Ich habe nochmal (allgemeine) Fragen zum Elterngeld und würde mich freuen wenn mir jemand helfen bzw. bestätigen kann.
Neben der Frau (12 Monate) beantragt der Mann die Mindestdauer von 2 Monaten Elterngeldbezug. Die Frau wird in diesen 12 Monaten nicht arbeiten. Der Mann verdient 3000€ (netto) und überlegt, ob er in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten geht.
Dazu die beiden Fragen:
Frage 1: Ohne Teilzeitarbeit würde der Mann den Maximalsatz von 1800 € erhalten und nicht 1950 € (65 % von 3000 €). So ist es korrekt, oder?
Frage 2: Der Mann möchte zu 50% in diesen beiden Monaten arbeiten. Verdienst bei 50% ist dann 1500 € (Verdienstausfall: 1500 € -> davon 65% sind 975 €). Neben den 1500 € (Teilzeitverdient) würden zusätzlich 975 € Elterngeld gezahlt. Ist das so korrekt? Oder wird maximal ein Nettogehalt von 2770 € (65 % -> 1800 €) zur Ausfallberechnung berücksichtigt (Verdienst bei 50%:1500 €, Verdienstausfall: 1270 € (statt 1500 €)-> davon 65% sind 825,50 €)?
Vielen Dank!
linkin
Elterngeld (Basiselterngeld - 2 Monate)
hi,
das würde mich auch interessieren!! ;)
siehe Antwort an die TE
http://www.elterngeld.net/elterngeld-hoechstbetrag.html
Frage 1:
Ja wenn 3000€ das berechnete Elterngeldnetto sind. Dieses wird anders berechnet als der ausbezahlte Nettolohn da kann es zu leichten Unterschieden führen siehe http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html
Frage 2:
Leider nein. Du vermisscht in deiner Berechnugn leider auch Brutto und Nettobeträge. Das Bruttogehalt wird bei 2770€ für die Elterngeldberechnung gekappt und davon dann das Brutto-Teilzeiteinkommen abgezogen. Daraus wird dann das Elterngeldnetto ermittelt und das Elterngeld errechnet.
Bsp Brutto 5000€ Teilzeit 50% 2500€
Elterngeldbemessungskappung bei 2770€
Anrechnung Teilzeit 2550€ -> 2770-2550= 220€ Brutto zur Teilzeitanrechnungselterngeldberechnung davon wird dann das Elterngeldnetto berechnet und davon gibt es dann die 65%.
Allerdings bleiben ihm immer der Sockelbetrag von 300€.
Hier ist doch aber der Fehler, deshalb ist die TE vollkommen verwirrt, es wird das Elterngeld-Netto auf 2700 Euro gekappt, nicht das Brutto-Einkommen.
Also nicht die TE vermischt das hier, sondern du!
Außerdem wird Elterngeld-Netto vor der Geburt abzüglich Elterngeld-Netto nach der Geburt verrechnet und daraus das Elterngeld, nicht die Brutto-Einkommen!
Ja, es wird nur das bis 2770 Euro Elterngeld-Netto berücksichtigt (nicht das wirkliche Netto).
danke für die Antworten! Aber jetzt bin ich leider noch mehr verwirrt:
"Elterngeldbemessungskappung bei 2770€
Anrechnung Teilzeit 2550€ -> 2770-2550= 220€ Brutto zur Teilzeitanrechnungselterngeldberechnung davon wird dann das Elterngeldnetto berechnet und davon gibt es dann die 65%."
Aus den 220 € würde dann ein neues "Netto" errechnet und daraus dann 65 %?
Deine Rechnung mit 5000 € brutto und Teilzeittätigkeit ist ja dann fast ein Beispiel für unbezahlten Urlaub. Sofern man nun z.B. 60% arbeiten würde (Teilzeit 3000 € brutto) würde man ja gar kein Elterngeld mehr bekommen, sondern "nur" die 60% Zahlung des Arbeitgebers:
Anrechnung Teilzeit: 2770-3000= <0€ Brutto zur Elterngeldberechnung
Dann macht es doch finanziell eigentlich keinen Sinn teilzeit zu arbeiten, oder? "Allerdings bleiben ihm immer der Sockelbetrag von 300€. "
Aber nur wenn die Grenze von 2770 (Teilzeitlohn + Elterngeld) nicht erreicht wurde, oder?
300 Euro Elterngeld bleiben immer bei höchstens 30H/Woche im Monatsschnitt, sprich wenn er ohne Arbeit 1800 Euro Elterngeld erhalten würde und nun bei Teilzeit eben 2770 Euro Elterngeld-Netto hat, dann bekommt er "nur 300 Euro Elterngeld, aber eben auch ca. 2700 Euro Netto, sprich er hat 3000 Euro Einkommen. Also mehr als ohne Teilzeitarbeit.