Schwanger, Vertrag läuft aus, arbeitslos melden??

Hi zusammen #winke

ich hab da mal ne Frage und zwar folgendes:

Ich bin zur Zeit in der 23 Woche schwanger und hab am 10.7. ET, ich hab einen Jahresvertrag in der Arbeit der am 31.8. endet.

Jetzt meine Frage muss ich mich arbeitslos melden oder wie läuft das ab? Hab ja dann Elternzeit oder??
Vielleicht kennt sich ja einer von euch damit aus, wäre echt cool #gruebel

Gruß Olla

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Ja, Du musst dich beim Amt mindestens 3 Monate vor deiner Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden, hier reicht es auch telefonisch. Machst du das nicht, droht dir eine Sperre für dein Arbeitslosengeld 1 (mindestens eine Woche).

Arbeitslos meldest du dich dann, wenn der Vertrag beendet ist. Also am Ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit. Dann werden die Anträge gestellt für das Geld. Dieses musst du dann persönlich bei deinem Arbeitsamt machen. #winke

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Und das auch wenn ich schwanger bin? Bekomm ich dann nicht Elterngeld sondern Arbeitslosengeld in der Zeit in der ich dann zuhause bei meinem Baby bleib?

Dann werd ich da nächste Woche mal anrufen, danke für deine Antwort

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Ich möchte das jetzt nicht beschwören müssen, aber wenn ich das richtig verstanden habe, verfällt dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ja nicht und was ist mit der Zeit, nach der Elternzeit? 100% sicher bin ich da nicht. Gut, dass du mich auf die Idee gebracht hast, dieses auch noch mal anzuklären.

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Hey =D

Auf jeden Fall 3 Monate vor auslaufen des Vertrages arbeitslos melden ansonsten bekommst du keine Leistungen! !bin in der gleichen Situation am 31.01 ist meiner ausgelaufen und zum Glück hab ich mich vorher gemeldet! !

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bekommst du dann Arbeitslosengeld oder Elterngeld? Mein Baby kommt ja vor auslaufen des Vertrags

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Also ich bekomme alg1 bis zum Mutterschutz und ab da ich glaub bis 8 Wochen nach der Geburt die gleiche Summe von der Krankenkasse. ..und dann geh ich in Elternzeit und bekomme ich glaube (bin mir nicht sicher)mein elterngelt von der familienkasse da muss ich mich aber selbst noch schlau machen =)

Wenn dein Baby vor Ablauf des Vertrages zur Welt kommt würde ich dir raten trotzdem zum Arbeitsamt zu gehen die könn dir da auch genau sagen wie es in deinem Fall läuft,auf jeden Fall 3 Monate vorher

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Wenn du Elterngeld beantragt hast, und dieses auch bewilligt bekommst, brauchst du ja nicht zu arbeiten. Arbeitslos melden heißt arbeitssuchend sein, und du willst doch für das baby dasein.

Lies einfach nach in der Broschüre "Elterngeld und elternzeit".

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Okay, wir haben bald einen Termin bei einem Berater der uns das mit dem Elterngeld erklärt :-)
wie lang vorher beantragt man denn elterngeld?

Eben ich will ja nicht arbeiten sondern mich n Jahr um unser Baby kümmern bevor ich dann wieder arbeiten gehe!
Wo bekommt man diese Broschüre her?
Vielen Dank

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Hallo,

wir sind in der gleichen Situation .. Unsere Maus soll am 10.4. kommen, mein Vertrag endet am 31.5.

Wir haben uns bei der schwangerschaftsberatungsstelle beraten lassen und dort wurde uns gesagt auf keinen Fall arbeitslos melden weil dann stehe ich ja sozusagen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung aber ich möchte ja in der Zeit nicht arbeiten sondern beim baby bleiben..

LG
Anna mit Josefine im Bauch 35+5 <3

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http://www.elterngeld.net/anrechnung-einkommensersatz.html

Hier wird genau dein Fall auch geschildert.

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Hallo,

also, da ich beim "Arbeitsamt" arbeite, bitte nicht auf die bisherigen Aussagen hören. Sie sind teilweise falsch oder unvollständig.

Also du meldest dich 3 Monate vor dem 31.08. telefonisch arbeitssuchend. Sagst direkt, dass du schwanger bist und wann der ET ist. Im Idealfall weist du wie lange du Elternzeit nehmen willst, ansonsten sag einfach 3 Jahre. (Hier geht es darum wie lange max.diese Meldung gespeichert wird) Du bist dann ganz normal in Elternzeit und musst dich nicht mehr melden.

