Mutterschaftsgeld und kontopfändung

Hallo ich hoffe hier ein paar brauchbare antworten bezüglich meiner frage zu bekommen und nichr nur Kommentare warum man bei offensichtlichen geldproblemen ein kind bekommt. Leider muss ich das im vorfeld gleich sagen, da ich sehe dass sich das forum immer mehr in Richtung "moralaposteldikussionsforum" entwickelt und dem abbau von hormonbedingten aggressionen auf kosten der TE dient als manchmal einfach nur

1

Geh doch mal zur Schuldnerberatung. Die kennen sich mit sowas bestimmt ganz gut aus und können dir Tipps geben. Du brauchst ja das Geld zum Leben.

Die Kontopfändung wird ja auf eine Forderung zurückzuführen sein. Rede evtl. auch mal mit dem Gläubiger und deiner Bank zwecks Ratenzahlung und wenn es erst einmal nur 50€/Monat sind. Vielleicht lässt sich die Kontopfändung dann sofort aufheben.

5

Alle versuche die ich dahingehend mit dem gläubiger unternommen habe sind leider seitens fehlender kommunikationsbereitschaft auf dessen seite gescheitert. Zumal ich diese forderung nicht mal verursacht habe, was aber leider nicht nachgewiesen werden konnte und ich trotzdem jetzt zahlen muss. Deshalb auch die pfändung da ich nicht einsah für was zu zahlen dass nicht in meiner schuld lag. Lange rede kurzer sinn. Ich brauche eine Lösung. Kann zwar den gläubiger nochmal versuchen zu kontaktieren aber dieser geht bei mir nicht ans Telefon unds Schriftlich kam bis dato auch nie eine Antwort

2

Ups bin auf den senden button gekommen...

...wollte sagen anstatt simpel zu versuchen die fragen zu beantworten

Naja. Das ist nicht der eigentliche punkt. Es ist so dass ich auf meinem konto eine kontopfändung sitzen habe (nicht eigenverschuldet aber leider konnte ich meine unschuld nicht nachweisen und muss deshalb löhnen). Deswegen habe ich ein p-konto einrichten lassen und einen monatlichen pfändungsfreibetrag von rund 1070euro über den ich verfügen kann. Darüber komme ich mit meinen Einkünften auch nicht wesentlich hinaus (ca 100 eu im monat die dann der gläubiger als auskehrung erhält). Nun ist es so dass das Mutterschaftsgeld ja entweder für 6 oder gleich für 14 wochen bezahlt wird und ich zusätzlich mit dem arbeitgeber zuschuss dann im auszahlungsmonat weit über der pfändungsfreigrenze liege. Wenn jetzt das über dem pfandungsfreibetrag liegende geld ausgekehrt würde, würde es mir in den folgemonaten fehlen für welche es ja bestimmt ist.
War jemand mal in so einer situation und weiss wie man das problem lösen kann? (Einzahlung auf Konto vom partner fällt weg)

9

Es gibt bestimmte Geldzahlungen die nicht gefändet werden dürfen. Z.Bsp.: Sozialhilfe Zahlungen oder Kindergeld. Ich weis aber nicht wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Anteil von der Krankenkasse z.Bsp. nicht pfändungsfähig ist. Aber da müsstest du dich vermutlich noch mal bei der Bank oder an anderer Stelle erkundigen.

LG
Kathrin

16

Hey, da meine Freundin bei einem Schuldnerberater arbeitet habe ich dein Fall kurz geschildert.

Sie meinte sobald du ein Kind bekommst wird dein Freibetrag erhöht da die dann mehr Geld zusteht bis zu 300€

Du musst dir nochmal vom Schuldnerberater einen Zettel holen und mit dem zur Bank dann ist dein Freibetrag höher. :-) alles gute.

I. Mit Prinzessin 20 ssw

weiteren Kommentar laden
3

Man kann sich bei der Bank ein Pfändungsschutzkonto einrichten lassen.
Sozialleistungen wie zb AlgI sind bis zu nem Betrag von ca 1200€ (genauer Betrag jetzt nicht auf den Cent genau) geschützt. Wie das mit dem MuschG ist; würd ich bei der KK nachfragen!

6

Rest vom text steht oben bin zu früh auf senden gekommen. Ein p konto habe ich bereits aber wenn das muttesrschaftsgeld kommt wird ea zusammen mit dem zuschuss die freigrenze übersteigen dann ist das mutzerschaftsgeld zwar vielleicht nicht pfändbar aber der zuschuss?

4

Ich weis ja nicht wieviele Schulden du hast aber ein P-Konto würde dir sehr helfen. Da kann man nicht einfach so Pfänden. Geh am besten zur deiner Bank und sag das du dein Konto umändern möchtes.

Alles Gute für dich #klee

7

Rest vom text steht oben bin zu früh auf senden gekommen. Ein p konto habe ich bereits aber wenn das muttesrschaftsgeld kommt wird es zusammen mit dem zuschuss die freigrenze übersteigen und mir dann in den folgemonaten fehlen

8

Ließ dir das mal durch bzw Google mal p-Konto mutterschaftsgeld.laut dem ist es nicht pfändbar

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?60324-Mutterschaftsgeld-auf-P-Konto

10

Hier steht noch mal

http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/klose-sgbi-54-pfaendung-242-mutterschaftsgeld-abs3-nr2_idesk_PI13994_HI2193540.html

11

Danke dir hab aberg elsen der aganteil wäre pfändbar würde dann ja auf das gleiche rauslaufen ob nun der anteil oder der Anteil wegfällt

12

In dem Fall wendest du dich am Besten an den Gerichtsvollzieher. Denn er ist es, der im Auftrag des Gläubigers handelt. Bei ihm hast du eher noch Chancen auf eine Ratenzahlung. Die Gerichtsvollzieher lassen noch eher mit sich reden. Außerdem ist er derjenige, der die Pfändung wieder vom Konto aufheben kann. Ich drück dir die Daumen, dass du das in den Griff bekommst.

LG
Sonja

13

Du musst dich an eine Stelle (Schuldnerberatung z.b) wenden und die Unterlagen mitnehmen. Die prüfen diese und du bekommst dann eine Bestätigung für deine Bank in der entweder der monatliche Pfändungsschutzbetrag angehoben wird oder die Zahlung des Mutterschaftsgeldes als dir einmalig zustehende Leistung aufgeführt wird.
Solltest du dich aber schnell drum kümmern. Papier und Banken arbeiten geduldig...

Wenn du keine Bescheinigung bekommst kann gepfändet werden.

15

Genau, so wie von 3-fach-mama beschrieben, ist es richtig. Man kann sich eine dauerhafte und aber auch einmalige Erhöhung bescheinigen lassen, z.B. bei Schuldnerberatungen. Den Zettel dann einfach bei der Bank abgeben und fertig :-)

14

zu der Zahlung von der KK kann ich dir auf jeden fall schon mal sagen das die es auf zweimal auszahlen, also einmal für die 6 Wochen vor der Entbindung und dann erst die weiteren 8 Wochen sobald sie die Geburtsurkunde Vorliegen haben.
Dieser Betrag wird also zweimal als gesamt Betrag gezhalt.