weniger kindkrank-Tage wg. MuSchu?

Hallo Mädels,hab mal ne Frage,
Gehe Mitte Mai in den Mutterschutz,habe ich deshalb fürs erste Kind auch 10 kindkrank-Tage? Oder werden die anteilig reduziert wie der Urlaub? Bin mir grade unsicher und möchte keine böse Überraschung erleben...
Würde mich zwar sehr wundern und bevor ich beim Personalbüro nachfrage,wollte ich erstmal eure Meinung hören...
Sonst wärs ja komfortabel
Vielen Dank!

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Es scheint doch logisch, dass du nicht gleichzeitig MuSchufrist genießen und für ein krankes Kind zu Hause bleiben kannst. Du kannst nur einmal frei nehmen, also reduziert sich der Anspruch auf die Tage, wo du überhaupt in der Firma bist.

Das wären dann 4,5 /12 mal 10 Tage, also 3-4 Tage. Immer noch viel.

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Was für ein Unsinn, das Gesetz sagt 10 Tage im Jahr, egal wie lange man arbeitet und diese hat sie auch!

Ich habe nur 2 Monate gearbeitet und mir standen natürlich alle Tage trotzdem zu!

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Hallo,

Rufe doch mal bei deiner kk an. Ich könnte mir vorstellen,dass während dem Mutterschutz nix gekürzt wird, sondern erst ab der elternzeit (so ist es ja auch beim Urlaub!).
Lg

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Danke erstmal für eure Meinungen,das Personalbüro wusste es nat erstmal nicht,ich rufe heute Nachmittag die kk an,lg

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So?also die kk sagt,totaler Quatsch,nach SGB 5 Paragraf 45,als Paar hat man 20 kindkranktage im Jahr ab dem zweiten 50,also mir bleiben meine 10 auch wenn ich Mitte Mai in Muschu gehe... nadann,fröhliche Erkältungszeit... lg

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Hallo,
Während der Schutzfrist hast du keinen Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld. Du hast ja auch keinen Entgeltausfall in der Zeit. Du bekommst dein Mutterschaftsgeld und den Zuschuss vom Arbeitgeber. Wann möchtest du denn wieder anfangen zu arbeiten? Du hast dann auf alle Fälle Anspruch auf deine 10 Tage Kinderpflegekrankengeld. Da wird nix gekürzt. Es ist also egal, ob du im Mai oder Dezember wieder anfängst. Selbst im Dezember hättest du pro Kind Anspruch auf 10 Tage. Es sei denn du hast drei Kinder. Dann hast du insgesamt nur Anspruch auf 25 Tage. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Alles Gute dir!!

Liebe Grüße

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Danke, so habe ich es auch verstanden... mir gings nicht um die Tage im Mutterschutz u Elternzeit sondern bis dahin,also ob mein 1. Kind bis Mai noch 10 Tage krank sein darf wenn ich Mitte Mai in Muschu gehe oder ob der auch anteilig wie der Jahresurlaub berechnet wird... es bleibt bei den 10 Tagen pro Kalenderjahr pro Partner, egal was kommt u geplant ist und das ist gut so,danke für deine Antwort... lg