Frage zum Elterngeldantrag

Guten morgen zusammen,

Diese Woche findet unser Kaiserschnitt statt und ich fülle nun alle Anträge aus.

Soweit bin ich fertig, aber ich werde 2,5 Jahre Elternzeit nehmen und möchte mir das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen. Dazu möchte mein Mann im Juli und August 2017 2 Monate Elternzeit nehmen. Wie genau tragen wir das nun ein?

Danke vorab für eure Hilfe

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Also bei mir macht alles der FA. ruf dich vorher mal an aber soweit ich weis hat der FA alles da.

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Ich bin gerade nicht sicher, ob du mich mich gemeint hast?!?

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Die FA füllt deinen Antrag aus???

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Das müsste dann das Elterngeld plus sein, wo du deine Kreuzchen setzt, dann kriegst du zwei Jahre Elterngeld (also die Summe, die du in einem Jahr kriegen würdest, auf zwei Jahre verteilt).

Bei deinem Mann müsst ihr gucken, welche Lebensmonate des Kindes das ungefähr sind. Man nimmt nicht den Kalendermonat, sondern den Lebensmonat des Kindes. Zum Beispiel wenn das Kind am 15.12. kommt, dann ist der Zeitraum vom 15.12.-15.01. der erste Monat, vom 15.01.-15.02. der zweite usw.

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Oh okay, danke.

Das mit den Lebensmonaten hatte ich jetzt gar nicht so auf dem Schirm.

Also trage ich für mich die ersten 2 Monate Basiselterngeld und anschließend die nächsten 22 Monate Elterngeld plus ein? Und die Partnermonate dann parallel? Also meine plus die des Vaters?

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Du musst die ersten 2 Monate Basiselterngeld ankreuzen und danach das Elterngeld Plus.

Ab3er du bekommst nicht bis zum 24. LM Geld! nur ca. bis zum 22. LM.

Lebensmonate sind übrigens dann bei deinem Beispiel vom 15.xxx. bis zum 14.xxx!

Dein Mann beantragt Basiselterngeld für die Lebensmonate, die er haben möchte.

Elternzeit am besten auch für Lebensmonate.

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Beachte wenn dein Mann wirklich Juli/August 2017 Elternzeit nehmen möchte hat er keinen Anspruch auf Basiselterngeld, das muss er innerhalb der ersten 14 Monate nehmen... Meinst du Juli/August 2016 dann passt das allerdings, bzw mit Elterngeldplus ginge das aber dann bekäme er nur halbes Elterngeld wenn er nur 2 Monate nimmt...

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"Beachte wenn dein Mann wirklich Juli/August 2017 Elternzeit nehmen möchte hat er keinen Anspruch auf Basiselterngeld, das muss er innerhalb der ersten 14 Monate"
OK, ich sehe gerade, das geht wirklich nur, wenn er ElterngeldPlus nimmt, aber da muss er dann vier Monate nehmen, wenn ich das richtig sehe.

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Wenn dein Kind 2015 geboren wird, kann dein Mann nur Elterngeld erst zu dem Zeitpunkt erhalten, wenn du bis dahin durchgängig ElterngeldPlus erhalten hast.

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Ich korrigiere, da hätte er nur noch Anspruch auf ElterngeldPlus!