Elterngeld Plus - Berechnung und 2 Monate Teilzeit

Hallo zusammen #winke

ich habe nun mehrere Infos zum neuen Elterngeld Plus gelesen und bin nicht sicher ob ich es richtig verstanden habe.

Wir erwarten im Mai Nachwuchs und planen die folgenden Konstellation:

Ehefrau 12 Monate (1-12 Monat) Basiselterngeld (kein Zuverdienst)

Ehemann 2 Monate (4 und 8 Monat) Elterngeld Plus, (beide Monate in Teilzeit mit 20h oder 30h)

Ehefrau:

Einkommen vor der Geburt 2000 € -> 1300 € Elterngeld (65%)

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Ehemann (Beispiel 1):

Einkommen vor der Geburt: 2000 € (65% = 1300 €)

Einkommen in 30h Teilzeit: 1500 €
Einkommenswegfall: 500 €

Elterngeld bei Teilzeit: 325 €
Hälfte des Elterngelds ohne Teilzeit: 1300/2 = 650 €
Elterngeld Plus bei Teilzeit: 2 x 325 €??

// Das wären dann insgesamt 1500 € + 325 € + 325 € = 2200 € (und damit sogar mehr als wenn der Ehemann "normal" arbeiten gehen würde.

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Ehemann (Beispiel 2):

Einkommen vor der Geburt: 2500 € (65% = 1625 €)
Einkommen in 20h Teilzeit: 1250 €
Einkommenswegfall: 1250 €

Elterngeld bei Teilzeit: 812,50 €
Hälfte des Elterngelds ohne Teilzeit: 1300/2 = 812,50 €
Elterngeld bei Teilzeit: 2 x 812,50 € ???

// Das wären dann insgesamt 1250 € + 812,50 € + 812,50 € = 2550 € (und damit sogar mehr als wenn der Ehemann "normal" arbeiten gehen würde.

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Ehemann (Beispiel 3):

Einkommen vor der Geburt: 3000 € (65% = 1950 €, maximal 1800 € (!) )
Einkommen in 30h Teilzeit: 2250 €
Einkommenswegfall: 750 €

Elterngeld bei Teilzeit: 487,50 €
Hälfte des Elterngelds ohne Teilzeit: 1300/2 = 900 €
Elterngeld bei Teilzeit: 2 x 487,50 €

// Das wären dann insgesamt 2250 € + 487,50 € + 487,50 € = 3225 € (und damit sogar mehr als wenn der Ehemann "normal" arbeiten gehen würde.

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Nun meine Fragen:

1. Sind meine drei Ehemann-Beispiele korrekt gerechnet? Ich kann mir nicht vorstellen, das eine Kombination aus Elterngeld Plus und Teilzeit ein insgesamt höheres monatliches Einkommen ergibt als vorher.

2. Ist das Elterngeld Plus nicht perfekt für Männer/Frauen die beruflich nur schwer zwei volle Monate aussetzen können, aber eventl. zwei Monate in Teilzeit arbeiten könnten?

Hoffentlich kennt sich jemand der Berechnung etwas aus und kann uns weiterhelfen.

Vielen lieben Dank!

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Nein deine Beispiele sind nicht korrekt.

1. Dein Mann kann nicht nur 2 Monate ElterngeldPlus nehmen...

Er muss mindestens 2 Monate Basiselterngeldbeziehen! http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html Absatz (5)

Diese kann er alternativ in 1 Basiselterngeld und 2 Monate ElterngeldPlus nehmen (gesamt 3 Monate) oder 4 Monate ElterngeldPlus nehmen.

Auch im Basiselterngeldbezug darf er bis zu 30 Std/Woche arbeiten. Das Elterngeld berechnet sich dann aus dem Einkommensverlust.

Beim ElterngeldPlus berechnet sich die Anrechnung des Zuverdienst etwas anders da es eine Kappungsgrenze bei der Hälfte des dann theoretischen Basiselterngeldbezuges gibt. Hier eine gute Erklärung mit Rechenbeispiel: http://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html

Nun zu deinen Beispielen 1+2:
Warum rechnest du immer das doppelte ElterngelPlus in Teilzeit zu dem monatlichen Teilzeitgehalt. Er bekommt doch nur 1xpro Monat Elterngeld. Da ist dein Fehler!!!

