Hallo und Frage wg. Vermieter

Hallo,

ich möchte mich auch mal offiziell hier vorstellen: #winke
Weiß seit Dienstag, dass ich das zweite mal schwanger bin. Hab bereits einen 3-jährigen Sohn. Wir freuen uns sehr, hab aber jetzt mal eine Frage:

Darf der Vermieter einem kündigen wegen Nachwuchs? Weil die Wohnung zu klein ist?

Gibt es da rechtlich irgendwas? Der Vermieter weiß natürlich noch nichts davon, aber ich könnte mir vorstellen dass es ihm nicht ganz passt, weil er damals schon gemeint hat, dass die Wohnung für 1 Kind schon etwas knapp ist.
Ich könnte mir vorstellen dass er es nicht darf, aber vielleicht hat hier jemand Erfahrung mit sowas?

Gibt es hier auch jemanden der mit seinem zweiten Kind schwanger ist und jetzt in der 5. SSW ist? Freue mich auf Kontakte. :-D

LG

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Das glaube ich nicht. Hast du eine Rechtschutzversicherung. Wenn ja frag mal einen Anwalt der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.;-)

Alles Gute#winke

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Danke für deine Antwort. Nee hab leider keine. Wird schon nicht so weit kommen, aber wenn man vorher informiert ist, ist auch nicht schlecht.

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Hey.

Herzlichen Glückwunsch zur erneuten Schwangerschaft und willkommen zurück.

Also, soweit ich das sehe, musst Du dem Vermieter nichts über die Schwangerschaft mitteilen. Er dürfte die Wohnung auch nicht einfach deswegen oder wegen Eigenbedarf kündigen. Aber wenn die Wohnung mit dem Kind später überbelegt wäre, kann er wohl schon reagieren.

Schau mal hier

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schwangerschaft.htm

Alles Gute für Dich und Dein kleines

Yvonne & Bauchprinz (39+3)

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Danke für den Link.

Jetzt wäre es interessant was eine "Überbelegung" wäre... also unsere Wohnung ist 70 qm und 3 Zimmer groß. Ich bin grad am googeln...

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Keine Sorge, das ist rechtswiedrig! Er kann dir Kündigen weil du zu viele Leute bei dir wohnen lässt (keine Ahnung wenn deine Mutter bei dir einzieht und noch zwei Bekannte etc.) weil Untermieter immer vom Vermieter erlaubt sein müssen! Aber eigene Kinder, die Anzahl und und und kann einen keiner Vorschreiben!!!! Solange ihr in den "beengten" Verhältnissen zurecht kommt, könnt ihr da auch noch 5 Kinder bekommen!

Außerdem würde es auch gegen einige Paragraphen des Grundgesetztes verstoßen, denn keiner darf diskriminiert werden, weil er sich für Kinder entscheidet, weder am Arbeitsplatz noch im Wohnrecht. Natürlich wenn man ne neue Wohnung sucht oder ne neue Arbeit, kann das der eigentliche Grund für ne Ablehnung sein, aber das sollte der potentielle AG oder Vermieter niemals aussprechen, weil das diskriminierend ist und im Falle einer Klage auch bestraft wird!

Er kann euch nur kündigen, wenn ihr in Zahlungsverzug kommt, euren im Vertrag stehenden Pflichten nicht nachkommt oder er Eigenbedarf anmeldet (aber Eigenbedarf hat extrem lange Kündigungsfristen,also nix mit 3 Monate oder so sondern da würde euch mehr Zeit zur Verfügung stehen um ne Alternative zu suchen). Selbst wenn eure Kinder extrem laut wären (Baby schreit die Nacht, Wohnung ist hellhörig und Nachbarn beschweren sich) hat er keine Befugnis ein Mietvertrag rechtens auflösen zu können. Sogar (und da finde ich sollte der Vermieter echt mehr Rechte haben) wenn ihr Messis wärt und die Wohnung verkommen lassen würdet ist es extrem schwer solch ein Mietverhältnis auflösen zu können wenn der Mieter sich weigert freiwillig zu gehen!

