Elterngeld Student, doppelt Krankenversicherung zahlen?

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir beim Thema Elterngeld und Krankenkasse als Studentin weiterhelfen. Weder meine Krankenkasse noch die Stadt konnte mir die Fragen beantworten.

Ich bin momentan als Studentin gesetzlich krankenversichert, nicht familienversichert. Ich zahle also selbst monatlich einen Beitrag, der sich nicht an der Höhe meines Einkommens orientiert.
Diesen Beitrag muss ich definitiv auch während des Elterngeldbezuges weiter bezahlen.

Da ich studentisch krankenversichert bin, hatte ich von meinem Bruttoeinkommen (kein Minijob) keine weiteren Abzüge für die Krankenkasse und auch keine für die Arbeitslosenversicherung, da ich ja als Studentin keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. An Sozialversicherungen habe ich nur Rentenversicherung bezahlt.

Nach den Informationen meiner Stadt werden bei der Berechnung des Elterngeldes vom Bruttoeinkommen 9% für die Krankenversicherung abgezogen falls man gesetzlich pflichtversichert ist, was bei mir der Fall ist. Ob das bei mir auch der Fall ist, konnte mir aber keiner sagen.

In diesem Fall würde ich ja doppelt Krankenkasse zahlen. Erst werden die 9% abgezogen und dann zahle ich noch einmal einen festen Betrag (ca 80€) an die Krankenkasse.

Kennt sich da jemand aus? Ich kann nirgendwo Informationen finden.

Vielen Dank,
jolo123

1

Hello :)

Ich bin auch Studentin, allerdings arbeite ich noch auf 50% somit entfallen deine Fragen bei mir. Allerdings hatte ich ändere Fragen und bei uns an der Uni gibt es so Frauenbeauftragte die helfen einen rund ums Thema, gibt es bei euch sicherlich auch?

Alles gute dir ;)

6

Danke für deine Antwort. Ich habe bis vor kurzem auch gearbeitet auf ca. 30%.
Ich werde mich mal an meiner Uni umhören. Allerdings bezweifle ich, dass die mir die Frage beantworten können, wenn das nicht mal die zuständige Stelle der Stadt kann. Aber es schadet ja auch nichts sich generell mal umzuhören.
Wahrscheinlich habe ich keine andere Chance als einfach abzuwarten wieviel ich bekomme. Ändern kann ich es ja ohnehin nicht.

Ich wünsche dir alles Gute für Schwangerschaft und Studium

2

Ich bin auch Studentin, bin aber familienversichert. Aber wie die Vorposterin würde ich dir die Familienberatung deiner Uni empfehlen. Die konnten mir bei allen Fragen gut helfen, auch was das ganze bürokratische Anträge ausfüllen betrifft.

Wie weit seid ihr denn im Studium? Nehmt ihr euch ein Urlaubssemester?
Viele Grüße
waves

7

Danke für die Antwort. Ich werde mich mal an die Beratung wenden.

Ich bin ziemlich am Ende des Studiums und habe vor kurzem meine Masterarbeit abgegeben. Ein Urlaubssemester brauche ich daher nicht.
Da ich aber noch eingeschrieben bin wenn das Kind zur Welt kommt, zählen für mich die Regelungen für Studentinnen.

Viele Grüße,
jolo123

3

Hallo,also meiner Meinung nach zahlst du ganz normal deinen monatlichen Beitrag weiter und als Student bekommst du dann ab 8 Wochen nach der Geburt den Mindestsatz von 300 € monatlich als Elterngeld.

4

Wie kommst du denn auf den Unsinn mit dem Mindestsatz? Die hatte ja Einkommen!

8

Hallo,

danke für die Antwort. Den monatlichen Beitrag werde ich weiter zahlen. So viel konnte mir meine Krankenkasse sagen. Aber da ich im Studium schon verdient habe, werde ich mehr bekommen als die 300€ Mindestsatz. Die Frage ist nur wie viel mehr.

Viele Grüße,
jolo123

5

Der Abzug ist unabhängig von deiner jetzigen Situation, sondern von dem Status vor dem Mutterschutz, der ist also in Ordnung.
Aber du müsstest jetzt auch Mutterschaftsgeld erhalten und solltest somit bis zum Ende des Elterngeldbezugs Beitragsfrei versichert sein. Es gibt vom Bundesministerium eine Hotline zum Elterngeld, die sollten helfen können.

9

Hallo,

danke für die Antwort. Welchen Status meinst du? Dass ich pflichtversichert bin oder dass bisher keine Krankenversicherung vom Bruttogehalt abgezogen wurde?

Mutterschaftsgeld erhalte ich leider nicht. Mein befristeter Vertrag ist Ende des Jahres ausgelaufen, im Mutterschutz bin ich aber erst seit dem 8.1. Für die Berechnung des Elterngeldes zählen aber zum Glück die Monate 01/15-12/15, in denen ich durchgehend gearbeitet habe.

Könntest du mir für die Hotline einen Link oder ähnliches schicken? Ich habe im Internet nichts gefunden. Nur dass in NRW (mein Bundesland) die Städte und Kommunen zuständig sind. Da konnte mir aber keiner weiterhelfen.

Viele Grüße,
jolo123

10

Wenn du keinen AG hast und nicht arbeitslos bist, dann hast du auch keinen Mutterschutz, wenn doch erhältst du auch Mutterschaftsgeld. Als Student steht dir kein Mutterschutz zu, somit wird eh anders berechnet.

Aber ja, bei Versicherungspflicht wird der Prozentsatz für KK abgezogen.

Und nein, dann zahlst du nicht doppelt, wenn du genau wie andere Hausfrauen deine KK selber weiter zählen musst, wenn du dich nicht Familienversicherung kannst.

weitere Kommentare laden