Elterngeld...welches Gehalt zählt

Hallo zusammen,

wir sitzen grade über dem Thema "Elterngeld" und leider ist es noch etwas hin, bis zum Termin bei der Elterngeldstelle. Daher meine Hoffnung, dass hier jemand weiter helfen kann.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bekommt meine Freundin in den ersten acht Wochen nach der Geburt noch ihr Mutterschaftsgeld in Höhe ihres normales Nettolohnes. Wie verhält es sich denn aber, wenn ich als die ersten beiden Monate in Elternzeit gehen will? Fällt das Mutterschaftsgeld dann weg oder bekomme ich kein Elterngeld?

Und wie wäre es, wenn ich den 3. und 4 Monat in Elternzeit gehe? Wird dann das Elterngeld für diese Zeit trotzdem am Gehalt meiner Freundin bemessen oder wird für diese zwei Monate mein Gehalt als Berechnungsgrundlage herangezogen?

Danke für Eure Hilfe!

Malte

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Hallo,

prinzipiell ist es so, egal wer wann wie lange in Elternzeit geht und Elterngeld beantragt: DEIN Elterngeld wird immer nach DEINEM Gehalt berechnet, das Elterngeld deiner Freundin nach deren Gehalt!

Sie bekommt Mutterschaftsgeld, was auf das Elterngeld angerechnet wird, auf ihr Elterngeld, dein Elterngeld wird vollkommen unabhängig davon berechnet. Du kannst also auch den 1. und 2. Monat in Elternzeit gehen und auch Elterngeld beziehen.

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Okay, bedeutet das dann, dass wir in den ersten beiden Monaten Mutterschaftsgeld + Elterngeld für mich bekommen und dann trotzdem insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen? Oder werden dann, aufgrund der Doppelzahlung in den ersten beiden Monaten, zwei Monate hinten wieder abgezogen? Wenn nicht, wäre es, finanziell gesehen, ja für alle am sinnvollsten, wenn der Partner die ersten beiden Monate zu Hause bleibt...

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Es gibt dann nur bis zum 12. Lebensmonat Elterngeld, denn ihr habt ja dann schon vier Monate verbraucht!

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Hey :) ja durch dieses Zeug hab ich mich auch schon durchgekämpft! Also sieht wie folgt aus deine Freundin bekommt bis 8 Wochen nach Geburt Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss ( heißt 13 Euro am Tag von der KK = ca 390 Euro und der Arbeitgeber stockt aufs normale Nettogehalt auf ) du kannst unabhängig davon in Elternzeit gehen weil beim Elterngeld der Durchschnitt deiner letzten 12 gearbeiteten Monate genommen wird ( Nachteil daran ist der Antrag wird ja erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde eingereicht und muss erstmal bearbeitet werden somit verschiebt sich bei dir natürlich die Auszahlung :/ ( wenn man Pech hat ) geht uns leider auch so mein Freund will den 1 Monat und dann irgendeinen anderen 10 oder so ! Gruß

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Das Mutterschaftsgeld bekommt deine Frau so oder so.
Du bekommst Elterngeld, das nach deinem Gehalt berechnet wird und deine Frau bekommt dann Elterngeld, das nach ihrem Gehalt berechnet wird.

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"Fällt das Mutterschaftsgeld dann weg oder bekomme ich kein Elterngeld?"
Weder noch, du bekommst Elterngeld und sie Mutterschaftsgeld, daher ist der Zeitpunkt für Partnermonate ideal, weil nicht so viel Einkommensverlust ist.

"Und wie wäre es, wenn ich den 3. und 4 Monat in Elternzeit gehe? Wird dann das Elterngeld für diese Zeit trotzdem am Gehalt meiner Freundin bemessen oder wird für diese zwei Monate mein Gehalt als Berechnungsgrundlage herangezogen?"
Ihr bekommt ja unabhängig voneinander Elterngeld, sprich sie bekommt das an ihrem Gehalt bemessen und du an deinem.

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Hi,

also (berichtigt mich wer wenn ich hier was verdattel)!

