Hallo ihr lieben,
Ich sitze gerade an dem verhassten Elterngeld Antrag und mir tut sich gerade ein großes Fragezeichen auf, vielleicht kann mir dabei jemand behilflich sein.
Und zwar geht es um die Festlegung des bezugszeitraumes.
Mein Mann möchte gerne ab geburt zwei Monate elternzeit nehmen, also schreibe ich bei seinem bezugszeitraumes logischerweise: vom 1LM-2 LM, oder?!
Wie schaut das nun bei mir aus...
Ich möchte gerne nach dem 8 wöchigem mutterschutz zwei jahre elterngeld beziehen ohne neben her zu arbeiten. Also trage ich bei "Elterngeld Plus ohne Teilzeittätigkeit" LM 3-24 oder LM 1-22 ein?? Das ist mir leider nicht ganz klar. Wird die Mutterschutzzeit bei der bezugszeitraumes des elterngeld es mit eingerechnet?!
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!
Unklarheiten Elterngeldantrag
Die Mutterschutzzeit wird leider beim Bezugszeitraum des Elterngeldes miteingerechnet!
LG
Das bedeutet, ich beantrage 22 Monate Elterngeld, keine 24 Monate?!
Beantrage ich dann ab dem ende des mutterschutzes, also vom beginn des 3 Lebensmonat bis zum 24. Lebensmonat Elterngeld? Denn im Mutterschutz erhalte ich ja Mutterschaftsgeld...
Huhuu,
Also ich habe bis vor kurzem auch noch Elterngeld bezogen. Hab es ebenfalls auf 2 Jahre aufgeteilt, allerdings sind es nur 20 Monate + 2 Monate Mutterschaftsgeld.
Es verdoppelt sich nur das bezogene Elterngeld die bei einem Jahr 10 Monate wären, bei 2 Jahren also nur 20 Monate.
So war das bei uns.
Am besten mal anrufen, die beraten einen sehr gut ;)
Alles liebe:)
Vielen Dank für die Info!
Ja, das werde ich machen!
Die ersten beiden LM sind immer basiselterngeld bzw. Da erhälst du dann ja Mutterschaftsgeld.
Bei mir war es so das mein kleiner 10 tage zu früh kam und der 3. LM von ihm ging in den Mutterschutz rein also mußte ich diesen Monat noch das Basiselterngeld ankreuzen und dann EG+. Den 3. LM habe ich dann noch das volle EG bekommen und ab dem 4. LM dann EG+.
Okay...
Jetzt Blicke ich gar nicht mehr durch :(
So schwer ist das garnicht. Die EG stelle sagt sagtdir dann schon wenn etwas fehlt oder wie die das genau haben möchten.
Dein Partner muß nur seine EZ 7 wochen vor beginn dem AG bescheid geben und auch er muß seine letzten 12 Gehaltsabrechnungen vor der Geburt einreichen.
LM 1+2 ist immer Basiselterngeld, da bekommst du aber nix, da du ja Mutterschaftsgeld bekommst, bzw. Dein Mann auch EG bezieht.
LM 3 -20 oder 22 ist dann EG+
Mein Sohn ist am 27.9. Geboren, 1. LM: 27.9.-26.10.
2. LM: 27.10.-26.11. Mutterschutz ging aber bis zum 02.12. also in den 3. LM rein. Habe dann vom 03.12.-26.12. Das Basiselterngeld bekommen. In der summe also mehr, dies können die also nicht splitten. Deswegen Basiselterngeld.
Und ab dem 4.LM dann EG+.
Deswegen alles komplett ausfüllen wenn euer wurm da ist.