Bv und Krankengeld

Huhu
Ich habe mal eine fragen mein Arzt möchte mir ein bv ausstellen

Ich arbeite im Pflegeheim auf einem dementenbereich
Das bv Geld errechnet sich ja aus den letzten 3 Bescheinigungen vor der Ss
Aber wie sieht es aus wenn man einen halben Monat davon Krankengeld bezogen hat?

Habe ich da finanzielle Nachteile ?
Meine Krankenkasse hat heute leider zu

Ich danke euch

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http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html

Lt MuSchG §11 bleiben Zeiten ohne Arbeitsentgelt ausser betracht, d.h. dein Arbeitgeber hat das Gehalt im BV anhand der restlichen im §11 definierten Zeiträume zu berechnen.

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Habe gerade leider nicht die Möglichkeit nach dem Paragrafen zu schauen

Heißt ich habe keine finanziellen Nachteile ?

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Nein solltest du nicht haben da Krankengeld kein Arbeitsentgelt ist und damit nicht zur Berechnung herangezogen wird sondern nur Zeiten in denen du Arbeitsentgelt erzielt hast berücksichtigt werden.

Zitat:
"Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen.

Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt.

Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen.

Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen.

Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht."

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Wieso stellt Dir Dein AG kein BV aus, wenn er Dir keine MuSchG Arbeitsstelle geben kann?

und nein, Du hast keinen Nachteil (ausser das die unversteuerten Zulagen dann versteuert werden)

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Was meinst genau meinst du mit den versteuerten Zulagen?
Weil mein ag der Meinung ist das er sich and gesetzt hält

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Zulagen (Nacht,Feiertagsarbeit etc) werden steuerfrei gezahlt, fliessen dafür aber auch nicht in die Berechnung des Elterngeldes ein. Im BV werden dir die Zulagen ja totzdem weiter gezahlt, bzw. wenn du aufgrund des Mutterschutzes keine Nacht und Feiertagsarbeit leisten darfst erhältst du trotzdem das Gehalt inkl der Zulagen (Teil-BV) aber dann sind diese Ersatzzahlungen steuerpflichtig. Daher ist dein Gehalt etwas niedriger aber die Zulagen fliessen komplett mit in die Berechnung für das Elterngeld mit ein, was dein Elterngeld erhöht.