Hallo liebe Mamis, Väter und die es noch werden :)
Ich habe hier ein Problem, ich bin 21 Jahre alt und in der 24.SSW und wohne in Hameln noch zuhause bei meinen Eltern.
Ich war heute früh beim Amt um Arbeitslosengeld II zu beantragen, da ich von der Schwangerenberatung mitbekommen hatte, dass ich ab der 13.SSW Anrecht darauf hätte, egal was meine Eltern verdienen, weil ich mit meinem Baby eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde.
Ich wurde aber abgewimmelt mit der Begründung unter 25 wären meine Eltern Unterhaltspflichtig für mich und da sie keine Leistungen vom Amt in Anspruch nehmen, hätte ich eh kein Anrecht darauf?
Zudem möchte ich auch mit meinem Freund zusammenziehen, da er aber in einem anderen Ort lebt, wurde mir gesagt ich müsste dann dort einen Antrag stellen für Mietgenehmigung einer angemessenen Wohnung.
Hatte jemand schon ähnliches erlebt oder durchgemacht? Ich gehe morgen nochmal zur Schwangerschaftsberatung und berichte dort was mir heute beim Amt gesagt wurde.
Ich bin für jede Antwort dankbar und freue mich! :)
Liebste Grüße,
Yen
Schwanger U25 ohne Leistungsbezug - Umzug in anderen Ort mit Vater des Kindes
Hallo,
Da du zuhause lebst bildest du mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft und ja sie sind auch weiterhin für dich Unterhaltspflichtig.
Gehst du denn überhaupt keiner Tätigkeit nach, bist Schülerin oder Azubi oder irgendwas?
Wenn du mit deinem Freund zusammenziehst gehe ich mal davon aus das dieser eine Wohnung finanzieren kann? Dann brauchst du keine Genehmigung vom Jobcenter.
In erster Linie ist er für dich und sein Kind zuständig euch zu unterhalten, bevor da etwas von anderen stellen kommt.
Wenn er allerdings auch keinen Verdienst hat, wirst du die Genehmigung vom zuständigen Jobcenter brauchen, so wie es dir heute erklärt wurde.
LG
Sorry, die Lage sieht wohl doch anders aus wenn man schwanger ist
Dennoch bleibt zu klären in wie weit dein Freund Leistungsfähig ist.
Wenn ihr zusammenzieht müsst ihr die Anträge ohnehin zusammen stellen, weil du mit ihm eine Gemeinschaft bildest.
Vielleicht genügt dann aber auch Wohngeld oder so.
Das stimmt so nicht sie hat eine eigne Familie gegründet und für diese sind ihre Eltern nicht mehr unterhaltsPflichtig
Ich selber bin 19 Jahre alt und jetzt in der 19ssw schwwnger. Ich bekomme Geld vom Amt. Deine Eltern sollen am besten einmal mit kommen und dem Amt bestätigen das du nicht mehr dort Leben kannst.
Hallo,
Ich kann Dir ja mal erzählen, wie es bei mir ist:
Mein Partner und ich sind beide unter 25 und bekommen unser erstes Kind. Dafür haben wir jetzt auch eine eigene Wohnung gesucht, was nicht so unkompliziert ist, da wir beide noch in Ausbildung waren und SchülerBAFöG bezogen haben. Ich musste die Ausbildung unterbrechen und er bezieht halt selber Leistungen von Jobcenter.
Wir haben uns selber jetzt erstmal eine Wohnung gesucht und eine gefunden. Mit dem Mietangebot sind wkr zum Jobcenter gegangen und haben denen die Sache erklärt und dass wir eine Kostenzusicherung brauchen. Die Miete für uns wird bezahlt, sobald wir umgemeldet sind, und auch die Kaution, da die Wohnung angemessen ist. Das heißt einfach nur, dass es keine 1000€ Mietwohnung mit 5 Zimmern oder so sein darf, sie muss halt auf euch passen (Unsere hat zweieinhalb Zimmer und kostet knapp 600€ Miete, für uns beide und ein Kind).
Da er schon Leistungen bezieht, werde ich in seine Bedarfsgemeinschaft aufgenommen, deshalb soll ich keinen extra Antrag auf ALG2 stellen, weil ich quasi mit ihm mitversorgt werde.
Ich wohne bis zum Umzug noch im Betreuten Wohnen, also werde ich noch vom Jugendamt versorgt, nicht von meinen Eltern. Ich weiß nicht, inwiefern das einen Unterschied macht zu Dir :/
Auf jeden Fall noch alles Gute
~Jaggu mit Yves im Bauch 22+5