Macht Steuerklassenwechsel Sinn?

Hallo Zusammen,

ich stehe vor folgendem Problem:

Wir haben vor fünf Tagen geheiratet und der errechnete Geburtstermin ist der 24.06.2016.

Macht es Sinn, von Steuerklasse 4/4 in 3 (Frau)/5 zum 01.01.2016 zu wechseln? Mir ist schon klar, dass die Anrechnung für das Elterngeld unter normalen Umständen nicht mehr reicht, für das Mutterschutzgeld hätte es aber schon Auswirkungen. Zudem könnten wir so ja auch bzgl. des Elterngeldes spekulieren, denn wen der/die Kleine sich eine Woche mehr Zeit lässt, dann könnten wir auf die Ausklammerung des Mutterschutzes verzichten und so das Elterngeld erhöhen. Der Plan ist dann ab dem ersten vollen Monat Mutterschutz zu tauschen (meine Frau 5 und ich in drei).

Wir verdienen beide in etwa gleich (ca. 4000 Euro).

Für eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

MfG

scharnie

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Meine Steuerberaterin hatte mir das auch so empfohlen. ;-)
Wir haben es aber nun nicht gemacht, da wir dann leider monatlich nicht hinkommen würden (auch wenn wir es im Nachhinein wieder rausbekämen) allerdings verdiene ich auch nur knapp die Hälfte von meinem Mann ;-/

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Wir verdienen ungefähr gleich viel und man hat uns gesagt wir müssten es zurück zahlen beim steuerausgleich. Somit haben wir es gelassen

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Also wenn ihr etwa gleich viel bekommt würde ich nicht wechseln. Bei fünf geht so viel flöten. Wenn du gut verdient dann bleibt da kaum was über. Würde einer deutlich weniger verdienen dann würde das Sinn machen. Ich verdiene nur 1300 netto mein verlobter weit über das dreifache und wenn wir heiraten bekommt er die drei und uch die fünf. Bei mir ist ja eh wenig zu holen.

Kannst du aber im Internet ausrechnen lassen. Einfach mal bei Google steuerklassenrechner eingeben. Lg

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"Also wenn ihr etwa gleich viel bekommt würde ich nicht wechseln. Bei fünf geht so viel flöten. "
Es geht überhaupt nichts flöten, man zahlt es nur zu einem anderen Zeitpunkt, aber die Summe ist gleich egal ob 4/4 oder 3/ oder 5/3, nach dem Steuerbescheid hat man immer die selbe Summe gezahlt!

Du solltest gucken, wann ihr heiratet und ab wann du im Mutterschutz bist, ob ein Wechsel nicht erst zum Mutterschutz dann deutlich mehr Sinn macht.

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Wir heiraten erst im Sommer 2017 :-) da wäre ich dann noch in elternzeit

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Wenn deine Frau bisher durchgängig die 1 hatte, dann macht es keinen Sinn, denn vor dem Mutterschutz hast sie ja nur noch 4 Monate, somit hat sie die überwiegende Zahl 1 gehabt und es wird eh mit der berechnet!

Es wird ja die überwiegende Steuerklasse genutzt, nicht die aktuelle (die nur, wenn es gleichviele Monate mit verschiedenen Monaten sind).

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Danke! Ich dachte das Geld im Mutterschutz berechnet sich aus den drei Monaten davor.

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Tut es, aber da sind Steuerklassenwechsel, die deutlich zeigen, dass sie nur zur Erhöhung des Mutterschaftgeldes dienen eh unberücksichtigt.

Aber meist geht es ja ums Elterngeld und dafür seid ihr deutlich zu spät!

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Wenn ihr 3 und 5 nehmt geht euch eine Menge Geld flöten. 4/4 macht bei euch sinn da ihr das gleiche verdient.

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Danke für deine Antwort. Also bei 3 (sie)/5 verlieren wir etwa 100 Euro netto im Monat, das Geld im Mutterschutz erhöht sich dadurch aber um 400 Euro und ab dann soll ja wieder gewechselt werden, also ich in 3, sie in 5.

