Ihr Lieben,
ich weiß gar nicht ob ich hier richtig bin, aber ich will es mal versuchen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Folgende Situation:
Mein Freund und Vater des Kindes arbeitet im europäischen Ausland. Ich bin aber noch Studentin und werde meinen Wohnsitz deshalb sicher erstmal in Deutschland behalten und auch meinen Lebensmittelpunkt hier haben - auch weil man noch nicht genau weiß, wie lange er überhaupt im Ausland bleibt. Da der Vater aber gerne bei der Geburt des Kindes dabei wäre, habe ich mich entschlossen mich jeweils vier Wochen vor und nach der Geburt bei ihm einzunisten und dort auch zu entbinden (mit der Krankenkasse ist alles geklärt). Jetzt bekomme ich logischerweise nur die ausländische Geburtsurkunde. Weiß jemand, ob ich die auch für den Elterngeldantrag nutzen kann oder muss ich mir da etwas beglaubigen lassen?
Außerdem:
-Können wir überhaupt das gemeinsame Sorgerecht beantragen, wenn wir nicht im selben Haushalt leben bzw. einer im Ausland lebt?
-Wie ist das mit den U-Untersuchungen? Ich werde ja voraussichtlich erst vier Wochen nach der Geburt wieder nach Deutschland zurück gehen, da sind ja die ersten drei Untersuchungen schon gelaufen? Aber sie sind ja Pflicht, da das Kind und ich ja eigentlich in Deutschland leben werden.
Ach, das ist alles so kompliziert... und im Internet findet man da die unterschiedlichsten Aussagen. Vielleicht hat ja zufällig jemand wertvolle Erfahrungen, die er mit mir teilen möchte :)
Liebe Grüße
Entbindung im Ausland - Elterngeld etc.
Da dein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft haben wird (davon gehe ich jedenfalls aus), brauchst du auch eine deutsche Geburtsurkunde, die du bekommst, sobald das Kind in Deutschland angemeldet wird. Damit gibt es dann auch Elterngeld. Aber auch für ausländische Kinder kann es ja Elterngeld geben, wenn der Wohnsitz in Deutschland ist, also sollte auch eine ausländische Geburtsurkunde reichen.
In Deutschland sind U-Untersuchungen glücklicher Weise keine Pflicht und wenn das Kind hier nicht lebt zu dem Zeitpunkt, dann erst Recht nicht.
U-Untersuchungen sind sehr wohl Pflicht. Jedenfalls kommt es darauf an in welchem Bundesland man wohnt. Wir bekommen per Post die Aufforderung zur U-Untersuchung in dem zeitfenster x zu gehen. Gehst du nicht, kommt eine Erinnerung und dann schalten die das Jugendamt ein. Von daher ist es bei uns im Bundesland Pflicht.
Einige Bundesländer meinen es zur Pflicht machen zu können, können sie aber defakto nicht, gehst du nicht, kann auch nichts passieren. Was soll sein, außer, dass das Jugendamt gucken kommt? Zur U-Untersuchung können sie dich nicht zwingen, das obliegt dir.
Aber sie wohnt ja zu dem Zeitpunkt in keinen Bundesland in Deutschland, also kann sie auch niemand verpflichten die U-Untersuchungen durchführen zu lassen.
Ausländische Dokumente musst du immer übersetzen und beglaubigen lassen um diese in deutschen Behörden nutzen zu können. Das kostet vielleicht 30 Euro wenn es hoch kommt und dauert wenns gut läuft nicht mal 2 Tage. Wenn du die Geburtsurkunde deines Kindes übersetzt und beglaubigt hast, solltest du diese aber ganz normal verwenden können für sämtliche Behördengänge. Stell nur sicher, dass dir 4 originale ausgehändigt werden davon. Weil du bei Behörden keine Kopien einreichen darfst. Sprich für die Beantragung vom Elterngeld, Kindergeld benötigst du jeweils Originale. Wenn dein Kind hier in Deutschland dann "angemeldet" ist, bekommst du vom Finanzamt noch die Steuer-ID von deinem Kind, ohne die kannst du kein Kindergeld beantragen, ist seit 2016 Pflicht. Bedenke auch, dass Elterngeld nur max. 3 Monate rückwirkend erstattet wird und du dich somit relativ zügig darum kümmern musst das alles übersetzt wird und so. Aber auch hier, kannst du dich direkt beim Standesamt informieren, wie alles abläuft etc. hab ich auch als es bei uns um die Hochzeit ging - mein Mann ist Pole und somit auch internationales scheißklump Zeugs beachten.
Da deutsches Recht nur auf deutschen Boden gilt, muss er aufm deutschen Jugendamt die Vaterschaft anerkennen lassen (wie jeder der unverheiratet ist, das ist unabhängig davon ob getrennt lebend oder in einer Wohnung und ob in oder außerhalb Deutschlands) und du entscheidest wie das mit dem Sorgerecht laufen soll. Da ihr nicht verheiratet seit, ist das Sorgerecht, sofern vorab nix anderes beurkundet wurde zu 100 % bei dir, du kannst ihm aber freiwillig 50 % abgeben, das wird alles zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung gemacht - so weis ich es von Freunden. Bei mir ist das unrelevant, weil wir vor der Geburt geheiratet haben und somit (selbst wenn es nicht der Fall wäre) der Ehemann IMMER auch der Vater ist und das Sorgerecht von hausaus geteilt wird. Die Sache aufm Jugendamt geht ratzfatz, aber ich glaube, dafür muss er anwesend sein - ich bin mir ziemlich sicher, dass er dafür keine Vollmacht ausstellen kann.
U-Untersuchungen... normal checken das auch die Hebammen und Ärzte im Ausland, aber die werden sicherlich andere Richtlinien haben welche hier nicht oder nur zum Teil anerkannt sind. Ab der U3 wärst ja wieder da, die wird meines Wissens nach zwischen der 5-8 Lebenswoche durchgeführt. Nur die U1 (direkt nach der Geburt) und U2 - meist 3 Tage später vor der Entlassung aus der Klinik, wären somit "versäumt" Da würde ich mich aber am besten mal mit der KK unterhalten. Wenn die die Kosten im Ausland übernehmen, dann sollten die auch wissen wie das dann mit den U-Untersuchungen abläuft.
LG Küken mit Kuba 37+4
Sollte die geburtsurkunde das problem sein, dann bitte um eine internationale geburtsurkunde. Die wird unproblematisch und ohne übersetzung anerkannt.
Liebe grüße
Ich würde vermuten, dass ihr sowohl das Baby anmelden, als auch die Vaterschaftsanerkennung in einer deutschen Botschaft vor Ort erledigen könnt.
Der Vater meines Kindes lebt in England. Ich war beim Jugendamt und dort wurde mir gesagt, dass er die Vaterschaft bei der deutschen Botschaft anerkennen kann.
Er will zwar nun nichts mehr vom Baby wissen und weigert sich die Vaterschaft anzuerkennen, aber theoretisch wäre das so möglich gewesen.
Außerdem hätten wir die Geburt des Kindes auch bei einer britischen Botschaft hier in Deutschland melden können, damit sie auch die britische Staatsangehörigkeit bekommt. Deshalb würde ich denken das müsste doch auch im europäischen Ausland bei einer deutschen Botschaft möglich sein.