Jeder von euch hat Anspruch auf Elterngeld, egal ob vorher arbeitend (65% vom vorherigen Nettolohn) oder arbeitslos (mind. 300 Euro, bzw. 150 Euro bei ElterngeldPlus). Nimmt nur einer Elterngeld hat diese Person (meist die Mutter) 12 Monate Anspruch darauf, effektiv sind es aber nur 10 Monate, weil die ersten beiden Monate Mutterschaftsgeld mit angerechnet werden. Nehmen beide Elterngeld hat man einen insgesamten Anspruch auf 14 Monate. Dabei ist es vollkommen gleich ob ihr beide die ersten 7 Monate parallel beantragt oder der eine 12 Monate macht (die Mutterschaftszeit wird immer angerechnet - aber nur bei der Mutter, weil du bekommst ja kein Mutterschaftsgeld) und der andere 2 Monate, was das üblichere Modell ist. Diese Monate müssen innerhalb der ersten 12-14 Monate des Kindes verteilt werden (je nachdem ob es nur einer nimmt oder ihr beide). Man muss aber nicht alles in einem Block nehmen. Du kannst z.B. den 2. und den 6. Lebensmonat vom Kind nehmen, je nachdem was für euch wirtschaftlich mehr Sinn macht.

Solltest du vorhaben z.B. den 1. Lebensmonat vom Kind nehmen zu wollen, würde ich den Elterngeldantrag bereits wegschicken mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Sobald das Kind auf der Welt ist reicht man dann nur die Geburtsurkunde nach. Das hat den Vorteil, dass die Anträge bereits bearbeitet werden können und für die Auszahlung nur noch das Geburtsdatum fehlt. Reicht ihr es erst ein, wenn das Kind geboren wurde, habt ihr die Bearbeitungszeit. Was für die Mutter erstmal unrelevant ist, weil diese bezieht ja noch zwei volle Monate vollen Lohn übers Mutterschaftsgeld, aber wenn du als Partner den 1. Lebensmonat nimmst, sprichst ab der Geburt, braucht ihr Rücklagen! Weil du bekommst dein Geld, gar keine Frage, aber du bekommst es dann Rückwirkend, weil die Stelle für die Bearbeitung einfach einige Wochen benötigt und du ja in der Zeit keinen Lohn über den Arbeitgeber beziehst. Falls das verständlich ist.

Das Elterngeld für deine Freundin wird von ihrem Gehalt berechnet, das von dir von deinem! Da werden zwei separate Anträge ausgefüllt! Der Mutter wird immer die Zeit des Mutterschaftsgeldes mit angerechnet!

Zur Berechnungsgrundlage zählt das Einkommen der 12 Monate vorm Elterngeld. Sprich wenn du den 2. und 6. Lebensmonat nehmen wolltest und das Kind kommt am 1. März zur Welt dann musst du Februar 2015 - März 2016 einreichen. Nimmst du den 1. und 2. Monat musst du den Januar 2015-Februar 2016 einreichen. Das ist die Regelung bei dir. Bei der Mutter zählen die 12 Monate vorm Beginn des Mutterschutzes (also der 6 Wochen vor Geburtstermin).

Prämienzahlungen wie Weihnachtsgeld, Sonderprämien etc. werden für die Berechnung nicht mit einbezogen - nur das Fixum was IMMER gleich ist!

Elterngeld wird nicht nach Kalendermonaten berechnet sondern nach Lebensmonaten. Kommt das Kind z.B. am 12.03. zur Welt geht das immer vom 12.-11. nicht vom 1.-30/31.!

Ich hoffe ich hab nix wesentliches vergessen. Wie viel letzlich berechnet wird, kann man nur sehr grob vorher herausfinden. Oft ist der effektive Betrag ein ganz anderer, weil Sonderzahlungen etc. noch abgezogen werden oder wenn man Arbeitslosenzeiten hatte ohne Einkommen wird dies mit 0 berechnet und kann das Elterngeld drastisch nach unten korregieren lassen!

LG Küken mit Kuba 36+4

PS. Zur Not wendet euch an Profamilia und co. die können euch bei dem Behördenwahnsinn ebenfalls unterstützen und aufklären.

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Ach ja, da um Elterngeld zu bekommen Elternzeit zwingend erforderlich ist (in der Zeit darf man nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten gehen) ist es wichtig das du rechtzeitig Elternzeit bei deinem Arbeitgeber beantragst.

Was ich nämlich NICHT wusste, als Mutter muss man 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit die Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Der Mann hingegen muss es 8 Wochen im voraus. Sprich, wenn du die ersten beiden Monate Elternzeit/geld bekommen willst, musst du 8 Wochen vorm errechneten Geburtstermin das schriftlich bei deiner Arbeit einreichen. Da du natürlich dafür nur den voraussichtlichen Entbindungstermin nennen kannst, reichst du nach, wann das Kind tatsächlich zur Welt gekommen ist und dann verschiebt sich der Antritt dementprechend nach vorne oder hinten.

LG

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Beim Mann sind es auch 7 Wochen:-)

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