LG Küken mit Kuba 30+5

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Hallo,

nein darf er nicht! Er kann dir nur ans Herz legen eine Größere Wohnung zu suchen.

Wir hatten letztes Jahr auch die Überlegung als ich schwanger wurde weil nur 2 Zimmer Wohnung und 2 Kind. Und hatten deswegen mal beim Mieterschutzbund angefragt.

Er darf auch nicht später deswegen kündigen.

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Hey, ich seh grad du bist auch 89 geboren und hast nen Mann der 33 ist. Lustig.

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Jepp seit 2005 sind wir zusammen^^

Damals ein absolutes No go wegen dem Alter (ich war gerade so 16) und heute juckts keinen Deppen mehr und ich werde brommt 7-8 Jahre älter geschätzt^^

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Hab grade was konkretes gefunden:

Quelle: http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-gebrauch/367-ueberbelegung-mietwohnung-kuendigung.html

Das sagt die Rechtsprechung

Aktuell fokussiert die Rechtsprechung darauf, dass für jede Person etwa acht bis zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sollten. Überbelegung heißt: die Werte sind unterschritten. Dieser allgemeine Grundsatz wird durch die Wohnungsaufsichtsgesetze der Bundesländer konkretisiert, die vor Ort gelten.

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vorab:
bitte hol dir keinen Rechtsrat im Internet.
Ich bin selbst fachanwältin für Mietrecht und bin jedesmal erstaunt und schockiert was für absoluter Blödsinn da teilweise geschrieben wird.

wenn ihr finanziell nicht gut aufgestellt seid, hast du das Recht auf einen sog. Beratungsschein, damit bekommst du beim Anwalt eine Rechtsberatung für 10,- €.
in sehr vielen Städten bietet auch die Stadt kostenfreie Rechtsberatung für Mietrecht an. Einfach mal erkundigen.

Es gibt auch Vereine die sehr günstig bis kostenlos guten Rechtsrat erteilen.
zb. Mieter helfen Mietern.

Auch eine Mitgliedschaft im örtlichen Mieterverein beläuft sich in der Regel auf 60-80 € im Jahr, da ist dann meistens noch ein Rechtsschutz für mietrechtliche Verfahren mit dabei.

zu deinen Fragen:
grds. kann der Vermieter wegen Überbelegung kündigen, das kommt aber so gut wie nie vor.
Ich hab in meinem Berufsleben erst einmal einen Fall gehabt, bei dem Überbelegung angenommen worden ist.
Es waren 5 Erwachsene und 7 Kinder in einer Einzimmer 28qm Wohnung.

Bei deiner Wohnungsgröße kannst du auch noch ein 3. oder 4. Kind bekommen.

Abgesehen vom Eigenbedarf kann dein Vermieter dich daher nur kündigen wenn du dich falsch verhälst, also zb die Miete nicht bezahlst.

Deswegen, auch wenn das Geld knapp ist, immer die Miete bezahlen, eine einmal ausgesprochene Kündigung ist zumeist wirksam.

Bei Eigenbedarf muss der Vermieter das genau in die Kündigung rein schreiben.
die Kündigungsfrist beträgt abhängig davon wie lange ihr da schon wohnt 3, 6 oder 9 Monate. wenn du zum ende des Mietverhältnisses aber grade hochschwanger sein solltest oder frisch entbunden hast, muss der Mietverhältnis auf deinen Antrag hin einige Monate verlängert werden.

Solltest du eine Kündigung bekommen, gehe bitte auf jeden Fall zum Anwalt und versuch nicht dir durch Hilfe im Internet selbst zu helfen.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gerne ne PN schicken.

vg

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Das ist ja toll dass sich hier auch eine Rechtsanwältin mit diesem Fachgebiet tummelt :). Das beruhigt mich ungemein. Danke und ich werde gerne auf dich zurückkommen.