BV altenpflege

Hallo geselle mich nun endlich langsam auch zu euch Kuglis :)

Ich durfte vor einer Woche positiv testen. Habe jetzt am Mittwoch erst einen FA Termin.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Ich bin altenpflegerin, habe mit meinen Chefs also HL und PDL schon gesprochen, die möchten dass ich die ersten Monate (solange keine Beschwerden auftreten) weiter arbeite !

Da ich noch keine Bescheinigung vom FA habe sowieso.

Hatte mich über das WE jetzt krank gemeldet da ich Nachtdienst gehabt hätte und auch mein Hausarzt sagte das sowas nicht zulässig wäre.

(Mache 4-6 Nächte im Monat)

Kennt sich hier wer aus mit dem BV in der Altenpflege ?

Danke euch !

1

Guten morgen,

Ich bin seit dem 1.2 im BV. Aber auch nur weil ich ambulant arbeite. Mein Fa hat es mir ausgesprochen.
Das ist richtig. Arbeitsverbot von 20 - 6 Uhr. Das Mutterschutzgesetz kannst du googlen. Du darfst sicherlich weiter arbeiten, aber nur im Rahmen des muSchG. D.h. nicht schwer heben, keine Med geben, keine Med stellen, nicht spritzen, nicht mit Ausscheidungen.

Am besten sprichst du mit deinem FA. Im Normalfall spricht er das BV aus.

Lg

3

Medis geben und stellen darf man doch mit Handschuhen meine ich oder?

4

Guten Morgen,

Ich bin seit mitte Dez. Im Berufsverbot das mir meine Ärztin ausgestellt hat. Meine Arbeitgeber wollten auch das ich weiter arbeite (bin Anästhesie Schwester) was bei uns gar nicht so einfach ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet dir einen Arbeitsplatz zu zuteilen der schwangere nicht gefährdet. Sollte das nicht der Fall sein kannst du mit einem Bv rechnen. Jedoch ist der Fa nicht verpflichtet dir den auszustellen das muss eigentlich der Arbeitgetber machen. Du musst drauf hoffen das dein Fa so nett ist und das macht. Habe einige kolleginnen die in der ss weiter im op tätig sind da ihre Fa kein Bv ausgestellt haben.

Lg

weitere Kommentare laden
2

Hallo.

Erstmal herzlichen Glückwunsch!

Ich arbeite auch in der altenpflege. Solange dein Chef dir passende Arbeit anbieten kann also laut mutterschutzgesetz darfst du weiterarbeiten.

Nachtschicht darfst du nicht. Du darfst nur bis 20.00 Uhr arbeiten. Jedoch hast du ja noch keine Bescheinigung von deinem fa.

Wenn du diese hast ist er verpflichtet dir passende Arbeit zu geben.

6

Hallo,
am Mittwoch bekommst du die SS vom Frauenarzt bestätigt, wenn du tatsächlich schwanger bist. Danach sind Nachtdienste für dich verboten. Daran hat sich der AG zu halten. D.h. dass der AG eine Gefähdrungsbeurteilung macht und dich dann entsprechend den Vorgaben des MuSchG weiter beschäftigt: ohne Injektionen und Blutabnahmen, ohne Nachtdienste, ohne schweres Heben und Tragen.

In diesem Rahmen darfst du ganz normal bis zur Mutterschutzfrist weiter arbeiten.

Und das musst du auch, außer wenn körperliche Probleme dagegensprechen, um die sich aber der Arzt kümmert.

7

Hallo ^^ Und herzlichen Glückwunsch!

Hast Du mal das Mutterschutzgesetz für Alten- und Krankenpflege gelesen? Da steht nicht drin, dass Du nicht mehr arbeiten darfst. Du darfst nur nicht mehr schwer heben und musst bei Medikamenten aufpassen (z. B. Spritzen). Auch die Arbeitszeiten müssen angepasst werden. Aber wenn Du im Heim arbeitest und nicht im Ambulanten Pflegedienst, ist nicht zwingend ein BV nötig.
Alles Gute!

~Jaggu mit Yves im Bauch 25+2

8

Dein AG handelt falsch.

1. sobald du ihm die Schwangerschaft bekannt gibst gilt das Mutterschutzgesetz für dich! Da brauchst du auch noch keine Besc heinigung für.

2. Dein Chef MUSS die Gefährdungsbeurteilung mit dir durchgehen oder dich zum Betriebsarzt schicken, der die dann mit dir macht.

Entweder kann er deinen Arbeitsplatz so einrichten, dass du Mutterschutzgerecht arbeitest oder er muss dir ein BV aussprechen.

9

und was spricht dagegen weiterzuarbeiten?
Es ist NICHT Verboten in der Pflege zu arbeiten, WENN der AG sich ans MuSchG hält !!!

Somit muss er mit Dir ne Gefährdungsbeurteilung ausfüllen und Dir einen Arbeitsplatz geben oder halt Tätigkeiten die Du machen darfst und fertig!

Wenn er sich nicht ans MuSchG hält, dann wende Dich ans Gewerbeaufsichtsamt.

VG

11

Hallo,
Du hast ja schon gute Antworten erhalten.
Zur Ergänzung: eine gute PDL erteilt dir nach der mündlichen Aussage das du ss bist die

Gefährdungsunterweisung, so die Vorschrift.

Das Tabletten nicht gestellt werden dürfen ist mir neu, so wie hier einige sagen. Würde mich mal interessieren wo das steht.

Spritzen, Wundversorgung, heben 5kg ect. stimmt.

Gruß

13

Das Tabletten nicht gestellt werden dürfen ist mir neu, so wie hier einige sagen. Würde mich mal interessieren wo das steht.

Es ist doch keine Gefährdung, wenn man Medikamente verabreicht.
Das steht so nirgends im MuSchG

Spritzen, Wundversorgung, heben 5kg ect. stimmt.

Wundversorgung darf man auch, mit Handschen.
Heben geht bis 10 kg weil es ja nicht ständig ist. Ständiges Heben geht bis 5 kg.

Lest doch einfach mal das merkblatt "Werdende Mütter in Geriatrischen Einrichtungen" oder "Werdende Mütter im ambulanten Pflegedienst", dann wißt ihr mehr.

14

Hallo Momo,
meine Aussage war ja auch das es mir neu ist das Tabletten nicht gestellt werden dürfen!

In der Pflege ist heben von 5kg leider ständig(3-5 x in der Stunde). Da der Pflegealltag genau das erwartet.

Wundversorgung sollte nicht durchgeführt werden, da multiresistente Keime in den letzten Jahren zugenommen haben in den Einrichtungen(ESBL, MrgN, MRSA, usw). Diese sind oft unerkannt.

Ein zu großes Risiko in der jetzigen Zeit für ss.
Gruß

weitere Kommentare laden