mutterschaftsgeld bzw Gehalt kommt nicht +Berechnung

Hallo, habe seit 27.01. Mutterschutz aber bin bereits den ganzen Januar Zuhause da ich meinen gesamten resturlaub genommen habe. Nun war es immer so das mein Gehalt bereits immer am 26.-27. eines Monats auf dem Konto. Doch diesmal nix.

Ich erwarte garniert dass mein Geld so früh kommt aber am letzten Wochentag vor dem 01. hätte ich es wegen den fälligen Rechnungen welche am 01. Abgehen doch schon gerne auf meinen Konto. Habe jetzt Angst dass kein Geld kommt. Habe zwar den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse noch nicht gestellt (mache ich nächste Woche aber der arbeitgeberanteil sollte doch trotzdem kommen?!

Zumal ich nicht die erste schwangere in dem Betrieb bin und sie sich eigentlich mit der Berechnung usw auskennen müssten, zumal es ja Bis zum 26. Noch normales Gehalt ist. Habe auch nicht damit gerechnet das jetzt nix kommt und mein Umzug hat meine Reserven aufgefressen, so dass ich komplett ohne Geld dastehen würde, zusätzlich zu den ganzen Komplikationen mit den Buchungen die nicht abgegehen könnten. Deswegen habe ich jetzt echt Angst.

Desweiteren habe ich eine Frage zur Berechnung es heisst ja dass man für die Berechnung das tägliche durchschnittsnettogehalt (30 Kalendertage pro Monat werden angenommen) der letzten drei Monate nimmt und dann für die tage im Mutterschutz 13 Euro abzieht, wenn man es jetzt wieder auf den Monat hochrechnet bekommt man den Arbeitgeberanteil heraus. Ist das richtig?

Beispielsweise in meinen Fall also:
3monate a 1170 Euro nettogehalt = 3510 Euro

Pro Tag also 3510/90 Tage= Tageszeit von 39 Euro
Arbeitgeberanteil pro Tag im Mutterschutz also 39euro -13 Euro = 26 Euro

Somit ergibt sich für Januar
Reguläre Arbeitstage 01.01-26.01
26*39euro= 1040 Euro
Zusätzlich 27.01 bis 30.01 Mutterschutz
4*26euro=104 euro

Also insgesamt 1144euro

Danke für das mitdenken und lesen
Dottyfanti 34+2

1

Mit der Berechnung hab ich mich noch nicht befasst da es ja das gleiche Gehalt ist wie sonst auch.

Aber zum Gehalt: Montag ist der 1. .. reicht wenn es Montag drauf ist!

Aber Krankenkassen Leistung beantragt man doch vor dem Mutterschutz oder brauchst du das Geld nicht?

2

Hallo!
Solange du keinen Antrag bei deiner Kk stellst kommt weder von der Kk noch vom AG Geld.

Du sollest schnellstens mit dem Schein, den du von deiner Fa hast zur Kk gehen.

Lg

4

Das Problem ist ja das ich den Wisch erst Dienstag bekomme. Letztes mal ging es angeblich nicht da der computer das erst ab der 34. Woche ausspuckt. Das heisst ich bekomme jetzt zwei Wochen keinen Cent? :-o hätte gedacht das es unabhängig voneinander läuft da man ja auch beim Arbeitgeber nix einreichen muss

7

Ich befürchte ja. Du wirst kein Geld bekommen.
Deine Kk setzt sich ja erst mit Erhalt des scheines mit deinem ag auseinander.

Vielleicht rufst du mal bei deiner Kk an und fragst, was du machen sollst.

Lg

3

Das Problem ist, dass du den Antrag bei der KK noch nicht abgegeben hast!

Die KL setzt sich dann nämlich mit deinem AG in Verbindung wegen deinem Gehalt, berechnet alles und informiert deinen AG darüber, wie hoch sein Zuschuss sein muss.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man das SO laufen lassen kann.

5

Siehe oben nicht immer die Termine gleich anmotzen Höflichkeit hat noch keinem geschadet

Danke trotzdem für die Antwort

6

Termine = TES

weitere Kommentare laden
9

Hallo,

dazu hat hier schon mal jemand eine Frage gestellt. Die Antwort war:

"Da ich selbst bei einer KK arbeite, kann ich dir diese Frage gut beantworten. Einreichen kannst du den gelben Schein über den mutmaßlichen Entbindungstermin natürlich auch später. Nachteil ist natürlich, dass die Sachbearbeiterin dann auch die Verdienstbescheinigung zum ausfüllen erst später an deinen Arbeitgeber schicken kann und demzufolge du dein Geld auch später bekommst."

D.h. dein Arbeitgeberanteil kommt erst, wenn du das Mutterschaftsgeld bei deiner KK beantragt hast. So kenne ich das auch von meiner Schwangerschaft. Ist mir auch unerklärlich, warum man sich bei dem Thema "Geld" nicht irgendwie vorher informiert? #kratz Vor allem, wenn keine Reserven mehr da sind...

Der Arbeitgeberanteil und der KK-Anteil machen zusammen dein "normales" Monatsgehalt aus. D.h. du bekommst dein normales Monatsgehalt (nicht mehr), nur dass es nicht mehr allein der AG zahlt, sondern der AG und die KK:

AG-Anteil + KK-Anteil = "normales" Monatsgehalt

Viele Grüße #winke

14

Huhu

Wie fülle ich den Schein aus wenn ich schon seit August Berufsverbot habe?
Bin ab 1.2 bei einer neuen kk!

15

Sorry, aber mit Berufsverbot kenne ich mich nicht aus :-(

Ruf doch einfach kurz bei der KK an. Die sind meiner Erfahrung nach sehr nett und helfen gerne weiter. Dann bist du auf jedem Fall auf der sicheren Seite #winke

weiteren Kommentar laden