Ich versteh es nicht.....bitte um Hilfe

Hallo an Alle,
ich habe nochmal eine Frage bzgl. des Beschäftigungsverbotes.
Ich hab gerade meine Abrechnung für Januar erhalten und wunder mich über das Gehalt.
Ich habe lediglich meine Entgelt(gruppe) drauf stehen.
Keine Zuschläge, garnichts.

Das kann doch so nicht stimmen? Wo kann ich mich denn hinwenden, um das überprüfen zu lassen? Möchte mich erst vorher schlau machen, bevor ich in der Lohnbuchhaltung anrufe.

Ich bin seit Ende November im BV.

Vielen Dank

Minion mit Krümel inside (22.SSW)

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Huhu

Im BV fallen alle zuschläge weg .... wie Nachtzuschlag .... Schichtdienstzuschlag...Wochenendzuschlag etc.... können gut und gerne 300 Euro und mehr sein die dir nun fehlen.

Liebe Grüße

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Irgendwie erzählt dass hier jeder anders
Leztens hieß es hier noch, dass die anteilmäßig mit berechnet werden
Was nun?

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Huhu

also ich weiß es durch eine Freundin die in der Altenpflege ist und aktuell auch im BV hatte vorgetsern ihre Lohnabrechnung im Kasten.

Zuschläge werden Komplett gestrichen und nur die mindest Stundenzahl gerechnet ... ihr bleibt jetzt leider nix anderes über und muß Wohngeld beantragen.

Liebe Grüße

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Hallo :)

Wenn du im Beschäftigungsverbot bist, bekommst du eine Ausgleichszahlung die deinem alten Durchschnittsgehalt entspricht.
Ich war in der letzten Schwangerschaft auch im Beschäftigungsverbot und auf meiner Lohnabrechnung standen keine Stunden oder ähnliches mehr sondern nur .... :

Beschäftigungsverbotsausgleich Betrag XY + Sozialabgaben und Steuer.

MuSchuG § 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten
(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.

Lg

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Ich habe mein Durchschnittsgehalt der ersten Drei Schwangerschaftsmonate erhalten inkl. Provisionen. Wochenendzuschläge ect. hatte ich nicht dabei da ich Sonn und Feiertage nicht arbeiten musste

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Wie heisst das amt, die für sowas auch zuständig sind?
Werde da montag mal anrufen und nachfragen....
Habe ja jetzt mein reines brutogehalt bekommen ohne irgendwas.....oder soll das der durchschnitt sein?die rechnen doch vom gesamten bruttogehalt den durchschnitt oder?
Lg

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Hallo, ja das kann ich nur bestätigen. Zuschläge können nur für vollbrachte Leistungen gezahlt werden.

Deine Abrechnung wird richtig sein...

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Das ist Blödsiinn. Der Durchschnitt der Zuschläge muss auch bezahlt werden.

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schau was du in den ersten 3 Monaten deiner SS verdient hast und davon der Durchschnitt ist deine Beschäftigungsverbotsvergütung

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In den ersten drei monaten der ss oder meinst du die drei monate vor der ss ?
Dann kann das ja so nicht stimmen mit dem gehalt....weisst du wie das amt heisst, was zuständig dafür ist?aufsichtsamt?
Lg

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So, ziemlich v iel Unsinn hier in den Antworten.

Dir stehen der Durchschnitt deines Lohns sowie aller Zuschläge der letzten 3 Monate VOR Eintreten der Schwangerschaft zu! Steht übrigens auch so im Mutterschutzgestz.

Dadurch , dass die vorher evtl. steuerfreien Zuschläge im BV steuerpflichtig sind kann es zu geringen Abweichungen kommen. Dafür fließen sie aber auch in die Berechnung fürs Elterngeld hinein.

Das Amt zum informieren: Gewerbeaufsichtsamt. Ansonsten: Mutterschutzgesetz.

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ja ^^ hab grad nachgesehen und es oben etwas Falsch beschrieben.

3 Monate vor der SS wurde berechnet #hicks inkl. aller Zuschläge ( in meinem Fall Provi)

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Du warst mit dem "Unsinn " nicht gemeint:-)

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Hallo,
die darf aufgrund der Schwangerschaft kein finanzieller Nachteil entstehen. Ich durfte in der Schwangerschaft keine Nachtschicht mehr machen, habe dennoch alle Schicht Zulagen erhalten. Auch im Beschäftigungsverbot habe ich mein Durchschnittsgewicht inklusivealler Zulagen erhalten.

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html

Setzte dich durch!
Viele Grüße!

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Ok danke
Werde da bei dem amt mal anrufen und dann auf der arbeit.....suche meine abrechnungen mal raus....
Vielen dank....so gehts nicht!

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Guten Morgen

also normalerweise bin ich hier nicht aktiv im forum dabei, aber da ich immer öfter lese, dass sich Schwangere im BV aufs "Knie legen lassen" schreibe ich auch was dazu. Bin seit Oktober im BV im Bereich Pflege und habe meine erste Abrechnung auch ohne die Sonntagszuschläge bekommen und das ist so nicht rechtens. Dir stehen die durchschnittlichen Zuschläge der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zu. Steht auch genauso im MuSchG. Hatte auch nochmal bei meiner KK angerufen und diese haben das bestätigt. Als ich dann bei meiner Personalabteilung angerufen habe, habe ich diese auch ohne Murren nachbezahlt bekommen. Wahrscheinlich versuchen die das gerne, weil wie man of liest, viele Schwangere anscheinend dies mit sich machen lassen aus Unwissenheit. Ist nämlich mein 2. BV und beim ersten bei meinem vorherigen AG habe ich die direkt so bekommen. Dir dürfen keine finanziellen Nachteile wegen dem BV entstehen.

Hoffe , konnte helfen

LG #winke

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Huhu,
Ich komme auch aus der pflege....aber das können die vergessen, bei sowas lass ich mir nichts gefallen...montag wird das geklärt...
Danke

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Vielleicht hilft dir das:

Eine Bekannte von mir betreibt den Blog smartmama.de oder so. Google mal... zu Mama-Rechtsthemen. Ihr aktueller Beitrag geht um
BV. Vielleicht kann auf dir auch deine Frsge beantworten, wenn du ihr schreibst. Sie ist Rechtsanwältin.

Ansonsten findest du da auch noch tolle Tipps zum neuen Elterngeld etc.

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Oh danke für den super tipp...
Lg

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Ich hatte bis zur 2 Schwangerschaft als Nachwache gearbeitet.
Im BV bekam ich das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate. (inkl aller Zulagen im Durchschnitt)

Also alle Zuschläge wie Nacht, Wochenende, Feiertage ect. Fallen weg, weil man jeden Monat bis zur Entbindung sein "Festgehalt" bekommt.