Pausenregelung

Hallo ihr lieben,

Ich bin noch ganz neu hier. Erstmal allen werdenden Müttern herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Nun zu meiner Frage... Ich arbeite im Einzelhandel. Dort bin ich ausschließlich an der Kasse beschäftigt. Habe einen Gleitzeitvertrag.
Im Mutterschutzgesetz habe ich leider nichts über Pausenregelungen gefunden. Kann mir jemand weiter helfen nach wie vielen Stunden mir eine Pause zu steht? Ich frage weil ich oft nur 4,5h ohne Pause arbeite. Vor der Schwangerschaft kein Problem aber mittlerweile macht mir das zusxschaffen. Auch wenn ich erst in der 8 . ssw bin. Irgendwie lässt die Konzentration nach.

Danke schonmal für eure Antworten.

Ganz liebe Grüße

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Hallo

Ich bin auch im Einzelhandel und immer an der Kasse. Bei uns ist es so das man ab 5h Arbeitzeit mind 15min Pause bekommt.
Als Schwangere hast du aber immer das Recht dich hinzusetzen ubd eine Pause zu machen!!!
Ich weiss aber leider auch aus eigener Erfahrung, das dies nicht so funktioniert wegen Mitarbeitermangel und Kassenablösen.

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Huch da fehlt was...

Also bei uns im Betrieb zb.
5h tägliche Arbeitzeit = 15min Pause
6h tägliche Arbeitzeit = 0,5- 1h Pause
Und Vollzeit = 1h Pause

Aber wie gesagt, du darfst dich auch häufiger hinsetzen!

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Danke für deine Antwort. Das wird ein Spaß. Mein Hausleiter und meine direkte Vorgesetzte sind nämlich nicht das Gelbe vom Ei. Vorallem Toilettengänge sind jetzt schon ein Problem. Das nächste Problem ist, dass wir die Kundentoiletten benutzen müssen am kassenbereich. Und dort ist es mitunter ziemlich wiederlich. Ich hoffe ich fange mir nichts ein.

Danke

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Zum Glück haben wir keine Kundentoiletten aber dafür das Problem mit der Kassenablöse.
Lass dir nicht doof kommen, du darfst sitzen und Pause machen immer wenn du es brauchst und das unabhängig von der normalen Pause.

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Deine Frage wird hauptsächlich durch das Arbeitszeitgesetz geregelt. Dort steht folgendes drin:

"Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

Im Mutterschutzgesetz ist außerdem noch folgendes aufgeführt:

"Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
§ 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes

(2) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.

(3) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig sitzen muss, hat ihr Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen ihrer Arbeit zu geben."

Ansonsten muss sich auch eine Schwangere an die gesetzlichen Pausenregelungen halten.
D. h. nach spätestens 6 Stunden muss dir eine Pause von mindestens 30 Minuten erteilt werden. Diese können auch in 2x 15 Minuten gesplittet werden, aber nach 6 Stunden müsstest du dann die 2. Viertelstunde antreten.

Wenn du viel sitzt muss dir der Arbeitge er kleinere kurze Pausen zum Beine vertreten geben.

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hallo, mach den selben Job wir du!

Nach dem 5. Monat ist es sogar so das du nicht länger als 4 std am Stück stehen darfst. Also nach 4 Std musst du dann deine erste Pause machen. Bis dahin. So wie die anderen schon geschrieben haben.

Ab dem Zeitpunkt ab dem der AG weiß das du schwanger bist müsste er dir einen Stuhl an die Kasse stellen! Damit du dich jederzeit hinsetzen kannst ja...

Bist du in einem großen Betrieb? Weil dann MUSS es einfach funktionieren mit den Pausenablösen! Die müssen dich halt in der früh gleich miteinplanen! Es ist einfach gesetzlich so geregelt! Also bei uns ruft gleich das Personalbüro am nächsten Tag an wenn die an dem Zeitkonto sehen das die Pausen nicht eingehalten werden! Die können nämlich ganz schön ärger bekommen wenn das kontrolliert wird!

Lg

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Hallo

Ich habe die Info bekommen das das wohl nicht immer gilt. Mir wollte mein AG erklären das ich ab dem 6. Monat nach 4h Stehen immer eine Pause machen muss aber weiterstehen darf.

Da ich das MuSchG wie du verstehe, hatte ich mich an den Betriebsrat gewandt und der idt vei uns zu 100% Arbeitnehmerseite aber mir wurde mitgeteilt das dieses Thema schon vor 2Jahren mit dem Rechtsanwalt diskutiert wurde und es bei uns zb nicht gilt da wir Laufen und Stehen. Wohlgemerkt aber keine Arbeiten im Sitzen überhaupt haben. Der BR hat auch Urteile von Schwangeren rausgesucht, die dieses Thena gerichtlich verloren hatten.
Nun bin ich absolut überfordert mit dem ganzen :-(

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Ich hatte dir ja gesagt, an wen du dich wenden kannst, damit es unkompliziert geregelt wird.

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Es gibt die bezahlten Pausen, die spätestens nach 6 Stunden zu nehmen sind: 30 min.

Zusätzlich gibt es, wenn du die Schwangerschaft bekannt gegeben hast (das ist Voraussetzung!), jederzeit eine bezahlte Kurzpause. In dieser darfst du sogar liegen! Eine Liege muss da sein.

Es muss dir ermöglicht werden, dass du den Arbeitsplatz jederzeit für eine Kurzpause verlassen darfst. Nur darfst du das wiederum nicht ausnutzen, sondern sollst die Pausen so kurz wie möglich halten.

Wenn Du noch Fragen hast, oder dein AG nichts davon wissen will, lies den Leitfaden Mutterschutz vom Bundesministerium oder frag deine Aufsichtsbehörde für Mutterschutz:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31058.html