Frage zum Beschäftigungsverbot - Aufhebung

Hallo lieben Schwangeren,

ich bin seit kurzem im Beschäftigungsverbot wegen Plazenta pravia. Am Anfang wurde ich immer krankgeschrieben. Das BV hat der Betriebsarzt ausgestellt. Zur Info: ich bin Physiotherapeutin in einer Rehaklinik. Jedenfalls ist gestern bei der VU die Plazenta schon etwas nach oben gerutscht, so dass ich wahrscheinlich nächsten Monat wieder arbeiten gehen könnte.
Freu mich auch wieder unter Kollegen usw. zu sein. Andererseits hab ich mich auch sehr dran gewöhnt Zuhause zu bleiben.

Nun eine generelle Frage: Bin ich verpflichtet meinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ich vielleicht bald wieder arbeiten kommen kann?

Bis zum Mutterschutz wären es dann noch dreieinhalb Monate.

Danke und liebe Grüsse Annika mit Babyboy inside 16.SSW

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Mhh.. Also generell würde ich sagen ja aber genau kenn ich mich damit nicht aus.. War das ein befristetes BV ?
Ich würde es auf jeden Fall tun.. Würde es sonst ziemlich fies finden.. Aber da denkt auch wieder jeder anders..

LG

Anna mit Josefine im Bauch 26+4 <3

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Nein, es ist kein befristetes BV. Es ist bis zum Mutterschutz ausgestellt und noch hab ich ja auch nicht das OKAY vom FA. Hab auch nicht vor, es nicht zu sagen. Werde, sobald ich darf auch wieder arbeiten gehen.
Wollte es einfach nur generell wissen, ob man dazu verpflichtet ist.

Trotzdem Danke und liebe Grüsse, Annika

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1. Der Betriebsarzt hat gar keine Berechtigung dir ein individuelles BV auszustellen! Das dürfen für diese Diagnose nur Frauenärzte. Betriebsärzte haben nur beratende Funktion gegenüber dem AG, und treffen keine Entscheidungen, und schon gar keine ind. BVs.

2. Wenn der Grund für das BV wegfällt, dann wird das BV aufgehoben. Wenn du das verschweigst, dann machst du dich des Betrugs schuldig.

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Danke für die Info. Wie schon gesagt, habe ich auch nicht vor es zu verschweigen und ein Betriebsarzt darf sehr wohl ein BV ausstellen. Das ist in unserem Unternehmen so üblich und es gab nie irgendwelche Probleme.

Liebe Grüsse, Annika #winke

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Grundsätzlich ist jeder approbierte Arzt berechtigt, eigenverantwortlich ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG auszusprechen. Üblicherweise werden individuelle Beschäftigungsverbote von einem Gynäkologen als Facharzt ausgesprochen.

Der Betriebsarzt wird auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) vom Arbeitgeber bestellt. Die Aufgaben des Betriebsarztes sind unter § 3 ASiG festgelegt. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Betriebsarzt ist es nicht Aufgabe des Betriebsarztes werdende Mütter dahingehend zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für ein individuelles Beschäftigungsverbot vorliegen. Nach ausdrücklicher Zustimmung der werdenden Mutter dürfen sich der behandelnde Arzt und der Betriebsarzt über medizinisch nötige Maßnahmen austauschen. Dabei unterliegt der Betriebsarzt ebenso der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber wie auch bei seiner originären Tätigkeit.

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Ich vermute, dass du verpflichtet bist, es zu sagen, wenn das BV aufgehoben wird. Wäre nur logisch, da der Grund ja dann wegfällt und du wieder einsatzbereit bist.
Allerdings würde ich das erst sagen, wenn es auch sicher so ist. Vorher sorgt das ja nur für Durcheinander, wenn es sich nur um Spekulationen handelt und dann vielleicht doch alles anders kommt.

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Dankeschön. Das werde ich auf jeden Fall auch so machen. Hab in 3 Wochen den nächsten Vorsorgetermin und vorher werde ich bestimmt nix sagen...erst wenn es definitiv ist.

Liebe Grüsse Annika

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Ich weiß es zwar auch nicht sicher,

Aber für mich klingt es eher als wäre Dein BV vom Betriebsrat ausgestellt auf Grund der Arbeitsplatzbedingungen, oder hat er dich wegen der Plazenta ins BV geschickt?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dazu verpflichtet bist , je nach Grund wird sich u Tee Umständen gar nichts ändern, zumal es bis zum Mutterschutz ausgestellt wurde.

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Also...er hat es schon aufgrund der Plazenta preavia ausgestellt da von meinem FA schriftlich mitgeteilt wurde, dass ich mich körperlich nicht anstrengen darf was ich ja in meinem Beruf schlecht umzusetzen ist als Physiotherapeutin. Aufgrund dessen das BV.

Wenn ich nun aber bei der nächsten VU vom FA gesagt bekomme, ich könne nun wieder ganz normal arbeiten, werde ich es schon dem Arbeitgeber mitteilen müssen da ja dann der Grund des BVs wegfällt.

Naja...ich werds sehen. Ist ja noch nicht sicher.

Liebe Grüsse Annika

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Vielleicht kannst du auch einfach deinen fa Fragen, wie er die Lage einschätzt. Wenn er dir etwas für den Arbeitgeber gegeben hatte wird er hier bestimmt Bescheid wissen.

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Was hat denn der Betriebsarzt auf das BV als Begründung geschrieben? Denn eigentlich kann er keines mit Plazenta pravia ausstellen, weil das ja zählt, als ob du das vom AG erhalten hast (in der Regel stellt deshalb der BA nur die Empfehlung aus und der AG gibt dies dann).
Aber das sind dann eigentlich keine medizinischen Begründungen.