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DA liegt der Denkfehler, du verlierst ja gar kein Netto, das gibt es ja eh über die Steuer wieder bzw. wird ausgeglichen.

Also es wäre wirklich nur das mehr an Mutterschaftsgeld, aber das birgt eben das Risiko, dass der Steuerklassenwechsel vom AG nicht anerkannt wird.

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Wir hatten die gleiche Situation wie ihr (Gehälter ungefähr gleich hoch) und haben so die Steuerklasse gewechselt, dass ich 3 volle Monate vor Beginn des Mutterschutzes in Klasse 3 war. Dadurch habe ich tatsächlich ordentlich mehr Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen. Es funktioniert also, wie ihr euch das vorstellt! Streng genommen ist es aber nicht zulässig, nur für einen höheren Zuschuss vom Arbeitgeber die Steuerklasse zu wechseln. Aber da ihr dann ja anscheinend auch mehr Elterngeld bekommt, habt ihr einen legitimen Grund für den Wechsel. Ich würde an eurer Stelle auf jeden Fall wechseln!

Bekommt ihr bei den Gehältern nicht eh volles Elterngeld?

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Das angegebene Gehalt ist ja brutto, da kommen wir nicht auf den Höchstsatz. Das Elterngeld würde ja auch nur höher werden, wenn die oder der kleine erst im Juli zur Welt kommt und wir dann auf die Ausklammerung vom Mutterschutz von Mai und Juni verzichten würden, damit wir auf die sechs Monate zur Anrechnung der Steuerklasse drei meiner Frau kommen.

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Achso! Aber alleine für den Arbeitgeberzuschuss lohnt sich der Wechsel ja dicke. Wie gesagt, bei uns hat es genau so funktioniert. Alles Gute!

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Hallo

Würde mich meinen Vorrednern anschließen wenn geht 4/4 bei in etwa gleichem Verdienst.
Die Steuer schlägt sonst bitter zurück!
Meines Wissens nach kann man auch nicht ein ständiges hopping der Steuerklassen machen.

Mfg Sarah

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Zumindest hat mir mein zuständiger Finanzbeamter versichert, dass, wenn wir in diesem Jahr noch den Antrag auf den Wechsel stellen, wir im Sommer noch einmal wechseln können.

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Was bringt es euch, wenn ihr auf die Ausklammerung des Mutterschutzes verzichtet beim Elterngeld? Damit habt ihr doch dann für den kompletten Juni überhaupt kein Einkommen, was mit angerechnet wird fürs Elterngeld. Wenn natürlich der Steuerklassenwechsel soviel mehr anrechenbares Einkommen bringt, als 1,5 Moante Einkommen mit der anderen Steuerklasse, dann bringt es evtl. doch was. Da habe ich wohl zu schnell geantwortet.

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Also das Elterngeld würde sich dadurch um knappe 100 Euro erhöhen gegenüber 4/4, auch wenn der Juni mit 0 Euro zum Elterngeld gerechnet wird.

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Ich kann eure Logik nachvollziehen. Wir haben schon in der KIWU Zeit die Klassen gewechselt. Das was wir weniger in der Tasche haben können wir verkraften und wie ihr richtig erkannt habt gibt es beim der Berechnung der Einkommenssteuer alles zurück. Kleines Sparbuch für Babysachen ;-) bezüglich des erneuten Steuerklassenwechsels in 2016 hab ich jedoch meine Bedenken. Der Wechsel ohne Grund ist nur einmal pro Kalenderjahr möglich. Und da ihr den Wechsel ja erst im Dezember mit Wirkung zu Januar 2016 eingereicht habt , hättet ihr dann ja bereits einen Wechsel in 2016.

noch zu bedenken bei Bezug von Elterngeld (steuerfrei jedoch mit progessionsvorbehalt) und du klasse 3 , packt Geld beiseite für Steuernachzahlung. Wir werden Elterngeld Plus nutzen, verringert das Elterngeld und damit das Einkommen

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