Hallo ihr Lieben ,brauche mal nen Fachmann .Habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht und in Antrag angegeben dass ich gerne im zweiten Jahr Teilzeit arbeiten möchte .Nun hat er meine Elternzeit schriftlich abgelehnt bzw den Teilzeitantrag.Mit der Begründung egal wann ich zurückkomme es ginge nur Vollzeit .Ich arbeite seit 2 Jahren in der Firma und wir sind 50 Mitarbeiter.Jetzt habe ich ihm mündlich gesagt dass ich rechtlich gesehen auch woanders einen Nebenjob machen darf .Daraufhin meinte er dass er mich dann ja überall abmelden müsse wegen Renteneinzahlung etc ?Stimmt das ?Ich will in diese Firma eigentlich sowieso nicht mehr zurück,aber wollte mir es zumindest offen halten .Kann jemand dazu was sagen ?kann er mir alles verweigern oder verbieten ?im Vertrag steht auch nicht drin dass ich ihn über Nebenjobs informieren müsste .bin grad ein bisschen down ,komme grad mit Blutungen aus dem KH und dann auch noch so ein affentheater .
Chef will mir Teilzeit in Elternzeit untersagen
Hallo!
Hast du vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet?
Dann hat dein Chef leider recht. Er kann dir den Teilzeitjob ablehnen, denn er muss sich nur an euren alten Vertrag halten. Er muss dir einen Arbeitsplatz mit deinen Stunden zusichern.
Du müsstest Vollzeit arbeiten und könntest dann einen Antrag auf Teilzeit stellen. Bei unter 5% Teilzeit in eurem Betrieb muss er es genehmigen.
Du kannst einen Nebenjob machen. Er muss es nur genehmigen wenn es in deinem Vertrag steht. Bei einem 450€ Job müsste er gar nichts machen. Wenn du allerdings woanders auf Steuerkarte arbeiten willst hat die Beschäftigung die Steuerklasse 6. Er bleibt dein Hauptarbeitgeber während der Elternzeit.
Muss man sich gut ausrechnen.
Lg
Huhu ..du hast mich leider falsch verstanden ..es geht um Teilzeit in Elternzeit..das ist was anderes ..wenn ich Nachbder Elternzeit zurückkomme ,Ist es klar dass ich nur Anrecht auf meinen alten Vertrag habe .aber es geht um Teilzeit in Elternzeit und da hat man recht drauf .nur weiß ich jetzt nicht ob ich dann ohne seine Zustimmung einfach woanders arbeiten kann .im Internet steht dass Man das darf bis zu 30 Stunden .bin grad ratlos
Das ist doch Blödsinn. In Elternzeit muss eine Teilzeitbeschäftigung über 15 Mitarbeiter genehmigt werden, außer es gibt gravierende Gründe, die dann aber auch vom Chef nachgewiesen werden müssen.
Nach der Elternzeit hat Sie nur Anspruch auf Ihren alten Vertrag.
Ich habe mal ein paar Links dazu rausgesucht:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Antrag-auf-Teilzeit-in-Elternzeit-abgelehnt---f199938.html
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-4491136/teilzeit-in-elternzeit-angelehnt-wie-weiter-vorgehen.html
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-4104535/teilzeitantrag-in-elternzeit-abgelehnt.html
Ich wünsche dir gute Besserung!
hey...
darf er nicht. kannst du zur not mit einem arbeitsrechtsanwalt mit leichtigkeit durchsetzen.
siehe: http://www.frag-einen-anwalt.de/Antrag-auf-Teilzeit-in-Elternzeit-abgelehnt---f199938.html
Oh man... Was hier so gesagt wird stimmt einfach nicht!
Anspruch auf Teilzeit hat jeder der länger als 6 Monate im Arbeitsverhältnis steht. Außer er hat dringende betriebliche Gründe die dem entgegen stehen oder es im Tarifvertrag ausgeschlossen wurde. Aber ansonsten hat man den Anspruch rechtlich.... Es gilt nicht "einmal Vollzeit, immer Vollzeit" frage mich wie ihr darauf kommt? Umgekehrt ist es schwierig.... Von Teilzeit auf Vollzeit wechseln ist nicht so leicht...
Danke..jetzt ist nur die Frage wie ich mich verhalte ..ich habe seine schriftliche Absage für den Teilzeit Anträge.reicht das aus um mich einfach für nen Nebenjob zu bewerben oder brauche ich da eine richtige Genehmigung ?
Also für einen Nebenjob brauchst du in der Regel keine Genehmigung. Du musst deinen AG aber darüber informieren und verbieten darf er nur, wenn du zB bei der Konkurrenz arbeitest oder der Nebenjob mit dem Image seines AG kollidiert. ZB wenn du als Bankangestellte nebenbei als Stripperin arbeitest könnte es schwer werden
Ein gut gemeinter Rat. Wende dich bitte nicht an das Internet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet kostenlos eine telefonische Rechtsauskunft. Hier bekommst du zumindest eine rechtsverbindliche Auskunft
http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
Blöde Frage: ist dein Baby schon geboren oder wofür hast du jetzt Elernzeit angemeldet??
Ich hab quasi einen vorläufigen Antrag geschrieben ,indem drin steht :ab Geburt 2 Jahre und dass ich nach der Geburt die Geburtsurkunde abgebe.er versucht mich total unter Druck zu setzen .und da ich grad im Krankenhaus lag und eine Frühgeburt gedroht hat ,wollte ich nicht ein paar Tage Nach so einem Erlebnis wegen des Antrags in die Firma gehen .ich möchte halt schon vorher eine Unterschrift damit man sehen kann dass er meinen Antrag erhalten hat .ist sehr traurig da bei uns
Siehe meine 2. Antwort.
Elternzeit beantragt man nicht sondern meldet an. Außerdem beginnt sie nicht an Geburt sonder nach dem Mutterschutz.
So, hab deinen alten Thread gefunden.
Elternzeit kannst du noch garnicht anmelden, geht erst nach der Geburt und hier musst du Elternzeit innerhalb 1Woche nach Geburt anmelden. Da dein Chef jetzt schon so ein Theater veranstaltet, beantrag am besten dein TZ in Elternzeit erst 7 Wochen bevor dies beginnen soll. Dein AG muss für die Ablehnung übrigens triftige Gründe aufführen, so geht das nicht! Wenn er aber ablehnt, dann MUSS er dir schriftlich erlauben, deine TZ in Elternzeit woanders zu arbeiten.
Wichtig: ALLES SCHRIFTLICH