ElterngeldPlus Monate rückwirkend in Elterngeld Monate ändern?

Hallo ihr Lieben,

ich erwarte gerade mein zweites Kind. Während der Elternzeit von Kind Nr. 1 sind wir ziemlich weit weg von meinem Arbeitgeber gezogen, so dass ich mir während der Elternzeit von Kind Nr. 2 einen neuen Job hier in der Gegend suchen möchte.

Ich weiß allerdings nicht, wann ich einen passenden Job finde. Wenn der neue AG mich mit sehr geringer Stundenanzahl arbeiten lassen würde, würde ich auch schon ca. 6 Monate nach der Geburt von Nr. 2 wieder arbeiten. Es kann aber genauso gut sein, dass ich nicht so schnell einen neuen Job finde. Wir denken auch darüber nach, wenn Nr. 2 ca. 1 Jahr alt ist, an Kind Nr. 3 zu basteln. Das können wir aber noch gar nicht absehen, erst mal schauen, wie wir zwei Kinder verkraften :-) Und es hängt auch vom Job ab. Wenn ich gerade einen neuen Job angetreten habe, würden wir das Basteln zumindest ein, zwei Jahre verschieben.

Aufgrund dieser Situation bin ich absolut unschlüssig, wie ich das Elterngeld beantragen soll. Wenn ich keinen Job finde und evtl. sogar Kind Nr. 3 ansteht, wäre es ja das Beste, möglichst lange ElterngeldPlus zu beziehen. Laut dem ElterngeldPlaner würde ich dann 20 oder 21 Monate ElterngeldPlus bekommen, was ich einerseits angenehm finde, da man nicht nach 12 Monaten ohne "Einkommen" dasteht und was andererseits ja auch vorteilhaft ist, weil die ElterngeldPlus Monate nicht mitzählen für die Elterngeldberechnung vom potentiellen Kind Nr. 3.

Wenn ich aber ElterngeldPlus für 20/21 Monate beantrage, dann aber schon früh einen Job finde, würden wir ja ziemlich viel Geld verlieren, weil das neue Gehalt ja auf das ElterngeldPlus angerechnet wird. Mein Traumszenario wäre, dass ich nach 12 Monaten in einen neuen Job starte, und falls das so eintritt, wäre es finanziell ja viel besser, ganz normales Elterngeld für 12 Monate zu beantragen.

Daher meine Frage: Wenn wir erst für 20/21 Monate ElterngeldPlus beantragen, sich aber dann rausstellt, dass ich einen Job finde, kann man dann noch rückwirkend beantragen, dass das ElterngeldPlus für die ersten Lebensmonate in reguläres Elterngeld umgewandelt wird?

Was würdet ihr in meiner Situation machen? Ich hoffe, ich habe die Situation einigermaßen verständlich beschrieben :-)

Danke und liebe Grüße!

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Du hast da einen Denkfehler. Wenn du nicht vor hast innerhalb der ersten 12 Monate bereits Teilzeit zu arbeiten bringt dir das ElterngeldPlus soweit keine Vorteile.
Für eine nachfolgende Schwangerschaft werden auch nur max 14 Monate Elterngeld(/-Plus)bezug bei der Berechnung des neuen Elterngeldes augeklammert und nicht alle möglichen Monate, das habe ich extra per Mail beim BMFSFJ nachgefragt.

Die Begründung dann einfach jeden Monat Geld zu bekommen passt ja auch nicht da das ElterngeldPlus einfach nur die hälftige Auszahlung ist, das kannst du dir ja auch selber einteilen und für die Monate 13-22 zurücklegen.

Wenn du dir unsicher über die Aufteilung bist beantrage doch erstmal das Basiselterngeld und wechsle erst die letzten Monate zu ElterngeldPlus falls du vor dem 13. Monat schon Teilzeit arbeiten willst (dann kann das eventuell vorteilhafter sein bei geringen Teilzeiteinkommen) ansonsten bringt das Elterngeldplus keine Vorteile für dich ausser eventuell der Krankenversicherung wenn du nicht verheiratet bist bzw nicht in die Familienversicherung könntest.

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Danke für deine ausführliche Antwort! Zur Ausklammerung von ElterngeldPlus Monaten 14-21 habe ich was anderes gelesen. Da scheint viel Unklarheit zu herrschen... Aber der Tipp, erst mal 12 Monate regulär zu beantragen und wenn sich kein Job abzeichnet, für die letzten Monate in Plus umzuändern, ist super. Ich denke, so werden wir es machen. Wenn man keine Ausklammerung hinbekommt durch Plus, dann ist der Nutzen in meinem Fall wirklich sehr begrenzt. Danke nochmals!

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Ursache ist: §2b Beeg verweist hierzu auf § 4 Absatz 1 Satz 1 in dem von 14 Monaten die Rede ist. Erst im nächsten Satz wird aber auf die Möglichkeit verwiesen durch ElterngeldPlus länger im Elterngeldbezug zu bleiben.

Daher ist davon auszugehen das die Elterngeldstellen das so handhaben. Du kannst ja mal bei deiner Elterngeldstelle nachfragen wie deren Handlungsanweisung dazu aussieht.

Hier die Antwort des Ministeriums zu der Ausklammerungsfrage:
"Bitte haben Sie Verständnis, dass das Ministerium auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten weder Rechtsauskunft noch rechtliche Ratschläge oder individuelle Beratung erteilen kann.

Ich hoffe, die folgenden allgemeinen Hinweise helfen Ihnen weiter.
....

Sind in diesem Zeitraum Kalendermonate enthalten, in denen der Elternteil

- Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat (ohne Berücksichtigung einer Verlängerung der Auszahlung des Elterngeldes (für Geburten bis einschl. 30.06.2015)),

- Elterngeld Plus für ein älteres Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat bezogen hat,

- aufgrund der Mutterschutzfristen nach § 3 Abs. 2 oder § 6 Abs. 1 Mutterschutzgesetz nicht beschäftigt werden durfte,

- Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse bezogen hat,

- aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung geringeres oder kein Erwerbseinkommen hatte

werden diese Kalendermonate ausgeklammert und durch weiter zurückliegende ersetzt.

Der Bemessungszeitraum verschiebt sich in diesen Fällen um die Zahl der übersprungenen Monate weiter in die Vergangenheit, ohne dass sich die Zahl der berücksichtigten Monate (12) ändert.

Sollte dies jedoch zu Nachteilen führen, kann die berechtigte Person schriftlich auf die Ausklammerung von Monaten verzichten. Der Verzicht kann sowohl für einzelne Ausklammerungsgründe als auch für bestimmte Monate erklärt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Mathias van Driel
_______________________________________________
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Service-Team

Tel.: 030 201 791 30
montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr
Fax: 030 18 555 4400
Internet: http://www.bmfsfj.de
E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de"

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Rückwirkende Änderungen gehen nicht.

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Danke für die Info!