Bei Beispiel 3 musst du noch bedenken dass die Bruttoberechnungsgrenze für das Elterngeld bei 2770€ liegt bei dieser Grenze wird auch beim Berechnen des Einkommensverlustes für die Teilzeitberechnung gekappt...http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html Absatz (3)

Dann kommst du bei allen 3 Beispielen auch nicht über das Einkommen ohne Elterngeld....

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"Beim ElterngeldPlus berechnet sich die Anrechnung des Zuverdienst etwas anders da es eine Kappungsgrenze bei der Hälfte des dann theoretischen Basiselterngeldbezuges gibt. Hier eine gute Erklärung mit Rechenbeispiel: http://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html";
Die ist doch in den Beispielen berücksichtigt. Die trifft hier nicht zu durch dne geringen Einkommensverlust!

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Vielen Dank für eure hilfreichen Informationen!

"Warum rechnest du immer das doppelte ElterngelPlus in Teilzeit zu dem monatlichen Teilzeitgehalt. Er bekommt doch nur 1xpro Monat Elterngeld. Da ist dein Fehler!!!"

Ich dachte, dass das ElterngeldPlus eingeführt worden wäre um die Abzüge bei Teilzeitarbeit während Elterngeldbezug abzumildern. Ich hatte es so verstanden, dass der Betrag daher zweifach ausgezahlt würde und kam deshalb auf ein höheres Einkommen als bei 100% Beschäftigung.

Wenn ich es aber jetzt richtig verstanden habe, dann liegt der Vorteil von ElterngeldPlus "nur" in der möglichen längeren Bezugsdauer. Die großen Abzüge bei Teilzeit während dem Bezug von ElterngeldPlus bleiben gleich den Abzügen bei Bezug vom Basiselterngeld. Ein finanziellen Vorteil gegenüber Basiselterngeld ergibt sich daher für den Bezugmonat nicht?

"Diese kann er alternativ in 1 Basiselterngeld und 2 Monate ElterngeldPlus nehmen (gesamt 3 Monate) oder 4 Monate ElterngeldPlus nehmen."

Wir müssen also mindestens 2 Monate Basiselterngeld (in Teilzeit) beantragen. So war es ja auch bisher in den letzten Jahre. Erst bei der Teilzeitarbeit auch in weiteren Monaten (3. , 4., ....) könnte man auf das ElterngeldPlus zurückgreifen?

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https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner (du musst Bruttobeträge eingeben)

Es langt wenn er 2 Monate Elternzeit / Elterngeld nimmt,
ElterngeldPlus wäre dann 4 Monate (mit halben Beiträgen vom Elterngeld)

VG

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Deine Rechenbeispiele (aber nur 1+2) scheinen richtig zu sein, nur das das beim Vater dann kein ElterngeldPlus, sondern Basiselterngeld ist, denn er nimmt ja nur zwei und nicht vier Monate! Ansonsten gibt es da keinen Unterschied, man kann auch beim Basiselterngeld Teilzeit arbeiten!

Beim 3. Beispiel werden leider nur 2770 Euro Einkommen angerechnet vor der Geburt, sprich es gibt eben nur 1800 Euro Elterngeld und es ist nur ein Einkommensverlust von 520 Euro zu berücksichtigen, somit gibt es dann nur 330 Euro Einkommen. Wobei hast du die Werbungskostenpauschale bei allen drei Beispielen vor und nach der Geburt abgezogen?

Außerdem berücksichtigst du bei keinem der Beispiele, dass du ja zwei Monate reduziertes Einkommen hast, du darfst das Elterngeld also nur einmal und nicht zweimal drauf rechnen ;)
Somit hast du bei allen Beispielen etwas weniger als ohne Elternzeit, wobei es auch die Möglichkeit gibt, wirklich mehr zu haben (durch den Sockelbetrag von 300 Euro).