenommen mit Einweghandschuhen ebenfalls NICHT hätte - so ist eine Friseurin IMMER Chemikalien ausgesetzt. In Salons hängt immer der "Duft" von Blondierungen und co und diese beisenden Gerüche sind sicherlich nicht gut für schwangere wenn sie dem ohne Ende ausgesetzt sind. Mein AG ist sogar bei der Gefährdungsbeurteilung die ja JEDER AG machen muss, soweit gegangen, dass ICH schauen soll, welche Reinigungsmittel die Putzfrau benutzt. Ich so "häääää aber ich putz doch gar nicht und komm damit ned in Berührung" antwort "ja ABER wenn sie ätzende Stoffe verwendet wie Chlor und co und hier den Boden damit reinigt und dann giftige Gase in der Luft sind das auch schädlich ist! also riechts irgendwie ätzend wenn die hier putzt?!" (meine Chefs arbeiten nicht am selben Ort wie ich, daher können die das selbst nicht einschätzen obs anschließend stinkt) ich so "ehm nööööö" ich hab bis heute ned auf die Kanister geschaut. #hicks

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Blick gerade von der Schreibweise nur eingeschränkt durch.

ABER ein BV kann neben vorwiegend von zwei Seiten ausgesprochen werden!

Frauenarzt - was lediglich der Fall wäre, wenn aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen oder zu erwartenden Komplikationen weil du zu einer bestimmten Risikogruppe gehörst, ein BV angebracht ist. Sprich wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Gefahr für Mutter und Kind besteht. Nicht zu verwechseln mit Schwangerschaftsbeschwerden, die zwar unangenehm ja beutelnd sind, ABER keine eigentliche Gefahr darstellen und somit nur einer AU bedarfen.

Arbeitgeber - dieser stellt ein BV aus, wenn für dich zu viele Gefahren auf Arbeit warten und dir keine gefährdungsarme alternative Tätigkeit anbieten kann. Oder sonstige Probleme bestehen. Es gibt auch AG die ihre Mitarbeiterinnen ins BV schicken, weil sie davon überzeugt sind, schwanger der Belastung am Arbeitsplatz nicht standhalten können, auch wenn die Tätigkeit als solches nicht als "Gefahrenberuf" für Schwangere gilt. Das zählt dann sozusagen als individuelles BV.

Egal welche Form ausgesprochen wird also ein medizinisches, berufliches oder individuelles BV alle drei Formen haben eines gleich! DU bekommst deinen VOLLEN Lohn bis 8 Wochen nach der Geburt und dein AG kann die entstanden Lohnkosten von deiner Krankenkasse zurück bekommen! Somit entstehen weder für dich noch für den AG wirtschaftliche Nachteile. Lediglich was die Suche nach einen zeitnahen Ersatz für dich betrifft muss der AG nun schneller handeln, als wenn er mehr Puffer hat.

LG Küken mit Kuba 24+5

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"„… Es gibt auch AG die ihre Mitarbeiterinnen ins BV schicken, weil sie davon überzeugt sind, schwanger der Belastung am Arbeitsplatz nicht standhalten können, auch wenn die Tätigkeit als solches nicht als "Gefahrenberuf" für Schwangere gilt. Das zählt dann sozusagen als individuelles BV.“"

Nee, dazu fehlt jegliche Grundlage.
Für ein individuelles BV ist der Arzt zuständig und ein BV aufgrund persönlicher Gedankengänge des AG nicht zulässig.

http://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz

Gruß,

W

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Wieso ist dafür der FA zuständig.

Angenommen, die Schwangere leidet unter geruchsbedingter schwerer Übelkeit mit Erbrechen auf irgendwelche Gerüche die einfach typisch für ihren Job sind, keine Ahnung vielleicht arbeitet sie im Nordsee oder so. Dann ist das ja kein Fall für den Frauenarzt, weil Übelkeit und Erbrechen NUR eine Begleiterscheinung der Schwangerschaft ist. Man kann aber einer Schwangeren generell zumuten mit Fisch, Gebäck oder auch als Reinigungskraft zu arbeiten (sofern sie keine giftigen Reinigungsmittel verwenden muss). Und ich kenne einige, die aufgrund solcher Dinge vom AG ein BV bekommen haben, weil die Gerüche zu einer vermeidbaren Verschlechterung der Schwangeren führen, diese aber nicht vermeidbar im Arbeitsalltag sind.

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