Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir die Frage beantworten. Ich werde aus den Artikeln im Internet nicht ganz schlau.
Man bekommt ja 8 Wochen nach der Geburt das volle Gehalt in Form von Mutterschaftsgeld. Logischerweise also in diesem Zeitraum noch kein Elterngeld. Im 3. Lebensmonat bin ich aber davon ausgegangen, dass dann das Elterngeld, also 65% des durchschnittlichen Jahreseinkommen ausgezahlt wird. Was mich jetzt allerdings irritiert ist, dass das erstmal mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird und ich somit im 3. Lebensmonat kein und im 4. Monat nur anteilig Elterngeld bekomme, da das Mutterschaftsgeld natürlich höher ist. Heißt mal einfach ausgedrückt, wenn ich 2000 Euro verdienen würde dann hätte ich 1300 Euro Elterngeld. Monat 1&2 also 2000 Euro, Monat 3 nichts und in Monat 4 dann 1200 Euro. Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
LG
Anrechnung Mutterschaftsgeld auf Elterngeld
Das hast du falsch verstanden.
Du bekommst für 8 Wochen Mutterschaftsgeld plus AG-Zuschuss und direkt im Anschluss Elterngeld, also schon Teilzahlung Elterngeld im 2. Lebensmonat des Kindes (8 Wochen sind ja keine 2 Monate)
Wo hast du denn das gelesen? Interessiert mich, da ich davon ausgegangen bin, dass wir im 3-Lebensmonat die erste Elterngeldzahlung bekommen.
LG
Kathrin mit 19+3
Sogar im 2. schon bei 8 Wochen Mutterschutz
Ja, ich habe das jetzt mal vereinfacht ausgedrückt mit den 8 Wochen in zwei Monate aufgeteilt. Aber das werden ja trotzdem fast zwei volle Gehälter sein. Aber die Differenz wird mir nicht angerechnet? Also es ist definitiv so, dass direkt im Anschluss an den Muschu das volle Elterngeld ausgezahlt wird. Natürlich sofern die Behörden es zeitnah bearbeitet haben.
Sowas hab ich noch nie gehört..
Im Niedersachsen ist das auch nicht so .. das einzige was passieren kann dass die EG stelle ewig braucht und es für 3. Monat nicht rechtzeitig schafft und man das als Nachzahlung erhält
Aber prinzipiell bekommt man jeden Monat Geld
Hallo!
Also das Elterngeld wird im 1. und 2. Lebensmonat (LM) mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet!
Im 1. LM sind das dann 0€, im 2. LM ein "geringer" Betrag!
Dann bekommst du für 10 Monate ( 3.-12. LM des Kindes) dein volles Elterngeld ausgezahlt!
Hoffe ich konnte dir helfen!!!
LG
Achsoooo.... jetzt habe ich es. Die Verrechnung betrifft den ersten und zweiten Lebensmonat. Logischerweise weil es keine vollen zwei Monate sind. Man man man... da stand ich aber auf dem Schlauch. Viele Dank.
Kein Problem!
Das ist Schwangerschaftsdemenz, wird noch besser, wenn das Kind da ist!