Sofern du eine Betreuung für euer Kind hast und dich mindestens 15 Stunden dem Arbeitsmarkt Tür Verfügung stellen kannst, sprichst du am 1. Tag wo dies eintrifft persönlich in deiner zuständigen Agentur für Arbeit vor.

Du kannst übrigens max. 3 Jahre Elternzeit nehmen, andernfalls verfällt dein Anspruch auf Alg I. Weiterhin kommt es beim Bezug von Alg I drauf an, wieviel Stunden du dich zur Verfügung stellen kannst. Mindestens 15.pro Woche müssen es sein. Hast du bsp.vor der Geburt 40 Std.pro Woche gearbeitet und kannst nur noch 20 Std danach arbeiten, dann erhälst du auch nur für die 20 Std. Alg I.

Solltest du noch fragen haben, immer gerne

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Ist das nicht dann nur eine Erleichterung für das Arbeitsamt ? Quasi als "vorvermerk" ?
Wir haben uns ganz zu Anfang der SS beim arbeitsamt und dann später bei der schwangerschaftsberatungsstelle informiert und beide sagten uns "nicht arbeitslos melden" das Arbeitsamt sagte uns damals, dass die damit ja nichts zu tun haben da man ja nicht arbeitssuchend ist..

Ist ja praktisch so, als würde man noch arbeiten, also reicht es doch wenn man sich 3 Monate vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses arbeitslos meldet wenn man dann noch keine neue Stelle hat..

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Arbeitssuchend ist nicht arbeitslos. Und bei befristeten Verträgen ist man verpflichtet sich 3 Monate vor Vertragsende arbeitssuchend zu melden. Wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, wenn es zur eigentlich Arbeitslosigkeit kommt (im Falle der TE der 1.9.) dann wird lediglich ein Vermerk gemacht. Damit dieser noch existiert, wenn sie sich nach der Elternzeit arbeitslos meldet,soll sie im besten Fall 3 Jahre angeben. Sonst wird nach 1 1/2 Jahren gelöscht. Und es wäre so als hätte sie sich nicht rechtzeitig vor Vertragsende gemeldet. Somit 7 Kalendertage Sperrzeit.

Bei dieser Meldung wird sie nicht zu Gesprächen etc.eingeladen, da sie ja nicht arbeitslos wird.

Und 3 Monate vor Ende der Elternzeit arbeitslos melden ist teilweisegar nicht möglich. Zum Beispiel ist die Kinderbetreuung noch nicht sichergestellt und sie kann sich dem Arbeitsmarkt dadurch nicht mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stellen und ist somit nach Gesetz nicht arbeitslos. (Passiert leider sehr häufig). Das mit der Betreuung der Kinder ist eine Sache, die man tatsächlich nicht unbedingt 3 Monate vor Ende der Elternzeit wissen kann. Deswegen braucht man sich erst am 1. Tag arbeitslos melden, wo man auch min. 15 Stunden wieder arbeiten gehen kann. Bei manchen Agenturen nimmt man das auch 100 % genau und zählt auch die Eingewöhnung in der Kita mit.

Ein weiteres Beispiel. 3 Monate vor Vertragsende wäre im Beispiel der TE die Meldung bis spätestens 31.5.. Also im gesamten Mai. Somit wäre sie da tatsächlich noch "verfügbar". Sollte es letztlich nicht zur glücklichen Geburt kommen (was ich definitiv nicht hoffe), dann wäre sie am 1.9.tatsächlich arbeitslos. Auch so einen Fall musste ich leider schon erleben. Und die arme Frau hat dann noch eine Sperrzeit erhalten, weil die Meldung nicht erfolgte.

Also wie du siehst, ist das ganze nur ein Vorvermerk und eine Erleichterung für Mutter und Agentur. Arbeitslos ist man nicht und die Meldung 3 Monate vor Vertragsende dient nur der Anzeige zur Fristwahrung um keine Sperrzeit zu erhalten.

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Ja, du musst dich arbeitslos melden (stell dir vor, es passiert noch was, dann hast du die Fristen nicht eingehalten und dann eine Sperre), nein, du bist nicht in Elternzeit, weil du keinen AG hast!