Zum Frauenarzt ohne KV?

Hallo, ich bins nochmal.
Ich habe ja vor ein paar Tagen durch Test Erfahren das ich Schwanger bin - nun geht es um folgenes. Ich habe am 26.2 bei meiner Arbeitsstelle wegen persönlicher Gründe fristlos gekündigt, mich allerdings noch nicht Arbeitslos gemeldet (habe morgen erst einen Termin). Ich würde gerne zum Frauenarzt um alles bestätigen zu lassen und um zu schauen, ob alles in Ordnung ist. Meine Mutter meinte, dass dies aber nicht geht, da ich ja wohl nicht Krankenversichert bin. Mich macht die ganze Situation ziemlich zu schaffen, so dass ich Nachts kaum schlafen kann. Weiß da jemand vielleicht Rat? Bin für jede Antwort dankbar

Charlie mit Krümel im Bauch :)

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du kanst jeder Zeit zum FA gehen, musst nur alles selbst bezahlen.

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Verstehe das Problem jetzt nicht.

Wenn du nicht versichert bist; dann bist du nicht versichert.
Das sagst du am Empfang und bekommst dann entsprechend eine private Rechnung, die du begleichen musst.

Wenn dir der Arzttermin so wichtig ist, dann verstehe ich nicht, warum du dich nicht früher arbeitslos meldest (wenn du dadurch wieder versichert wärst).
Zudem finde ich das im ganzen sehr unverantwortlich.

Was ist denn wenn du einen Unfall hast oder plötzlich krank wirst?

Mir wäre das zu heikel.

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mein Rat:
Meld Dich doch einfach arbeitslos!!!!! Und das am besten heute noch ;-) dann kannst Du morgen zum Arzt ;-)

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hab doch morgen den Termin. :) Könnte ich dann nach dem Amtstermin gleich zum Frauenarzt? Oder brauchen die da auch ihre "Bearbeitungszeit"?

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Mal von deiner Versicherungssituation ganz abgesehen - was glaubst du denn morgen beim FA zu erfahren? Wenn du jetzt erst positiv getestet hast wird man im US noch gar nix sehen. Sprich mehr wie einen positiven SST wird es morgen vermutlich nicht geben, also gleicher Stand wie momentan.
Dafür wär mir das ganze Gerenne mit arbeitslos melden und eventueller Privatrechnung echt zu doof :-(

LG

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Bitte einen Termin beim Arbeitsvermittler oder Antragsbearbeitung nicht mit der Arbeitslosmeldung verwechseln!
Arbeitslos kann man sich jederzeit ohnr Termin während den Öffnungszeiten melden!
Eine Arbeitslosmeldung gilt nicht rückwirkend sondern erst ab dem Tag der Vorsprache.
Solltest du bspweise seit Februar arbeitslos sein und erst morgen vorsprechen; gilt die ID-Prüfung erst ab morgen und du verlierst unter Umständen Tage auf Anspruch.

Abgesehen davon setz dich bitte mit deiner KK in Verbindung; ob einen Monat Nachversicherungsschutz besteht!

Die fristlose Kündigung kann dir beim Bezug evtl noch Probleme machen.
Bereite dich ggfl schon mal auf eine Stellungnahme dazu etc vor.
Es wird evtl eine Sperrzeit von 12 Wochen geprüft. Sollte kein Eigenverdchulden vorliegen nat. nicht!

Alle Angaben ohne Gewähr; da dazu nat toefergehende Infos fehlen :)

Alles Gute

Lena 25.SSW

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Huhu, also man ist nicht einfach von jetzt auf gleich nicht mehr nicht versichert, da kann ich dir die Angst nehmen :)

Deshalb kannst du ganz normal zum FA gehen.

Grade in übergangsphasen wie bspw. vom Studium in die Berufswelt oder von der Arbeitsstelle in die Arbeitslosigkeit bist du mind. 1 Monat noch "nachträglich" versichert

Wenn du kannst unsicher bist, dann rufe mal bei deiner Krankenkasse an und frag nochmal nach :)

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Du bist 4 Wochen danach noch versichert, also quasi den März hindurch. Bis dahin solltest du dann schon alg bekommen, so dass du über das Amt versichert bist.

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Ich hatte vor einigen Monaten auch Probleme mit der KV.

Durch die gesetzliche Versicherungspflicht, ist man IMMER versichert. Das einzige was passiert, dass man in Rückstand mit den Beitragszahlungen kommt und sich so ggf. Schulden anhäufen. Aber die letzte KV ist dazu verpflichtet, die erbrachten Leistungen zu zahlen (GKV vorausgesetzt).

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§ 19 SGB V
Erlöschen des Leistungsanspruchs

(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 (A.v.m. Familienversicherung) hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.

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dh. ich bin jetzt noch für einen Monat versichert, oder verstehe ich das falsch?

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Hallo,

also du bist definitiv Krankenversichert und kannst jederzeit zum Arzt. Das Amt wird dich bei KK anmelden jedoch die Beiträge erst später zahlen , da du wegen der Kündigung eine Sperre von 12 Wochen bekommst . Ab der 5 Woche bist du über das Amt versichert und hast jetzt einen RestSchutz.

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Hallo, ich war selbst fast 2 Jahre ohne KV ....nimm Bargeld mit und jeder behandelt dich! Zumindest meine Erfahrung. Alles gute!