Hallo, ich hab eine frage...
Und zwar würde mich interessieren, was ein arzt während eines arztwechsels in der ss mitten im quartal abrechnen darf. Behandelt der neue arzt mich dann für umsonst oder wie läuft das?
Ich habe meinen frauenarzt mitten im quartal gewechselt weil ich unzufrieden war- bin jetzt aber leider vom regen in die traufe und würde jetzt gerne zum neuen quartal noch einmal wechseln, da ich mich bei dem jetzigen überhaupt nicht gut aufgehoben fühle. Mach mir aber sorgen, dass mein jetziger arzt mich die letzten 2x dann für umsonst untersucht hat und ich somit auf irgendeine art und weise probleme bekomme.
Meine nächste frage wäre, was sage ich zu den mädels am telefon, wenn ich den arzt jetzt wechsel, ich muss ja dann meinen nächsten termin absagen...
Ohman es ist mir irgendwie peinlich :-/
Danke im vorraus!
wer arbeitet beim gyn? arztwechsel in ss
Hallo ich hab während meiner letzten ss auch den Gynäkologen gewechselt das leider auch zwei mal ein mal aus gründen die echt vielleicht für manche nicht schlimm sind aber jedesmal 3-4 h in der Praxis zu sitzen wegen unltraschall und Vorsorge hat mich wahnsinnig gemacht. Und den Schwestern und dem Arzt beim frühstücken zuzuhören.
Beim zweiten wechsel lag es daran das ich wider zu einer Frau wollte hab mich bei Männern nicht wohl gegfühlt und auch veräpplelt. Ich bin op Schwester und hab einen schonplatz auf Arbeit und er hat das nicht verstanden und das war mir zu blöd.
Bei meiner jetzigen bin ich dann zum nächsten vorsorgetermin gewechselt und ab da war das erledigt. Es geht um dein Kind und um dich und wenn du dich nicht verstanden fühlst oder schlecht behandelt oder sonstiges dann Wechsel ruhig. Aber wie gesagt noch den nächsten vorsorgetermin bei dem neuen FA und dann haut das alles hin.
Weiterhin alles gute.
Katrin mit Babynummerouno Inside 28+2
Hey :)
Ich arbeite beim Arzt, allerdings nicht beim Gyn ;)
Natürlich darfst du wechseln, die Leistungen die er bereits erbracht hat rechnet er mit deiner Krankenkasse ab und der neue Arzt eben seine Leistungen. Jeder Pat hatten recht auf Arztwahl (und andersrum, außer im Notfall), aber wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Pat und Arzt nicht da ist und du fühlst dich dort ja nicht wohl, darfst du wechseln.
Und entweder du sagst deinen Termin ab und sagst das du wechseln möchtest (würde ich so machen) oder du sagst du hast ne Grippe und kannst nicht kommen und meldest dich wegen eines neuen Termins und meldest dich eben nicht. Da wärst du nicht die erste Pat. der das so macht ;)
Liebe Grüße!
Ani mit Krümelchen 4+6
"Die Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ist nach GOP 01770 des EBM unter Berücksichtigung der Mutterschaftsrichtlinie je Schwangere einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Aktuell möchten wir Sie über zwei rechtskräftige Bundessozialgerichtsurteile (B 6 KA 15/14 R, B 6 KA 10/14 R) informieren. In diesen Urteilen wird klargestellt, dass nur von einem Vertragsarzt je Quartal und schwangerer Versicherten die GOP 01770 abgerechnet werden kann. Eine entsprechende Anmerkung zur GOP ist bereits heute verankert.
Das bedeutet, dass im ambulanten Behandlungsfall die GOP 01770 innerhalb des Quartals vom behandelnden Gynäkologen bei einem Kassenwechsel derselben Patienten bzw. bei einem Arztwechsel nicht noch einmal ansatzfähig ist."
http://www.kvmv.info/aerzte/Archiv/Rundschreiben/2015/Rundschreiben_Nr_04_2015.pdf
Der neue Arzt geht also entweder leer aus oder die Patientin zahlt es selber.
Jup !
Du kannst auch täglich den Gyn wechseln, aber du zahlst das dann auf eigene Rechnung. Das ist doch nur fair, oder? Die Krankenkasse muss die Kosten schließlich durch die Mitgliederbeiträge wieder reinholen, und da muss es Regeln geben, denn diese Kasse hat nicht endlich viel Geld um es leichtsinnig zu verschwenden.
Du willst schließlich auch nicht dass dein Kassenbeitrag steigt, oder?
Das finde ich jetzt schwachsinn, sorry aber die kasse zahlt doch die behandlung so oder so, das spielt doch keine rolle welchen arzt sie bezahlt. Und korrekt ist deine antwort auch nicht. Ich habe mich mittlerweile erkundigt und deine aussage, dass man dann selber zahlen muss ist falsch.
Nach § 106a SGB V sind die Kassen gehalten auch versichertenbezogen auf Plausibilität zu prüfen. Parallelbehandlung von mehreren Ärzten des gleichen Fachgebiets zur gleichen Symptomatik könnte als Leistungsmissbrauch gewertet werden.