Schwangerschaft Beurlaubung / Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Mamis und werdende Mamis :)

Zu meiner Situation: Ich bin gerade in der 2. Ausbildungsjahr und übe den Beruf Kauffrau für Büromanagement aus. Und ich bin in der 4. Monat schwanger :) War nicht geplant, aber freu mich trotzdem sehr!! #verliebt
Da ich letzte Woche bei einer Freundin umgekippt bin, wurde ich ins KH gebracht und wurde 2 Tage untersucht und beobachtet. Ergebnis: zu hoher Blutdruck, Migräne( kann nicht lange am PC arbeiten), beim langen stehen schwellen jetzt schon die Füße an, Ischias Schmerzen, Kreislauf Probleme usw... :-( Das musste ich auch meinem Geschäftsführer Bescheid geben und er hat mir daraufhin die Antwort gegeben, dass ich bitte mit meiner FÄ sprechen und einen Beschäftigungsverbot aussprechen lassen soll. Dazu hat meine FÄ gesagt, da mein AG das unbedingt will, soll er das doch ausstellen. Nun habe ich das auch meinem AG weitergeleitet und er will mir nun eine Schwangerschaft Beurlaubung ausstellen. Er hat mir leider nicht erklärt, was das bedeutet.... Ist das ein Beschäftigungsverbot und wird da auch mein volles Gehalt bezahlt? Kennt sich einer damit aus??

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Dein AG kann dir für eine Bürotätigkeit auf keinen Fall ein BV ausstellen, weil die Tätigkeit einer Schwangeren prinzipiell sehr gut zumutbar ist. Wenn überhaupt, könnte der FA das machen, aber nur wenn du noch arbeitsfähig bist und bei Weiterbeschäftigung eine Gefährdung besteht. Es wird wohl eher auf eine Krankschreibung hinauslaufen.

Von einer Beurlaubung hab ich noch nie was gehört, aber das würde bedeuten, unbezahlter Urlaub aufgrund einer Schwangerschaft.

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aber einen unbezahlten urlaub für die schwangerschaft kann er doch nicht machen ... Damit falle ich ja in einem finanziellen Abgrund und das sollte ja nicht passieren ....:-( #zitter

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Bei der Freundin umgekippt.... hoher Blutdruck ... Migräne ... Kreislaufprobleme. Das hört sich nach Arbeitsunfähigkeit an. Es lag und liegt nicht an der Arbeit an sich, dass du umgekippt bist. Frag deinen FA ob sie dich krank schreiben würde.

Auf etwas anderes hast du kaum Aussichten. Dein AG will das BV um die Kosten für dich abzuwälzen, aber da hat er wohl Pech gehabt.

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Herzlichen Glückwunsch!

Also, erstens kann dein AG dir gar nix an tun, solange du keinen Unsinn unterschreibst! Zweitens kann dich der FA sehr wohl auch bei Büroarbeit aus dem Verkehr ziehen (BV). Machen Sie nur nicht gerne, weil es vor einigen Jahren richtig Ärger mit den Krankenkassen gab! Drittens kann dir jeder Arzt ein BV geben.

Es gibt zwei Möglichkeiten: a) du bekommst ein BV vom Arzt, wegen Rückenschmerzen (dauert leider oft ewig), b) du bekommst ein Attest, dass du keine Bildschirmarbeit machen darfst (woraufhin dein Chef dir andere, SS-freundliche Arbeit zuweisen muss --> wenn er es nicht kann oder will, braucht er nur einen Dreizeiler schreiben, dass er eben nicht die Möglichkeit besitz, blablabla und fertig.

Dein AG bekommt dein gesamtes Gehalt im BV erstattet.