Mutterschutzgesetz - Arbeitszeiten

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal zwei Fragen bzgl. den Arbeitszeiten.
Ich bin im 4. Monat mit dem ersten Kind schwanger, ich habe immer unterschiedliche Arbeitszeiten.
Nun hab ich irgendwo gelesen, dass man nicht länger als 8,5 Std. pro Tag arbeiten darf (Pause rausgerechnet).
Jetzt ist es so dass z.B. eine Woche bei mir so aussieht:

Montag - Mittwoch 8 - 18 uhr 10 Std. - 45 min Paus = 9,25 Std.
Donnerstag + Freitag 7:30 - 14:30

So komme ich in der Woche auf 40 Stunden, nie darüber.

Nun meine Frage, sind siese 18 Uhr Schichten laut Mutterschutzgesetz erlaubt? Da ich ja über 8,5 Std. liege?

Bin etwas überfragt, finde diese Regelung in keinem Gesetz so wirklich.

Desweiteren meinte mein Chef, wenn er muss mir für meine Frauenarzt-Termine die An- und Abfahrtszeiten als Minusstunden anrechnen. Ich benötige aber je nach Verkehr manchmal bis zu einer 3/4 Stunde Vorlaufzeit. Diese will er mir abziehen, da es nicht offiziell zum Arzttermin gehört.

Ist das in der Schwanegrschaft rechtens?

Bin gerade etwas überfordert aber wenn es nicht stimmt, sage ich nicht zu allem ja...

Vielen Dank im Voraus fürs Durchlesen und antworten.
Liebe Grüße aus dem schönen Bayern

:-)

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Wenn du freiweillig die 9,25 h am Tag arbeitest ist das kein Problem. Du kannst aber jederzeit zu deinem Chef sagen, dass du nur noch 8,5 h arbeiten möchtest, dann muss er dir das gewähren.

Ich glaube vom Gefühl her hat er mit den Fahrtzeiten recht. Im Prinzip kann er ja nichts dafür, dass dein Arzt dort ist. Aber sicher weiß ich es nicht. Habe bisher immer außerhalb der Arbeitszeiten einen Termin gehabt.

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Auch freiwillig darfst du keine 9,25 Tage haben. Ich musste auch aus dem flex-Schicht System raus und wurde für maximal 8,5 Stunden geplant. 1 x habe ich leider 15 Minuten überzogen und durfte zum Teamleiter "Einhaltung der Arbeitszeit" denn dein AG muss auch auf die Einhaltung des MUSchu achten.

Die Fahrtzeit kann tatsächlich in Abzug gebracht werden. Da wurde ich auch drauf hingewiesen und mein AG nimmt das Gesetz SEHR ernst, da viel zu groß um zu bescheissen.

Alles gute

Morqua mit Maus 39 Woche

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Hallo,

ich habe es gerade noch einmal nachgelesen. Wir reden über Paragraph 8 Absatz 2... . Dort steht 8,5 Stunden täglich ODER 90 Stunden in der Doppelwoche. Von daher meine ich ist die Regelung mit der 10 Stunden Schicht gesetzlich ok. Ansonsten kannst du auch bei der Krankenkasse anrufen, die beraten einen da auch sehr gut. Ich würde dir auch empfehlen die Termine außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Leider sind viele Arbeitgeber immernoch sehr unkooperativ wenn es um die Einhaltung der Mutterschutzgesetze geht, daher würde ich unnötigen Reibereien aus dem Weg gehen. Hast du denn eine überwiegend sitzende Tätigkeit? Viele Grüße.

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Genua, das mit dem dürfen bezieht sich auf den mutterschutz. da düftest freiwillig weiterarbeiten. aber jetzt darfst du nur 8,5 std arbeiten! und dein chef kann mächtig ärger bekommen wenn du das nicht einhälst! bei uns kommt gleich am nächsten tag ein anruf aus dem personalbüro wenn die auf meinem zeitkonto sehen das ich drüber gekommen bin!
und da du do und freitag im 14.30 Uhr aus hast könntest du dir ja da die Termine geben lassen?
lg

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Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Dann werde ich den Chef darauf hinweisen...nicht dass ich oder er Ärger bekommen... ich bin die erste Schwangere im Betrieb und ich denke, es ist alles noch neu...
Oder schickt sich das nicht, den Chef auf so etwas hinzuweisen?
Ich möchte nicht so rüberkommen, als würde ich nun weniger arbeiten wollen weil ich schwanger bin... aber will auch in nichts reinkommen, weil es nicht rechtens ist...

Das mit den Minusstunden an sich ist kein Problem, ich wollte nur wissen ob das in Ordnung ist...

Danke für eure Antworten #danke

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Das mit der Wegstrecke stimmt so nicht! Der Weg ist quasi ein notwendiges "Übel", das mit zum Aufwand für die Untersuchung gilt und muss als Arbeitszeit angerechnet werden. Ich bin die ganze Zeit am suchen in welchem Paragraphen das steht, aber finde es gerade nicht mehr...

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Noch eine Frage, wo steht das mit den 8,5 Stunden? Ich kann das nirgends finden... kann mir da jemand helfen?

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Google einfach nach mutterschutz im Netz oder du kaufst dir ein Gesetzbuch.

Dein AG hat dir den vollen Lohn zu zahlen und darf keine Minusstunden anrechnen während du zum, beim und vom Arzt kommst.

Wünschenswert ist es aber, den Arzttermin auserhalb der Arbeitszeiten zu machen. Meistens haben die ja Do. Länger auf und da könntest du dann um 15.30 uhr einen termin machen. Mein Frauenarzt hat sogar auch Fr. Bis 18 uhr auf oder nach vereinbahrung.

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http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html

zu den Untersuchungen gilt die Fahrzeit zum Arzt mit zur nötigen Zeit die Untersuchung durchzuführen:
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__16.html