Mutterschaftsgeld bei 2 Jobs?

Huhu,

hab da mal eine Frage...

Bin aktuell eigentlich noch in EZ,die geht bis 8 Juni 16. das ist mein hauptarbeitgeber wo ich 100% gearbeitet habe.

Jetzt habe ich in EZ ab September noch bei einem anderen AG angefangen mit 50%,wie ist das jetzt mit dem Mutterschaftsgeld? Das kriegt man doch nicht doppelt!?!

Ich habe schon bei meinem AG wo ich in EZ bin die EZ abgebrochen wenn dann der Mutterschutz beginnt.

Wäre super wenn mir da jemand was dazu sagen könnte.

Von der KK bekommt man ja 13€ und der AG zahlt soviel das ich wieder auf mein normal Gehalt komme,was ja super ist.

Jetzt habe ich bisschen Angst das ich Mutterschaftsgeld nur von dem Job bekomme wo ich in EZ gearbeitet habe,das wäre nämlich einiges weniger.

Wir könnten das Geld aktuell gut gebrauchen da wir uns ein Haus gekauft haben und ab April geht die Finanzierung dann los.

Lg June

1

Das Mutterschaftsgeld bekommt man nicht doppelt, sondern nur einmal. Wenn du bei beiden Arbeitsstellen gearbeitet hättest, dann würden sich die AG das Mutterschaftsgeld teilen. Bei EZ weiß ich es nicht. Es gibt aber eine Stelle, die darüber Auskunft gibt, mußt mal googeln.

Übrigens ist das Mutterschaftsgeld nicht zur Hausfinanzierung gedacht, sondern einfach nur um Einkommenseinbußen während der sensiblen 6+8 Wochen um die Geburt herum zu vermeiden. Das sollte eigentlich klar sein. Aber wofür ihr es verwendet bleibt jedem selber überlassen.

2

Beginnt während einer Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes eine neue Mutterschutzfrist so besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld aber grundsätzlich kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, solange die neue Schutzfrist mit der laufenden Elternzeit zusammenfällt, es sei denn, man übt eine zulässige Teilzeitarbeit oder Nebentätigkeit aus. (Hat der Hauptarbeitgeber deinen Nebenjob genehmigt?)

Also bedeutet das, dass du für den 100%-Job und den Nebenjob zusammen nur einmal 13 Euro Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse.

Die Höhe der Zuzahlung aus dem Nebenjob errechnet sich dabei aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutteschutzes, in denen du abgabenpflichtig gearbeitet hast.

Wie viel du tatsächlich von deiner Krankenkasse als Mutterschaftsgeld bekommst, hängt ebenfalls von deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate ab. Das Nettoeinkommen wird dabei auf Tage umgerechnet. Liegt das Durchschnittsnettogehalt unter 390 Euro, zahlt nur die Krankenkasse.

3

Wie ist denn dein aktueller Vertrag mit den 50% ausgestellt? Befristet auf die Elternzeit? Dann bekommst du nichts mit dem Beenden der Elternzeit, sonst bekommst du von beiden AG den Zuschuss!

Das vom Haupt-AG bekommst du aber auf jeden Fall!