Hallo liebe Leute mein Vertrag endet im November 2016 ich arbeite beim ambulanten Pflegedienst und bin seit gestern in Berufsverbot habe bis Freitag noch gearbeitet heute habe ich ein Brief bekommen in dem drin steht das mein Urlaubsanspruch durch die Freistellung abgegolten wird dazu muss ich sagen ich habe noch kein Urlaub dieses oder letztes Jahr genommen meine Frage ist wie ist das bei euch gewesen hattet ihr auch kein Anspruch mehr auf eueren Urlaub in meinen Fall wäre es ja so das ich es ausgezahlt kriegen müsste da ich bis zum Mutterschutz in Berufsverbot bin danke für euere Antworten
Urlaub verfällt
Erst mal heißt das Beschäftigungsverbot.
Kürzlich habe ich hier gelesen, dass fas rechtens ist, dass zuerst Überstunden und Urlaubstage abgegolten werden - klang mir auch sehr komisch, scheint aber wohl so zu sein. Da wurde sich entsprechend informiert.
Was rechtlich einwandfrei ist: vorgeplanter Jahresurlaub wird auch durch das Beschäftigungsverbot geschluckt und ist weg, wenn er in diesen Zeitraum fällt. Ich arbeite bei einer Behörde und es wurde dort rechtlich geprüft.
Ggf. kommt es aber noch auf entsprechende Klauseln in deinem Arbeitsvertrag an.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort das du mich verbessert finde ich nicht so schlimm das du aber auch Schreibfehler hast schon hättest es dir sparen können????
War dein Urlaub beantragt und genehmigt?
Hallo Lisasommer,
Ich arbeite in der Personalabteilung und habe damit des öfteren zu tun.
Hast du das Beschäftigungsverbot von deiner Ärztin oder von deinem Arbeitgeber erhalten?
Wenn du es von deiner Ärztin bekommen hast und du den Urlaub im Urlaubsplan verplant hast, dann stimmt es. Habt ihr keine feste Urlauaplanung bzw. Steht dein Urlaub nicht im Urlaubsplan, müssen sie dir diesen auszahlen.
Liebe Grüße
Darf ich fragen was ist wenn man es vom AG hat?
Und ebenfalls noch nicht verplant
also ich habe da ganz anderes gehört und auch geleseh bzgl. bereits verplanter und genehmigter Urlaub, der zeitlich allerdings jetzt in das Beschäftigungsverbot fällt.
Guck mal diesen Link, auch wenn der schon von 2009 ist!
http://www.frag-einen-anwalt.de/Verfall-von-Urlaubstagen-durch-Beschaeftigungsverbot-wegen-Schwangerschaft---f61691.html