Erneute Schwangerschaft in Elternzeit, Beamte Niedersachsen, Frage zu Gehaltszahlung in MuSchuFris

Hallo, habe jetzt lange gegoogled und brauche mal konkrete Hinweise. Ich bin jetzt im zweiten Jahr E-Zeit wieder schwanger und Kind 2 kommt im Sommer. Ich habe gehört, dass wenn ich meine Elternzeit zum Muschubeginn unterbreche/vorzeitig beende, dann wieder in den 6+8 Wochen volles Gehalt bekomme. Dafür fehlt mir noch die genaue Textquelle, wo ich das so detailliert(!) wiederfinden und ggflls.mich darauf berufen kann (Angabe von §).
Da teilweise jedes Bundesland das anders regelt wie ich gehört habe, wäre ich für Tipps und Erfahrungen aus NIEDERSACHSEN sehr dankbar.
Euch allen noch einen schönen zweiten Advent!! :)

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Hallo!

Ich bin zwar nur ne Bauzeichnerin und komme aus NRW, dich die Paragraphen werden wohl die selben sein!

Befunde mich auch noch in EZ und Kind Nr. 2 kommt während der SF zur Welt!

Habe auch diesbezüglich mit meiner KK telefoniert und folgendes zu Info bekommen.

Und so habe ich es formuliert...

Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes

Hiermit beende ich meine Elternzeit vorzeitig, aufgrund der Inanspruchnahme des Mutterschutzes ab dem....
Somit lebt nach Paragraph 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG, mein altes Arbeitsverhältnis auf.

Demnach ist der AG zur Zahlung des AG- Zuschusses verpflichtet ( Paragraph 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG )

Viel Erfolg und alles Gute für dich und den Krümmel...

LG Anna mit Max und Brüderchen im Bauch 32 ssw

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"Ich bin zwar nur ne Bauzeichnerin und komme aus NRW, dich die Paragraphen werden wohl die selben sein!"
Nein, eben nicht, da bei Beamten nicht das BEEG zählt, sondern das Landesbeamtengesetz des jeweiligen Landes.

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Dann tut es mir leid, dass ich was falsches geschrieben habe! War keine Absicht...

Schönen Abend noch!

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Hallo,

das ist so richtig, wie du es schreibst. Du muss deine bereits genommene Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes widerrufen, dann bekommst du während des Mutterschutzes deine vollen Bezüge ( $ 81 NBG i. V. m. $ 6 MuSchEltZV i. V. m. $ 16 Abs. 3 BEEG)

VG
kruemel2899

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DAs muss im Landesbeamtengesetz stehen. In einigen Bundesländern musst du nämlich gar nicht beenden.

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Hast du dazu denn konkret einen Paragraphen?

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Ja, der bringt uns aber kein wirklcihes Stück weiter:
"§ 81 Landesbeamtengesetz Niedersachsen: Mutterschutz und Elternzeit Die für Beamtinnen und Beamte des Bundes geltenden Rechtsvorschriften über den Mutterschutz und die Elternzeit sind entsprechend anzuwenden."

Sprich, du musst also ins Bundesbeamtengesetz gucken.

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