Elternzeit und Erziehungszeit

Hallo Mädels #winke

Ich muss leider auch mal eine Frage bezüglich der Elternzeit stellen, da ich über die Suchfunktion und auch über Google nicht wirklich fündig geworden bin...

Und zwar habe ich mein Mutterschutzgeld beantragt und da fiel mir der Begriff Erziehungszeit auf. Kann mir jemand sagen, ob Erziehungszeit und Elternzeit dasselbe sind?

Es geht darum, dass ich gerne ein Jahr pausieren möchte und nach einem Jahr wieder arbeiten möchte, allerdings nur in Teilzeit. Mein eigentlicher Plan war also ein Jahr Elternzeit zu nehmen und das volle Elterngeld zu bekommen. Jetzt hab ich schon ein paar Mal hier gelesen, dass man trotzdem zwei Jahre Elternzeit beantragen soll, weil das vorteilhafter sein soll. Werden mir dann zwei Jahre Erziehungszeit für die Rente später angerechnet, auch wenn ich im zweiten Jahr Teilzeit arbeite? Und ist es so, dass es sich lohnt, wenn man im zweiten Jahr TZ arbeitet, Elterngeld plus zu nehmen und auf zwei Jahre aufzuteilen oder kann man das so pauschal nicht sagen und hängt vom Verdienst ab? Rechnet mir die Elterngeldstelle das durch, wenn man da einen Termin macht oder beraten die nicht?

Danke für eure Hilfe :-)

Nogarya mit Zwergi 34+4 #verliebt

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HI

Elternzeit hast Du 3 Jahre
Elterngeld 1 Jahr (oder halt gesplittet 22 / 21 Monate)

Wenn Du jetzt einen VZ Vertrag hast, und nur 1 Jahr EZ nimmst und dann TZ arbeitest ... dann ist dein VZ Vertrag weg.

Wenn Du 2 Jahre Elternzeit nimmst, dann kannst Du im zweiten Jahr "TZ in EZ" arbeiten und könntest danach wieder Deinen Vollzeitvertrag weitermachen.

Wenn Du jetzt schon sicher weißt, das Du im zweiten Jahr arbeiten willst - würde ich mir das EG auf ein Jahr auszahlen lassen (weil im zweiten Jahr kommt dann ja dein Gehalt rein).
So hab ichs gemacht, und so würde ich es wieder machen ... einfach weil mit 50% EG meine monatlichen Kosten nicht gedeckt wären.

VG

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Der Vz-vertrag ist nicht "weg", wenn man die TZ befristet

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Ich kann meinen VZ Vertrag auf TZ reduzieren OHNE Elternzeit und wenn ich Lust hab wieder auf VZ gehen?

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" Werden mir dann zwei Jahre Erziehungszeit für die Rente später angerechnet, auch wenn ich im zweiten Jahr Teilzeit arbeite? "
Ja, werden und das Teilzeitgehalt kommt noch oben drauf, das ist aber unabhängig von der Elternzeit!

"Und ist es so, dass es sich lohnt, wenn man im zweiten Jahr TZ arbeitet, Elterngeld plus zu nehmen und auf zwei Jahre aufzuteilen"
Nein, lohnt sich definitiv nicht! Denn dann wird angerechnet und bei Auszahlung auf ein Jahr ohne Arbeit gibt es das voll!

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Ok danke dir.

Du kennst dich in solchen Sachen ja immer sehr gut aus. Gibt es den Begriff Erziehungszeit überhaupt noch oder ist das jetzt die Elternzeit?

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Es gibt noch Kindererziehungszeiten in der Rente, sonst ist es ersetzt durch Elternzeit.

Es hieß allerdings vorher nicht Erziehungszeit, sondern Erziehungsurlaub, Erziehungszeit gab es eben wirklich immer nur bei der Rente.

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