arbeitszeiten für schwangere

Hallo und zwar habe ich grad folgenes problem, und weiß nicht weiter.vll weiß jemand von euch was ich machen könnte.
Und zwar geht es darum das ich als reinigunskraft in einen objekt arbeite wo die arbeitszeit von 5 uhr bis 7.45 uhr frühs ist.Jetzt hat mich grad meine chefin angerufen und gemeint, das ich ab montag erst um 6 uhr anfangen darf. Jetzt fehlt mir aber 1 stunde die leider nicht drangehangen werden kann weil das objekt ab 7.45 uhr genutzt wird. Jetzt habe ich angst da mir eine stunde fehlt und die mir nicht bezahlt wird und ich somit weniger geld bekomme und vll nicht mehr über meinen arbeitgeber krankenversichert bin.dürfen die das jetzt so mit mir machen?

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Dein Arbeitgeber hält sich nur an das MuSchG. Demnach dürfen Schwangere erst um 6 Uhr anfangen zu arbeiten.
Was nun mit der fehlenden Stunde ist, kann ich dir nicht helfen. Zur Not musst du deinen AG fragen.

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Hi!
Im Mutterschutzgesetz sind Zeiten festgelegt. Soweit ich mich erinnere, darfst du zwischen 6-20 Ihr arbeiten.
Normalerweise bekommst du das Geld weiterhin, da Schwangere nicht benachteiligt werden dürfen.

Darfst du überhaupt noch arbeiten? Meine FÄ hat mir Scherbewegungen (Wischen, Staubsaugen) "untersagt", bzw ich soll das nicht täglich machen.

Schau doch mal ins MuSchG!

Alles Gute :-)

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Also mein frauenarzt hat nichts dazu gesagt, als ich ihm erzählt habe das ich als reinigungskraft arbeite. Meine chefin weiß allerdings schon länger von der schwangerschaft und da meinte sie das es völlig ok wäre mit meiner arbeitszeit weil das thema schon mal da war wegen 6 uhr anfangen.und so wie es aussieht hat sie mich erst jetzt gemeldet wegen der schwangerschaft.und jetzt darf doch erst um 6 uhr anfangen

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hm, okay. Aber informier dich nochmal wegen der Bezahlung. Du darfst keinen Nachteil haben!
:-)

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Hej hej,

käme an dieser Stelle vielleicht ein partielles Berufsverbot infrage? Auf jeden Fall darf dir durch deine Schwangerschaft kein finanzieller Schaden entstehen. Ruf einfach mal deine Krankenkasse an, die kann dir da sicherlich weiterhelfen. Zudem bist du ja nicht über deinen AG krankenversichert. Er zieht lediglich die Beiträge vom Gehalt ab.

VG, Rosa

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Keine Sorge, selbst wenn dir dein AG was anders erzählen will. Du darfst RICHTIG erst ab 6 Uhr arbeiten! Dadurch, dass ein früherer Beginn sich nicht mit dem Mutterschutzgesetz verträgt! Du musst aber dennoch genauso bezahlt werden wie vorher, denn dir darf keine Benachteiligung entstehen, wenn du nicht früher anfangen darfst!!!! Das Geld kann sich der AG meines Wissens nach bei der Krankenkasse wieder holen, weil er dich in eine Art Teil-BV schickt. Dafür muss er nur gewisse Formulare (Gefahrenbegehung) ausfüllen und fertig.

Das selbe gilt, wenn du z.B. Sonntags arbeiten würdest. Sonntagsarbeit ist für die meisten Branchen für Schwangere verboten, wenn man dich also aufgrund des verbotes nicht einsetzen kann wie du und der AG es gerne wolltet muss er ein eingeschränktes BV ausstellen, welches sich auf die Beschränkung der Arbeitszeit bezieht.

Solange du über den AG angestellt bist, bist du auch darüber krankenversichert! Selbst wenn du im BV oder Elternzeit bist. Du wirst da nicht abgemeldet wie es der Fall ist beim kündigen des Berufsverhältnisses es wird lediglich ruhend gestellt. Sprich du bleibst übern AG versichert, aber da du z.B. in der Elternzeit ja kein Gehalt/Lohn beziehst wird auch nix irgendwo bezahlt. So zumindest mein Wissensstand.

Mein Mann gestern auch so "du bist ja in der Elternzeit dann eh bei mir Versichert" ich nur so "N Scheiß bin ich, ich bin in ner ganz anderen Versicherung wie du! Man könnte es so einrichten, aber dann müsste ich meine kündigen und man macht ne Familienkarte, das läuft ned automatisch über irgendwen anders. Selbst Kuba muss ich anmelden bei mir, der ist nicht automatisch bei mir versichert, weil er aus meinem Körper kommt!":-p

LG Küken mit Kuba 31+5

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Danke für die antworten ;)
Ich habe grad auch bissel im internet rumgeguckt und auch was so im mutterschutzgesetz steht. Wem müsste ich denn überhaupt anrufen um genaue information zu bekommen wegen meinem Fall? Weil so wie es aussieht hat meine chefin genau so viel ahnung wie ich von den gesetzen.

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Sie muss sowieso ne Gefahrenbegehung machen. Sie MUSS die Schwangerschaft der zuständigen Gewerbeaufsicht melden, diese schicken ihr automatisch die Unterlagen die sie für die Gefahrenbegehung benötigt zu und das geht deine Chefin gemeinsam mit dir durch. Wenn sie dir GAR keinen Mutterschutzgerechten Arbeitsplatz anbieten kann muss sie dich ins Berufsverbot schicken, die Lohnkosten von dir bekommt sie über deine Krankenkasse zurückerstattet. Wenn sie es nur zum Teil einhalten kann, spricht sie ein eingeschränktes Berufsverbot aus und gibt an (so ungefähr) Arbeit ungefährlich, aber Arbeitszeitenanpassung. Da du die Zeit nicht anderweitig dranhängen kannst gilt das als eingeschränktes BV weil du nicht auf deine vollen Stunden kommen kannst.

LG Küken mit Kuba 31+5