Arbeitszeiten?

Morgen zusammen, brauche mal Hilfe. Ich arbeite in Teilzeit auf 32 h/Woche. Jedoch hat mein Arbeitgeber Mehrarbeit angeordnet. D.h. für mich das ich um 15 Uhr Feierabend habe (muss mein sohn um 16 Uhr abholen vom Kindergarten) - aber um 17:30 Uhr wieder am Arbeitsplatz sein muss für jeweils 2 h. Dieser Zeitraum erstreckt sich auf 3 Wochen und zudem ist auch Samstagsarbeit angeordnet.
Ich bin nun in der 12 ssw, jedoch habe ich es meinem Arbeitgeber noch nicht mitgeteilt. Kann ich mich den Überstunden abends enthalten? Samstags wäre es kein Problem, da der Papa da ist. Aber in der Woche von der Arbeit mit den öffentlichen zum Kindergarten und dann zurück (jeweils 45 min mit den öffentlichen) ist mir im Schwangeren Zustand zu stressig.

Was meint ihr? Gibt es hier Personalreferenten die es wissen?

Lg
Lara

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Wenn du normal eine 5 Tage- Woche hast und du deinem Chef sagst das du Schwanger bist, dann ist Samstagsarbeit verboten. Wenn du es ihm schriftlich gibst das du es freiwillig machst, dann könnte es klappen. Da du täglich 8,5 Stunden arbeiten darfst sehe ich kein Problem darin, dass du nach dem KiGa nicht nochmal hin könntest. Wenn du das aber nicht möchtest, dann sollte dein Chef das akzeptieren.

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Samstagsarbeit ist NICHT verboten!!

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Wenn du schon in der 12 SSW bist, würde ich es jetzt unter diesen Umständen dem AG sagen. Dann fällst du unter das MuSchu-Gesetzt und darfst weder länger als 8,5 std. am Tag arbeiten noch am Wochende. Samstags arbeiten geht nur, wenn du dafür unter der Woche einen freien Tag hast.

LG
Kathrin mit #ei 18+4

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wenn du einen Vertrag für 32 Std. die Woche hast, kommt es drauf an was zu Überstunden in deinem Vertrag steht.

Generell ist es auch einer Schwangeren Zuzumuten 8,5 Std. pro tag zu arbeiten. Stehen allerdings feste Arbeitszeiten (wie bei mir) in deinem Vertrag, kann deinChef nicht einfach bestimmen das du abends wiederkommen musst.

Guck mal in deinen Arbeitsvertrag.

Samstags, wie schon jemand schrieb, ist nur zulässig, wenn du unter der Woche dann nen Tag frei hast.

LG

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Sobald du deine Schwangerschaft mitgeteilt hast, darfst du keine Mehrarbeit mehr machen, also bist u damit dann abends eh raus ;)

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Da das ganz klar im Mutterschutzgesetz geregelt ist solltest du deinem AG über deine Schwangerschaft informieren.

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Mehrarbeit im Sinne des MuSchG sind nur über 8,5 Stunden täglich oder mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche. Mehr zu arbeiten als vertraglich vereinbart ist nicht vom MuSchG geregelt bzw. nicht verboten. Das läuft nicht unter "Mehrarbeit" im Sinne des MuSchG.

Aber solange du deine SS nicht bekannt gibst, hast du keinen Schutz durch das MuSchG. Dann bist du als wärest du nicht schwanger.

Also ist doch das Erste, die SS bekannt zu geben, und zweitens dem AG mitzuteilen dass du es körperlich nicht schaffst, die von ihm erbetenen Zusatzstunden zu leisten. Das ist Verhandlungssache, und wenn du gut kommunizierst, wird er dich wahrscheinlich entgegenkommen.

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Natürlich ist es Mehrarbeit, wenn es über ihre vertraglich festgelegten Stunden geht!!

Oder meinst ein Chef darf eine Teilzeitkraft mal eben Vollzeit arbeiten lassen weil ja im Mutterschutzgesetz steht sie darf bis 8,5 Std täglich arbeiten??

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Alles was über ihre Stunden lt. Vertrag rausgeht ist Mehrarbeit. Das stimmt wohl ABER lt. Mutterschutz darf eine schwangere bis zu 8,5 h am Tag ODER 90 Stunden die Doppelwoche arbeiten. Das ist ein Richtwert unabhängig von ihrem Arbeitsvertrag. Solange sie also nicht über diese Regelung kommt kann ihr Chef natürlich verlangen, dass sie nochmal wiederkommt.

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