Hallo, heute habe ich auch mal eine Frage. Mein Mann möchte ab Geburt unseres Kindes Elternzeit nehmen, 8 Wochen vorher hat er den außerordentlichen Kündigungsschutz und 7 Wochen vorher muss er spätestens die Elternzeit angemeldet haben. Wie "beweist" er aber in der Woche, in der er noch nicht die Elternzeit angemeldet hat, dass er das machen will und kommt so in den Genuss des Kündigungsschutzes? Also beispielsweise wenn er genau dann gekündigt werden sollte, wenn es bspw. noch 7 Wochen und 5 Tage bis zur Geburt sind. Ich hoffe das war verständlich, danke :)
Außerordentlicher Kündigungsschutz des Vaters
Besteht denn die Gefahr das er gekündigt wird? Über sowas mache ich mir keine Gedanken, da es ein sehr ausladendes was wäre wenn spiel ist.
Ich würde sagen, dass er dann der Kündigung widerspricht mit "vorzeitiger" Anmeldung zur Elternzeit.
Grüße Morqua mit Maus 39 Woche
Nee, die Gefahr besteht glücklicherweise nicht. Ich frage mich nur manchmal wie man bestimmte Gesetze und Regelungen eigentlich durchsetzen könnte. Das wäre ein enormer Zufall, wenn das jemandem passiert :/
Das mit dem Zufall sehe ich genauso, aber man kann bei allem Widersprechen. Deswegen...
Schöne Kugelzeit.
Also ich bin mir nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe: Dein Mann möchte Elternzeit beantragen und zwar für die 2 Monate nach der Geburt. Die muss er mindestens 7 Wochen vorher beantragen und du möchtest jetzt wissen, was mit dem Sonderkündigungsschutz ist, wenn dein Mann die Elternzeit z.B. 8 oder 9 Wochen vor deren Beginn beantragt, richtig?
Also gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 BEEG ist es so, dass du, bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, der Sonderkündigungsschutz frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit beginnt. D.h., wenn du bzw. dein Mann den Antrag 9 Wochen vorher stellt, dann besitzt er noch keinen Sonderkündigungsschutz, stellt er ihn 8 Wochen vorher, dann hat er schon welchen. Ausgegangen wird dabei immer vom errechneten Geburtstermin. Beweisen kann/ braucht er nichts. Der Sonderkündigungsschutz greift nur, wenn bereits ein Antrag gestellt wurde. Wurde dieser noch nicht gestellt, dann besteht auch kein Sonderkündigungsschutz, selbst, wenn man vorhatte ihn zu stellen ... So verstehe ich es zumindest ...
Huhu, nee verstehst du nicht richtig XD Mich interessiert die Woche von 7+1 bis 8+0 vor dem errechneten Termin. Spätestens 7+0 vor ET MUSS er ja Bescheid gegeben haben. Aber wenn er zum Beispiel 7 Wochen und 3 Tage vor ET die Kündigung bekommt, und erst bei 7+1 vorher Bescheid geben wollte. Wie könnte er beweisen dass er die Elternzeit nehmen wollte. Ich weiß etwas wirr und extrem unwahrscheinlich, aber solche Fragen und Diskussionen liebe ich :D
Hihi ... na das hab ich doch beantwortet . Da hat er schon besonderen Kündigungsschutz. Der beginnt 8 Wochen vor dem Entbindungstermin, aber nur dann, wenn er bereits Elternzeit beantragt hat ...
Beispiel:
errechneter Entbindungstermin ist der 4.4.2016 -> spätestens am 14.2.2016 müsste der Antrag gestellt worden sein -> deinem Mann wird (rein hypothetisch) am 10.2.2016 gekündigt
1. Szenario
Er hat den Antrag bereits am 01.02.2016 gestellt -> dein Mann genießt Sonderkündigungsschutz und zwar seit dem 7.2.2016 (das sind 8 Wochen vor Entbindungstermin und für deinen Mann der zunächst berechnete Beginn der Elternzeit); vorher genießt er keinen Kündigungsschutz
2. Szenario
Er hat noch keinen Antrag gestellt (Datum ist hier irrelevant) und genießt damit auch keinen Sonderkündigungsschutz. Würde er am 11.2.2016 den Antrag einreichen, dann wäre die Kündigung trotzdem nicht unwirksam.
Man sollte also, wenn man vermutet, dass der AG mit Kündigung reagieren könnte, den Antrag erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit einreichen, denn dann greift schon der Sonderkündigungsschutz - vorher nicht und viel später muss man beachten, dass man die Frist nicht versäumt ...
Noch zu deinem Beispiel: Dein Mann hätte keinen Sonderkündigungsschutz, weil es nicht darauf ankommt, dass er den Antrag stellen WOLLTE, sondern darauf, ob er ihn BEREITS GESTELLT HAT.
War es jetzt verständlich?