Wieder schwanger - Elterngeld und Tagesmutter?

Hallo ihr Lieben,

ich freue mich wieder bei euch zu sein. Ich habe vor neun Monaten mein erstes Kind zur Welt gebracht und bin nun ungeplant wieder seit zwei Wochen schwanger. :p

Nun zu meiner Frage:

Ich habe mir jetzt einen Job gesucht, den ich am ersten April antreten kann. (ich wusste bei der Suche noch nichts von der Schwangerschaft). Dieser ist befristet, so wie mein letzter. Dieser läuft zum 31. März aus, ich war allerdings nun neun Monate in Elternzeit. Wenn ich nun wieder schwanger bin und jetzt den halbtagsjob annehme, bekomme ich ja nach der Geburt des Kindes weniger Elterngeld, als wenn ich beispielsweise bis zur Geburt arbeitslos wäre, oder? Denn so wäre ja der Bemessungszeitraum eben der der halbtagsstelle. Ich hoffe ich stelle meine Frage nicht zu kompliziert... ;)

Das andere ist, dass ich, weil ich ja wieder arbeiten wollte, nun eine Betreuung in Form einer Tagesmutter für meinen neun Monate alten Sohn habe. Wenn ich nun rein theoretisch arbeitslos wäre, würde ich doch auch den Platz verlieren und drei Monate später aber wieder Anspruch haben, weil er dann ja ein Jahr alt wäre, oder sehe ich das falsch?

Oh man, das ist alles so viel und kompliziert...

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Liebe Grüße

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Du kannst doch trotzdem Elterngeld für die ersten 12 Monate beziehen. Dein Hallbtagsgehalkt wird dann eben bloß mit einem bestimmten Schlüssel auf das Elterngeld angerechnet, sprich du bekommst weniger ausgezahlt. Dadurch dass du dann in diesen 12 Monaten Elterngeld bezogen hast, werden sie auch nicht für die Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen.

Wenn du jetzt arbeitslos bist, hast du ja 0 Einkommen und diese Monate werden dann zur Berechnung des Elterngeldes auf jeden Fall herangezogen, ist also keine gute Idee. Im Zweifelsfall bekommst du nur die 300 € Mindestsatz. Arbeiten gehen mit Halbtagsstelle bringt dir auf jeden Fall ein höheres Elterngeld als arbeitslos sein.

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Hallo, danke für die liebe Antwort.

Ich habe gelesen, dass Arbeitslosigkeit nicht als Bemessungszeitraum für das Elterngeld gilt. Das heißt, dass dann der Bemessungszeitraum vor der Arbeitslosigkeit für die Berechnung des Elterngeldes genommen wird.

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Wenn ich nun acht Monate von neun halbtags arbeiten gehe, bekomme ich etwa die Hälfte des Elterngeldes von einer Ganztagsstelle. Wenn nun aber der Bemessungszeitraum vor der Geburt des ersten Kindes benutzt wird, weil Arbeitslosigkeit nicht einbezogen wird, stehe ich doch besser da, wenn ich den Job nicht annehme, oder?

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Man bekommt nur das gleiche EG nochmal wenn die 2. Geburt im EG Zeitraum also innerhalb eines Jahres ist.
Wenn du tagesmutter nur wegen Job bekom hast kann sein dass du sie nicht behalten darfst.. wobei wenn du dich arbeitslos meldest bist du sofort vermittelbar.

Ich würde den Job und tagesmutter nehmen :)

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Eine Kinderbetreuung in Form von Tagesmutter oder Kita steht dir Gesetzlich zu.
Bei uns sind es bis zu 25 Stunden. Für alles darüber brauchst du einen Arbeitsnachweis.
Ich bin selbst Tagesmutter von daher kann ich dir das so genau sagen.
Je nach Stadt stehen dir auch mehr Stunden zu.

Zu dem Elterngeld kann ich dir leider nichts sagen. Bekommst du nicht aufjedenfall den mindessatz von 300 Euro?

LG

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Der gesetzliche Anspruch besteht aber erst ab dem 1. Geburtstag. Der Kind der TE ist aber erst 9 Monate. Damit hätte sie den Anspruch noch nicht, wenn sie nun doch nicht arbeiten gehen würde.

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Eben.
Aber so oder so. Es lohnt sich den Job anzunehmen. Erstens bekomme ich wenigstens mehr Elterngeld als den Mindestsatz und zweitens kann ich die Tagesmutter behalten.

Vielen Dank für die Infos.