Hallo...
Ich arbeite als Assistentin der Geschäftsführung in einem kleinen Betrieb.
Ich erhalte ein Grundgehalt und arbeitete halbtags im Betrieb und von Zuhause als Heimarbeit für diesen Betrieb noch dazu...(Halbtagsgehalt + 450€ = ein Grundgehalt )
Jetzt bin ich frisch im Mutterschutz und mir stände das Novembergehalt noch voll zu...
Jetzt hat er mir plötzlich das Heimarbeitsgeld gestrichen (450€) - schon beim November Gehalt...mit der Begründung ich arbeite ja jetzt nicht mehr zuhause...
Ich dachte ich fall vom Stuhl...
Habe mit ihm gesprochen, dass auch die Heimarbeit zum Mutterschutz zählt und er mir nicht willkürlich kürzen kann... da mir sonst ein finanzieller Nachteil entsteht...
Er zeigte sich leider 0 einsichtig und meinte er würde die Differenz nicht zahlen... da er ja auch keine Leistung bekomme...
Ich fange im 4. Monat nach der Geburt wieder geringfügig dort an - daher wollte ich lieber einen Streit vermeiden :(
Aber was kann ich tun? Bis Ende Mutterschutz ist das ein nettes Sümmchen was er sich spart...
Ohmann :(
was würdet ihr machen?
lg
Ina (35+5)
Mutterschutz - Chef kürzt Gehalt...
Habe soeben meine Rechtschutzversicherung kontaktiert für ein Beratungsgespräch...
Mal sehen wies weitergeht :(
War das denn ein Minijob??? Also Halbtags versteuert + Minijob??
Nein. Das geht auch nicht gleichzeitig im selben Betrieb...
Es wurde beides zusammengefasst und ordnungsgemäß versteuert...
dies ist eine arbeitsrechtliche Frage. Am einfachsten und schnellsten geht es über die folgende Hotline:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Buergertelefon/buergertelefon-arbeitsrecht.html
Da bekommst du sofort und kostenlos eine kompetente Beratung.
Hallo, man darf gar nicht beim selben AG Sv-Pflichtig und gleichzeitig als Aushilfe beschäftigt sein. Weiß gar nicht wie er das überhaupt abrechnen kann..
Hey :) !
Ich beurteile mal etz nur die Situation wie ich es kenne bin leider kein Anwalt deswegen muss ich da net unbedingt recht haben ! Also auf der einen Seite hast du recht ! Du solltest keinerlei Geldsorgen haben im Mutterschutz allerdings ist das nicht ganz so legal im selben Unternehmen normal und als Aushilfe eingestellt zu sein ! Das ist ja mehr oder weniger eine Zahlung die er dir gibt ohne das er sie unter deinem Namen angemeldet hat ( kann und darf er nämlich nicht ) ! Das ist natürlich der Traum von jedem , irgendwo als Teilzeit eingestellt zu sein dafür steuern zu zahlen und alles andere auf 450 Euro steuerfrei zu bekommen ! Da würden wir alle nen Haufen verdienen Problem daran ist nur das dass mehr oder weniger von deinem Chef Steuerhinterziehung ist weil er ja somit ein Haufen Geld spart, müsste er dir alles das was du daheim machst normal und mit Steuerabzügen zahlen würde es ihn viel teurer kommen deswegen machen das leider auch viele Arbeitgeber so wie dein Chef ! Somit glaub ich hast du nicht viel Chancen ( wie gesagt ich kann mich da täuschen) an deine 450 Euro ran zu kommen sonst müsste es darüber einen aushilfsvertrag oder zumindest eine Anmeldung geben und ich glaube diese ist nicht vorhanden , ob man da dann irgendwelche Rechte an diesem Geld hat kann ich mir grad nicht vorstellen aber Vllt versteh ich das ganze auch nur falsch und will dich damit in keiner Hinsicht angreifen nicht das du das denkst !
Wünsch dir trotzdem viel Erfolg
Grüßle
Zur Erklärung:
Die Gehälter wurden zusammengefasst und ordnungsgemäß versteuert.
Man kann im selben Betrieb nicht geringfügig und Teilzeit bzw. Vollzeit arbeiten...
Ahhh ok ja dann ist des ja was anderes ! Wenn des vertraglich auch so festgehalten ist dann ist ja eig klar was er dir zu zahlen hat egal ob er will oder nicht :)))
Ja ein Vertrag besteht natürlich auch.
Ich wollte eigentlich nicht streiten mit ihm.
Bin fix und alle grad deswegen :(
Dein Chef darf Dir das Gehalt nicht kürzen!
Während des Wochen Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (wenn nicht Mehrlinge oder Frühgeburt sonst 12 Wochen) erhältst Du auf Antrag bei der Krankenkasse 13 € pro Kalendertag Mutterschaftsgeld. Dein Chef muss diesen Betrag aufstocken bis zu Deinem durchschnittlich erzielten Nettogehalt der letzen 3 Monate vor Mutterschutzbeginn (§14 MuSchuG). Diesen Zuschuss erhält das Unternehmen von der Krankenkasse zurück. Dafür zahlt er ja pro Arbeitnehmer monatlich eine Umlage.
Vielleicht hilft es, wenn Du Deinem Chef dies erklärst und ihm auch sagst, dass ihm ja keine Kosten mehr entstehen.
Ihr seid lieb. Danke...
Ich bin in dieser Firma auch für die Gehälter verantwortlich und bin wg. Umlagen, Gesetze etc. bestens Informiert - da es u.a. ja auch mein Job war...
Auch mein Chef (ältere Generation) weiß Bescheid - hab schon vor meinem 1. Sohn dort gearbeitet...
Sitze auch mit ihm in 1 Büro... er kennt das Prozedere...
Jetzt stellt er sich quer... ihm fehlt seine "rechte Hand"... und deshalb ist er schlichtweg "beleidigt"...
Und das ganze geht mir einfach nahe... :(